Direktvermarktung und VerpackungsVO – so geht‘s sicher!
Landwirtschaftliche Betriebe, die Produkte verpackt in Österreich verkaufen, unterliegen je nach Situation den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung (VerpackVO).
- Serviceverpackungen: Österreichischer Packmittelhändler/-produzent muss sich um die Einhaltung kümmern
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die üblicherweise am Abgabeort für den Letztverbraucher befüllt werden. Das sind z. B. Tragetaschen, Fleisch- oder Brotwickelpapier, Mehlspeistrageboxen, Pizzakartons, Einweggeschirr und -besteck oder Take-away-Boxen für Speisen.
Bei Serviceverpackungen ist der Verpflichtete aus der VerpackVO jenes Unternehmen, das diese Serviceverpackungen in Österreich produziert bzw. nach Österreich importiert. Dies wird in der Regel der Packmittelhändler oder Packmittelproduzent sein.
Bezieht also ein Direktvermarkter in Österreich von einem Packmittelhändler oder Packmittelproduzenten Serviceverpackungen, kann der Betrieb davon ausgehen, dass die eingekauften Serviceverpackungen bereits durch den Lieferanten lizenziert sind. Das heißt, dass bereits der Lieferant für die gesetzliche verpflichtende Systemteilnahme bei einem Sammel- und Verwertungssystem wie der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) für die spätere Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsmaterials bezahlt hat.
- Andere Verpackungen/Verpackungsmaterialien: Direktvermarkter ist gefordert, VerpackVO einzuhalten
Verpackungen, die nicht zu den Serviceverpackungen zählen, werden häufig maschinell, üblicherweise im Produktionsprozess und damit nicht erst bei der Abgabe an den Letztverbraucher befüllt. Dazu zählen z. B. diverse Flaschen und Konservengläser inkl. Verschlüsse sowie Etiketten, Kartonagen, Folien wie etwa Vakuumfolien für Fleisch und Käse, diverse Verpackungen für Obst und Gemüse oder Eierverpackungen.
Bei diesen Verpackungen ist der Verpflichtete aus der VerpackVO jenes Unternehmen, das in Österreich die Verpackungen befüllt oder abfüllt. Wenn also ein Direktvermarkter in Österreich von einem Packmittelhändler oder Packmittelproduzenten Verpackungsmaterial einkauft, kann der Betrieb nicht automatisch davon ausgehen, dass die eingekauften Verpackungen bereits durch seinen Lieferanten lizenziert wurden. In diesem Fall trifft die Verpflichtung aus der VerpackVO den Abfüller und damit den Direktvermarkter.
Der Packmittellieferant kann aber auf freiwilliger Basis die Lizenzierung für seinen Kunden übernehmen. In solchen Fällen ist es notwendig, dass der Direktvermarkter dies mit seinem Packmittellieferanten abstimmt und von diesem zumindest einmal jährlich eine entsprechende Bestätigung (Lizenzierungsbestätigung) bekommt.
Vorsicht beim Einkauf aus dem Ausland
Ausländische Unternehmen sind nach der VerpackVO nur in wenigen Fällen verpflichtet, Verpackungen in Österreich zu lizenzieren. Bezieht ein Direktvermarkter Verpackungen (inkl. Serviceverpackungen) oder verpackte Waren aus dem Ausland, so sind diese in der Regel nicht lizenziert. Die Pflicht zur Lizenzierung liegt dann beim Direktvermarkter als Importeur.
Rechtssicherheit für Direktvermarkter
Was bedeutet das für die Praxis? Wie können bäuerliche Direktvermarkter mit ihren Verpflichtungen umgehen und sicherstellen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten? Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Direktvermarkter kaufen das Verpackungsmaterial bereits vorlizenziert ein. Das ist für Direktvermarkter der einfachste Weg. Beim Verpackungsmaterialeinkauf ist es wichtig, auf die Bestätigung des Lieferanten zu achten, dass er bereits die gelieferten Verpackungen lizenziert hat.
Eine Lizenzierungsbestätigung für Verpackungsmaterial muss folgende Informationen beinhalten und sollte jährlich vom Lieferanten eingeholt werden:
2. Direktvermarkter lizenzieren das Verpackungsmaterial selbst. Der Betrieb schließt dazu mit einem Sammel- und Verwertungssystem (wie z. B. der ARA) einen Vertrag ab. Anschließend meldet und zahlt der Betrieb abhängig von der Verpackungsmenge die Lizenzierungskosten/kg Verpackungsmaterial, das durch den Betrieb in Österreich in Verkehr gesetzt wird. Die Verpackungsmeldung und Zahlung erfolgen je nach Menge jährlich, quartalsweise oder monatlich.
Einzige Ausnahme von diesen beiden Möglichkeiten sind Serviceverpackungen, die in Österreich gekauft werden. Sie müssen bereits durch den österreichischen Verpackungsproduzenten oder den importierenden inländischen Packmittelhändler lizenziert werden. Der Direktvermarkter muss sich also um nichts kümmern, wenn er ausschließlich Serviceverpackungen verwendet, die er in Österreich bezieht.
Bei Fragen steht die ARA-Servicehotline, Tel. 01/59997-555, E-Mail: office@ara.at zur Verfügung.
1. Direktvermarkter kaufen das Verpackungsmaterial bereits vorlizenziert ein. Das ist für Direktvermarkter der einfachste Weg. Beim Verpackungsmaterialeinkauf ist es wichtig, auf die Bestätigung des Lieferanten zu achten, dass er bereits die gelieferten Verpackungen lizenziert hat.
Eine Lizenzierungsbestätigung für Verpackungsmaterial muss folgende Informationen beinhalten und sollte jährlich vom Lieferanten eingeholt werden:
- Information, welche Verpackungen betroffen sind (sogenannte Tarifkategorie)
- Name des Sammel- und Verwertungssystems (z. B. ARA), bei dem der Lieferant lizenziert
- Umfang der Lizenzierung durch den Lieferanten
- Zeitraum, auf den sich die Bestätigung bezieht
2. Direktvermarkter lizenzieren das Verpackungsmaterial selbst. Der Betrieb schließt dazu mit einem Sammel- und Verwertungssystem (wie z. B. der ARA) einen Vertrag ab. Anschließend meldet und zahlt der Betrieb abhängig von der Verpackungsmenge die Lizenzierungskosten/kg Verpackungsmaterial, das durch den Betrieb in Österreich in Verkehr gesetzt wird. Die Verpackungsmeldung und Zahlung erfolgen je nach Menge jährlich, quartalsweise oder monatlich.
Einzige Ausnahme von diesen beiden Möglichkeiten sind Serviceverpackungen, die in Österreich gekauft werden. Sie müssen bereits durch den österreichischen Verpackungsproduzenten oder den importierenden inländischen Packmittelhändler lizenziert werden. Der Direktvermarkter muss sich also um nichts kümmern, wenn er ausschließlich Serviceverpackungen verwendet, die er in Österreich bezieht.
Bei Fragen steht die ARA-Servicehotline, Tel. 01/59997-555, E-Mail: office@ara.at zur Verfügung.