Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Salzburger Bauer
  • Presse
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Salzburg logo
LK Salzburg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Salzburg
    • Salzburg
    • Aktuelles
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Bezirksbauernkammern
      • Bezirksbauernkammern
      • Hallein
      • Salzburg
      • St.Johann
      • Tamsweg
      • Zell am See
    • Organisation
    • Verbände
    • Salzburger Bauer
      • Salzburger Bauer
      • Fachzeitung der LK Salzburg
      • Betriebsreportagen
      • Menschen am Land
      • Sonderbeilagen
      • Über die Alm
      • Land und Leben
      • Markttreff
      • Rezepte
      • Marias Welt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere(current)1
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein(current)2
    • Tiergesundheit & -seuchen
      • Tiergesundheit & -seuchen
      • Tiergesundheit
      • Biosicherheit
      • Afrikanische Schweinepest
      • Blauzungenkrankheit
      • Lumpy Skin Disease
      • Newcastle Krankheit
      • Vogelgrippe
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Soziales und Arbeit
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Bezirksbauernkammern
  • Salzburger Bauer
  • Wetter
  1. LK Salzburg
  2. Tiere
  3. Tierhaltung Allgemein

Deklaration von Biotieren: Sorgfalt gefragt

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
27.08.2026 | von Michael Hatheier

Falsche Deklarationen von Tieren können teuer werden und im Extremfall sogar die Biozertifizierung gefährden. Sorgfalt bei Lieferscheinen, Wartezeiten und Tierzukäufen ist daher entscheidend.

Bio.jpg © Archiv
Falsche Angaben beim Verkauf von Biotieren können für Landwirte teure Folgen haben. © Archiv

Aktuell treten vermehrt Probleme bei der Deklaration von Biotieren beim Verkauf auf. Falsch ausgefüllte Lieferscheine bzw. fälschlich als Bio deklarierte Tiere sind bei den Biokontrollen keine Seltenheit. Für die Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe ist die Problematik deshalb so prekär, weil die Falschauslobungen oft erst mit deutlicher Verspätung auftauchen und die Erzeugnisse falsch gekennzeichneter Tiere bereits mit Biodeklaration am Markt sind.

Die Strafen sind teuer

Die Konsequenz für den Landwirt ist ein Vermerk am Prüfbericht und damit verbunden eine Meldung an die Landesveterinärdirektion. In weiterer Folge kommt es zu meist empfindlichen Geldstrafen durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft. In Extremfällen geht es bis zum Verlust der Biozertifizierung für einen Betrieb. Immer mehr im Raum steht auch die Haftungsfrage für die falsch deklarierten Produkte speziell für Exportwaren.

 Zwei Arten von Falschauslobungen sind meistens die Ursachen. Zum einen sind dies Tiere konventioneller Herkunft und zum anderen Tiere mit offenen Wartezeiten nach Arzneimitteleinsatz.

Grundsätzlich dürfen am Biobetrieb nur Biotiere zugekauft und vermarktet werden. Wenn man darauf achtet, bleiben einem allfällige Komplikationen erspart. Sollten aber im Rahmen der Ausnahmeregelungen für den konventionellen Tierzukauf konventionelle Tiere am Betrieb sein, ist jedenfalls Obacht und Sorgfalt geboten. Die vorgeschriebenen Umstellungszeiten sind unbedingt einzuhalten:

  • Mindestens 12 Monate und 75 % der Lebenszeit bei Rindern und Pferden
  • 6 Monate bei Schafen, Ziegen und Schweinen
  • 10 Wochen bei Geflügel-Fleisch, 6 Wochen bei Geflügel-Eiern
  • 12 Monate bei Geweihträgern

Sollte ein Betrieb neu in Bio einsteigen und die reguläre Gesamtbetriebsumstellungszeit einhalten, gelten für alle Tiere und Milch generell zwei Jahre

Konkretes Fallbeispiel

Im Rahmen der Ausnahmeregelungen wird eine konventionelle trächtige Kalbin zur Zucht angekauft. Das Tier ist 2,5 Jahre (30 Monate alt). Diese 30 Monate werden nun als ein Viertel der Lebenszeit angesehen. Das heißt, die betroffene Jungkuh muss weitere 7,5 Jahre (90 Monate) ihres Lebens, also 75 % der Gesamtlebenszeit, auf einem Biobetrieb verbringen, um als Biokuh vermarktet werden zu können. Wird sie zum Beispiel nach sechs Jahren als Schlachtkuh verkauft, muss sie konventionell vermarktet werden. Eine Biovermarktung wäre erst im Alter von zehn Jahren (120) Monaten möglich.

