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Die Weichen für eine bodennahe Ausbringung noch heuer stellen

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03.12.2025 | von Michael Hatheier

Ohne bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern sind die Ziele der Ammoniak-Emissionsreduktion unerreichbar. Nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ konnte eine gesetzliche Verpflichtung (noch) abgewendet werden. Betriebe mit Teilnahme an der Maßnahme können im Evaluierungsjahr 2026 einen wichtigen Beitrag leisten – am 32. Dezember 2025 ist es allerdings zu spät!

Die Weichen für eine  bodennahe Ausbringung noch heuer stellen  .jpg © Hatheier
Wird bis 2030 das festgelegte Ziel der Ausbringung von etwa 15 Mio. Kubikmetern bodennah ausgebrachter Menge erreicht, können allein mit dieser Maßnahme etwa 50 % des gesetzlich festgelegten Reduktionserfordernisses geschafft werden. © Hatheier

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern reduziert die Ammoniakverluste, steigert die Stickstoffeffizienz und erzielt die höchste Futterqualität. Darüber hinaus werden durch die nachweislich geringere Geruchsbelastung bei der Gülleausbringung die Nachbarschaftskonflikte erheblich reduziert. In Österreich fallen ca. 25 Millionen Kubikmeter flüssige Wirtschafts­dünger aus der Schweine- und Rinderhaltung an. In der Wirtschaftsdüngerkette „Stall–Lager–Ausbringung“ gehen allein bei der Gülle­ausbringung etwa 45 % Ammoniak-­Stickstoff durch Abgasung verloren. Daher liegt in der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung der mit Abstand größte Hebel. Aus diesem Grund haben zum Beispiel die Nachbarländer Deutschland oder die Schweiz diese Maßnahme zur gesetzlichen Verpflichtung gemacht.

Die Weichen für eine  bodennahe Ausbringung noch heuer stellen  .jpg © Hölzl
Die Ausbringung mittels Breitverteilung (dunkle Streifen) im Vergleich zu bodennaher (rote Pfeile) zeigt rein optisch eine höhere Futterverschmutzung, wenn nach der Ausbringung keine ausreichenden Niederschläge fallen. © Hölzl

Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“

Dies wurde auch in Österreich diskutiert: Wenn alle Betriebe über 20 GVE auf allen Flächen unter 18 % Hangneigung ihre flüssigen Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausbrächten, würden ca. 15 Millionen Kubikmeter mit optimierter Technik ausgebracht werden. Das wären etwa 60 % des gesamten Gülleanfalls. Nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“ konnte diese gesetzliche Verpflichtung abgewendet werden, indem mit finanzieller Unterstützung der Investitionsförderung und der entsprechenden ÖPUL- Maßnahme eine ähnliche Umsetzungsrate erreicht werden soll.

Die Weichen für eine  bodennahe Ausbringung noch heuer stellen  .jpg © MR
Bei der Gülleausbringung mittels Schleppschlauch werden die Ammoniakemissionen um ca. 30 % reduziert. © MR

Jeder zusätzliche Kubikmeter hilft

Im Jahr 2024 wurden in der ÖPUL-­Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung“ knapp 8,9 Millionen Kubikmeter beantragt. Damit konnten etwa 60 % des Ziels (= 15 Mio. m3) bis 2030 bzw. der Wirkung einer gesetzlichen Verpflichtung erreicht werden. Seit dem Jahr 2020 ist es gelungen, jedes Jahr die Ausbringmengen um über 1 Mio. Kubikmeter zu steigern. Wenn man aber den Zielpfad bis 2030 betrachtet, so müsste eine ähnliche Steigerung bis zum Jahr 2030 erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es enormer Anstrengungen und weiterer Überzeugungsarbeit. Denn dazu sind zahlreiche zusätzliche Betriebe erforderlich, die in die ÖPUL-­Maßnahme neu einsteigen. Dabei muss nicht immer in eine neue Technik investiert werden. Betriebskooperationen oder die Inanspruchnahme der Leistungen von Maschinenringen und Lohnunternehmern stellen wirtschaftlich hervorragende Möglichkeiten dar, durch optimiertere Geräteauslastung, zumindest einen Teil der Gülle zu passenden Zeitpunkten auf geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen auszubringen. Jeder Neueinstieg und jeder zusätzliche Kubikmeter helfen.

