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EU-Verhandler einigten sich auf Lockerungen der Gentechnik-Regeln

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04.12.2025 | von AIZ

In vielen Fällen keine Kennzeichnung für Lebensmittel mehr.

Lebensmitteleinkauf © Image by Freepik.com
© Image by Freepik.com
Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der 27 EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bisher strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen, wie beide Seiten in der Nacht auf Donnerstag mitteilten. Die Änderungen sollen dafür sorgen, dass mehr neue Pflanzensorten auf den Markt kommen.
 
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
 
Die Regeln sollen sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) betreffen. Dabei geht es um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe - etwa durch die "Gen-Schere" Crispr-Cas -, die nach Einschätzung der EU-Kommission lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen.
 
Diese Sorten sollen nach Angaben von Teilnehmern beider Seiten nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Außerdem sollen Umweltprüfungen vor der Zulassung wegfallen. Diese sind bisher so aufwendig, dass eine Zulassung so teuer ist und lange dauert, dass sie sich häufig nicht lohnt.
 
Besseres Obst und Gemüse?
 
Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel sowie nährstoffreicher sind und weniger Dünger benötigen. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
 
In anderen Weltregionen gibt es bereits lockere Regeln, Vertreter von Parlament und EU-Staaten setzen deswegen auch auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte. Im Agrarsektor fanden die Vorschläge daher Zustimmung.
 
Kritiker wollten Kennzeichnungspflicht
 
Kritiker fordern unter anderem, dass Konsumenten eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Kritisch sehen die österreichischen EU-Parlamentarier die Neuregelung: Bei der Abstimmung der Parlamentsposition vor über einem Jahr, d.h. noch in der letzten Legislaturperiode vor den EU-Wahlen, hatten die anwesenden österreichischen Mandatare bis auf die NEOS mit Nein gestimmt.
 
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte bei Treffen mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen immer die Position Österreichs für Wahlfreiheit und für eine Kennzeichnungspflicht vertreten. Er hatte Befürchtungen geäußert, dass durch die ursprünglichen Vorschläge der Kommission große Konzerne begünstigt und die vergleichsweise kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft bedroht werden könnte.
 
Gelockerte Vorgaben für Patentierbarkeit
 
Der vereinbarte Entwurf sieht außerdem gelockerte Vorgaben für die Nachverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Pflanzen auf Feldern sowie eine Regelung für die Patentierbarkeit der Technologien vor.
 
Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß darstellen, wenn es um ein "technisch unvermeidbares Vorhandensein" von Gentechnik geht.
Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Für weitergehende Eingriffe in Pflanzen gelten auch in Zukunft strengere Regeln - etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.
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