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Eine Viertel Stunde entscheidet – Betriebe sollten jetzt die Anschlussleistung bei Strom prüfen

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04.11.2026

Mit Inkrafttreten der SNE-G-V mit 1. Jänner 2027 können Leistungsspitzen zu höheren Netzkosten führen und bestehende Anschlussleistungen werden neu ermittelt. Die Experten der Landwirtschaftskammer Österreich raten, die eigene Leistungs- und Anschlusssituation schon jetzt genau zu prüfen.

Stromzähler.jpg © Archiv
Insbesondere bei geplanten Investitionen in elektrische Anwendungen sollte die bestehende Anschluss- und Leistungssituation des Betriebes genauer betrachtet werden. © Archiv

Die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) revolutioniert die Netzentgelte und bringt weitreichende Änderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit sich. Die wesentlichsten Änderungen betreffen einerseits die stärkere Gewichtung der Leistungskomponente bei der Berechnung der Netzentgelte sowie andererseits die Ermittlung bestehender Netzanschlussleistungen.

Stufenmodell für Anschlussleistung

Die Übergangsbestimmungen regeln, welche Anschlussleistung bei bestehenden Netzanschlüssen künftig als bereits abgegolten gilt. Maßgeblich dafür sind Mindest-, Vertrags- oder gemessene Leistungswerte. Betriebe sollten sich daher bis zum Inkrafttreten der SNE-G-V mit 1. Jänner 2027 mit ihrer individuellen Situation auseinandersetzen, dabei geplante betriebliche Entwicklungen berücksichtigen und die Beratungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammern in Anspruch nehmen.

Termine Strom .png © Archiv
© Archiv

Die wichtigsten Termine

  • 31. Dezember 2026: Stichtag für die gesicherte Leistung
  • 1. Jänner 2027: Neue Regeln gelten, nicht gemessene Anschlüsse zahlen einen Pauschalbetrag
  • Oktober 2027: Günstigere Nachtstunden im Winter, 23 bis 5 Uhr
  • Ende 2027/Anfang 2028: Voraussichtlicher Leistungspreis nach Messung, spätestens ab 1. Juli 2028
  • Innerhalb von drei Jahren: Leistung und Arbeit tragen je die Hälfte, unterbrechbare Tarife laufen aus

Stichtag für die gesicherte Leistung ist der 31. Dezember 2026. Der Leistungspreis kommt voraussichtlich Ende 2027 oder Anfang 2028.

Für bestehende Netzanschlüsse wird die bereits abgegoltene Anschlussleistung anhand eines dreistufigen Modells festgelegt. Maßgeblich ist der höchste der folgenden Werte:

  • 10 kW,
  • die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Leistung oder
  • der Durchschnitt der zwei höchsten monatlichen Viertelstunden-Leistungswerte (aus zwei unterschiedlichen Monaten) des Kalenderjahres 2026 (falls noch kein Smart Meter vorhanden ist, die Messwerte aus 2027).

Eigenen Netzanschluss rechtzeitig prüfen

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die bestehende Anschluss- und Leistungssituation des Betriebes genauer zu betrachten. Insbesondere bei geplanten Investitionen in elektrische Anwendungen, etwa in den Bereichen Bewässerung, Trocknung, Elektromobilität oder Wärmeerzeugung, sollte geprüft werden, ob die vorhandene Anschlussleistung den künftigen Anforderungen entspricht.

Beispiel: Was bedeutet das in der Praxis?

  • Ein Milchviehbetrieb verfügt über eine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung von 35 kW, die zwei höchsten monatlichen Leistungsspitzen 2026 betragen durchschnittlich 52 kW. In diesem Fall gelten künftig 52 kW als bereits bezahlt, da dieser Wert höher ist als die vertraglich vereinbarte Leistung.
  • Ein anderer Betrieb verfügt über eine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung von 50 kW, gemessene Leistungsspitzen von lediglich 34 kW. Hier bleiben 50 kW als bereits bezahlte Anschlussleistung erhalten.
https://www.youtube.com/watch?v=ucaUudtvBKU
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Netzentgelte 2027: Bis 31. Dezember Leistung sichern © Landwirtschaftskammer OÖ

Netzentgelte 2027: Bis 31. Dezember Leistung sichern

Ab 2027 werden die Netzentgelte beim Strom neu geregelt. Dieses Video ist für Betriebe, die künftig mehr Leistung brauchen oder heuer weniger Leistung bezogen haben als sonst. Sie können sich bis 31. Dezember ein höheres Bezugsrecht sichern, ohne nachzuzahlen.

Die Ermittlung erfolgt mittels Smart Metern, die österreichweit ab 1. Jänner 2027 automatisch auf „Opt-In“ gestellt werden. Die Leistungsspitze eines Monats entspricht dem höchsten Wert der elektrischen Leistung eines 15-Minuten-Messintervalls (bezogene Strommenge multipliziert mit Faktor vier). Wird in Zukunft mehr Anschlussleistung benötigt als bereits als bezahlt anerkannt ist, muss für die zusätzliche Leistung ein Netzanschlussentgelt nachentrichtet werden.

