Freie Fahrt für Landwirte auf den Gemeindestraßen
Der Salzburger Gemeindeverband hat auf Anregung der Landwirtschaftskammer Salzburg im vergangenen Herbst einen Vorschlag in Bezug auf die Vereinfachung von Routengenehmigungen an die Gemeinden im Land Salzburg übermittelt.
Maschinen mit Übermaßen
intergrund ist, dass für land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Anbaugeräte, die die gesetzlich zulässigen Abmessungen und Gewichte überschreiten, eine sogenannte Routengenehmigung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Befahrung von öffentlichen Straßen erforderlich ist.
Die Routengenehmigungen für sämtliche Bundes- und Landesstraßen im Land Salzburg können von der zuständigen Landeshauptfrau vereinfacht per Bescheid erteilt werden. Für Gemeindestraßen war dies bislang nicht möglich, es musste bei jeder Gemeinde separat um eine Routengenehmigung angesucht werden. Um diesen erheblichen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden und das Verfahren zu vereinfachen, wird den Gemeinden (nach ober- und niederösterreichischem Vorbild) nun die Möglichkeit gegeben, eine Pauschalzustimmung zur Nutzung von Gemeindestraßen zu erteilen. Der von der Landeshauptfrau ausgestellte Bescheid der Routengenehmigung gilt dann (unter Einhaltung der darin bestimmten Auflagen) sowohl für alle Bundes- und Landesstraßen im Land Salzburg als auch für die Gemeindestraßen sämtlicher Gemeinden, die eine solche Zustimmung erteilt haben.
Die LK Salzburg bedankt sich in diesem Zusammenhang für die Aufnahme und Umsetzung dieser Anregung durch den Salzburger Gemeindeverband und bei allen Gemeindevertretungen, die bereits die Zustimmung beschlossen haben. Idealerweise erteilen möglichst viele Gemeinden im Salzburger Land die pauschale Zustimmung.
Eine Liste der Gemeinden ist unter salzburg.gv.at abrufbar. Hier findet man auch den Link zur elektronische Antragstellung für eine Routengenehmigung. --> Hier gelangt man direkt zur Liste <--