Die Weichen für eine  bodennahe Ausbringung noch heuer stellen  .jpg © Archiv
2024 wurden knapp 8,9 Mio. Kubikmeter Gülle bodennah ausgebracht. Wo der Großteil an Flüssigmist anfällt, wird auch schon am meisten bodennah ausgebracht (OÖ, NÖ). Um die Ziele erreichen zu können, zählt aber jeder Kubikmeter – in ganz Österreich. © Archiv
Die Weichen für eine  bodennahe Ausbringung noch heuer stellen  .jpg © Hatheier
Unter Berücksichtigung der kleinen Betriebsstruktur, des Anteils von 70 % Berggebiet, der zahlreichen Steillagen etc. wird die bodennahe streifenförmige Ausbringung nur etwa für 50 % der Rindergülle als möglich eingeschätzt. © Hatheier

2030 soll die Hälfte bodennah sein

Bei den Rinderbetrieben fallen rund 17,5 Mio. Kubikmeter Gülle an. Unter Berücksichtigung der kleinen Betriebsstruktur, des Anteils von
70 % Berggebiet, der zahlreichen Steillagen etc. wird die bodennahe streifenförmige Ausbringung nur etwa für
50 % der Rindergülle als möglich eingeschätzt. 

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette „Stall–Lager–Ausbringung“ verbessert werden kann. Werden teure Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste im Stall und am Lager gesetzt, müsste sich der Stickstoffgehalt pro Kubikmeter Gülle erhöhen. Wird diese Gülle aber dann wiederum mit herkömmlichen Breitverteilern ausgebracht, so wird nur ein höherer Anteil an Ammoniak als Abgasung verloren gehen und nicht auf den Boden bzw. zu den Pflanzen gebracht. Wird bis 2030 das festgelegte Ziel der Ausbringung von etwa 15 Mio. Kubikmetern bodennah ausgebrachter Menge erreicht, können allein mit dieser Maßnahme etwa 50 % des gesetzlich festgelegten Reduktionserfordernisses geschafft werden.

2026 entscheidet, ob das Kann ein Muss wird

In der Ammoniak-Reduktions-Verordnung ist festgeschrieben, dass diese, im Hinblick auf diese Einhaltung der Richtlinie national umgesetzt wird. Bis zum 31. Dezember 2026 wird diese einer Evaluierung unterzogen, um die Zielerreichung für Ammoniak bis 2030 sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss.

Sollte das Evaluierungsergebnis aufgrund zu geringer Umsetzung – das heißt bei zu geringer freiwilliger Teilnahme an der ÖPUL-­Maßnahme – ergeben, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennahen streifenförmigen Ausbringung nötig ist, dann können diese kostenintensiven Maßnahmen nicht mehr über das ÖPUL unterstützt werden. 

Daher sollte man in der Landwirtschaft in einer solidarischen Gesamtverantwortung unbedingt danach trachten, dass bis Ende 2026 zumindest etwa 11 bis 12 Mio. Kubikmeter an flüssigem Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausgebracht werden. Denn bei dieser hohen Umsetzungsrate bestehen gute Chancen, dass auch nach Ablauf der aktuellen GAP­- und ÖPUL-Periode die Maßnahmen weiterhin durch die öffentliche Hand unterstützt werden können.

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Wird bis 2030 das festgelegte Ziel der Ausbringung von etwa 15 Mio. Kubikmetern bodennah ausgebrachter Menge erreicht, können allein mit dieser Maßnahme etwa 50 % des gesetzlich festgelegten Reduktionserfordernisses geschafft werden. © Hatheier

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2024 wurden knapp 8,9 Mio. Kubikmeter Gülle bodennah ausgebracht. Wo der Großteil an Flüssigmist anfällt, wird auch schon am meisten bodennah ausgebracht (OÖ, NÖ). Um die Ziele erreichen zu können, zählt aber jeder Kubikmeter – in ganz Österreich. © Archiv

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Unter Berücksichtigung der kleinen Betriebsstruktur, des Anteils von 70 % Berggebiet, der zahlreichen Steillagen etc. wird die bodennahe streifenförmige Ausbringung nur etwa für 50 % der Rindergülle als möglich eingeschätzt. © Hatheier