Netzanschlussentgelt vs. Netznutzungsentgelt

Das Netzanschlussentgelt ist eine einmalige Zahlung, die bei der Errichtung eines Netzanschlusses an den Netzbetreiber zu leisten ist. Davon zu unterscheiden sind die laufenden Netznutzungsentgelte, die monatlich anfallen und sich künftig stärker nach der beanspruchten Leistung richten. Die Netznutzungsentgelte werden sich zukünftig zu jeweils 50 Prozent aus Arbeitspreis (verbrauchte Energie in Kilowattstunden, kWh) und Leistungspreis (beanspruchte Leistung in Kilowatt, kW) zusammensetzen.

Stromanschluss.jpg © dür
© dür

Eine Betriebsoptimierung und netzdienliches Verhalten kann unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zur Senkung der laufenden Netzentgelte eröffnen. Hierzu sind in der SNE-G-V Instrumente wie der Winter-Niederarbeitspreis (WiNAP), der Sommer-Niederarbeitspreis (SNAP) und die flexible Entnahme verankert.

Kosten sparen durch Lastverschiebung

Ziel ist es, Stromverbrauch in netzdienliche Zeitfenster zu verlagern und dadurch die vorhandene Netzinfrastruktur besser auszulasten. Der Winter-Niederarbeitspreis (WiNAP) ermöglicht ab Oktober 2027 reduzierte Netzentgelte für Lastverschiebung in Zeiten geringer Netzbeanspruchung in den Wintermonaten. Mit dem Sommer-Niederarbeitspreis (SNAP) gibt es bereits ein vergleichbares Modell für die Sommermonate.

https://www.youtube.com/watch?v=c2vNArbGe3Q
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Netzentgelte 2027: Eine Viertelstunde im Monat entscheidet © Landwirtschaftskammer OÖ

Netzentgelte 2027: Eine Viertelstunde im Monat entscheidet

Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 zahlst du beim Strom nicht mehr nur, wie viel du verbrauchst, sondern auch, wie viel du gleichzeitig brauchst. Dieses Video zeigt, warum eine einzige Viertelstunde im Monat entscheidet, und was du dagegen tun kannst.

Betriebe können künftig mit ihrem Netzbetreiber vertraglich eine zeitliche Flexibilisierung ihrer Netznutzung vereinbaren und direkt von Netzentgeltreduktionen profitieren. Eine Einschränkung der Stromnutzung erfolgt bei Bedarf und ist auf maximal zweimal zwei Stunden pro Tag begrenzt. Da es in der Landwirtschaft zahlreiche Möglichkeiten zur Lastverschiebung gibt, sollten Betriebe prüfen, ob dieses Modell für sie geeignet ist.

Mit Netzkosten auseinandersetzen

Die individuellen Auswirkungen werden stark von der jeweiligen Betriebsstruktur und den tatsächlich aufgetretenen Leistungswerten abhängen. Falls noch nicht erfolgt, sollte der Smart Meter zunächst aktiviert werden. Dadurch lässt sich die bisherige Spitzenleistung ermitteln. Es wird dringend empfohlen, die eigene Anschluss- und Verbrauchssituation frühzeitig zu analysieren und geplante Investitionen in elektrische Anwendungen bei der Bewertung mitzudenken.

Beratungs- und Schulungsangebote

  • Energieberatungsstammtische online 2026/2027: Die Energieberater der laden zu den kostenlosen bewährten Online-E-Stammtischen ein. Dabei informieren sie über aktuelle Entwicklungen im Energiebereich und beantworten Fragen der Teilnehmer. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Schwerpunktthemen rund um Energieversorgung, Stromkosten, Eigenstromerzeugung, Energiesparen und aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen.
    • Termine, jeweils Dienstags, um 19 Uhr:
      • 10. November 
      • 17. November 
      • 24. November 
      • 1. Dezember 
      • 12. Jänner 2027
      • 2. Februar 2027
    • Link: --> Hier direkt zum Stammtisch <--
    • Meeting-ID: 831 6920 2269
    • Kenncode: Energie 
  • Seminare: Stromkosten - Spitzenlastmanagement
    • Termine, jeweils um 9 Uhr, online: 26. November 2026, 2. März 2027 
    • Link: --> Hier direkt zur Anmeldung <--

Die Landwirtschaftskammern werden die weitere Entwicklung begleiten und ihre Mitglieder laufend über Fachartikel, Webinare und weitere Informationsangebote bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützen. 

Kontakt

  • Matthias Kittl
    OLWR Ing. Mag. Matthias Kittl, BEd
    matthias.kittl@lk-salzburg.at
    T 050/2595-3251

Links zum Thema

  • Neue Netzentgelte: Was für bestehende Anschlüsse besonders wichtig ist Bis 31. Dezember 2026 entscheidet sich, wie viel Leistung jedem Anschluss künftig ohne Nachzahlung zusteht.
  • Neue Netzkosten: Eine Viertelstunde im Monat entscheidet Voraussichtlich ab Ende 2027 oder Anfang 2028 hängt ein Teil der Netzkosten davon ab, wie viel Strom ein Betrieb gleichzeitig bezieht. Wer seine Spitzen kennt und entzerrt, zahlt weniger. Ein Beispielbetrieb zeigt, wie das geht.
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