Arzneimitteleinsatz

  • Das behandelte Tier muss eindeutig mit Angabe der Ohrmarkennummer identifizierbar sein.
  • Es muss erkenntlich sein, um welches Medikament es sich handelt, weiters die Diagnose, die Dosierung, die Dauer und die Art der Verabreichung sowie die gesetzliche Wartezeit.
  • Biobetriebe müssen auf den Abgabescheinen der Medikamente die doppelte Wartezeit vermerken.
  • Alle Behandlungen mit Tierarzneimitteln sind vom Tierhalter zu dokumentieren.

Wartezeiten einhalten

Im Biolandbau besteht also die Verpflichtung zur Verdoppelung der gesetzlichen Wartezeit vor dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln oder Tieren. Die Wartezeit beginnt immer am ersten Tag nach Beendigung der Behandlung. Für Arzneimittel ohne gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit muss im Biolandbau jedenfalls eine Wartezeit von 48 Stunden eingehalten werden.

Vorsicht bei Viehverkehr

Werden Nutz- oder Zuchttiere verkauft, welche sich noch in der im Biolandbau vorgeschriebenen doppelten Wartezeit befinden, muss dem Viehverkehrsschein eine Kopie des tierärztlichen Abgabescheines beigelegt werden. Es besteht Informationspflicht für den Verkäufer. Leider werden immer wieder Tiere in offener Wartezeit meistens unabsichtlich auch zur Schlachtung verkauft.

Schlachttiere, welche noch im Bereich einer doppelten Wartezeit sind, dürfen keinesfalls als Biotiere verkauft werden. Immer wieder gibt es dabei für Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe große Probleme.

  • Beim Verkauf eines konventionellen Tieres beim Lieferschein unter dem Namen die Angabe „BIO“ nicht ankreuzen und in der rechten Spalte (Nähere Angaben) „Bio“ nicht hineinschreiben. 
  • Getrennte Lieferscheine bei Tieren verwenden, welche sich in einer Ausnahmeregelung befinden, um irrtümliche Biostatusangaben zu vermeiden.
  • Im Zweifelsfall ist es immer besser, die Kontrollstelle oder die Landwirtschaftskammer zu kontaktieren.

Kontakt

  • Ernst Lottermoser
    Dipl.-Päd. Ing. Ernst Lottermoser
    ernst.lottermoser@lk-salzburg.at
    T 050/2595-4586
Zum vorigen voriger Artikel

Aktuelles für Biotierhalter:innen mit Raufutterverzehrern - Unterstützung durch Ausnahmeregelungen beim Futterzukauf

Zum nächsten nächster Artikel

Schweinebestand in Österreich 2026 erneut zurück gegangen

Weitere Fachinformation

  • Trockenheit: Aktuelle Informationen
  • Aktuelles für Biotierhalter:innen mit Raufutterverzehrern - Unterstützung durch Ausnahmeregelungen beim Futterzukauf
  • Deklaration von Biotieren: Sorgfalt gefragt
  • Schweinebestand in Österreich 2026 erneut zurück gegangen
  • Futtermangel: Webinar jetzt zum Nachsehen
  • Sachkundenachweis für Hunde - neue Bestimmungen seit 1. Juli
  • 45 Jahre Jubiläum - neuer Vorstand für Wildtierhalter in Wels gewählt
  • LK-Heuprojekt 2026 mit neuen Schwerpunkten
  • Weltmilchtag würdigt Salzburgs Milchbauern
  • Kollegiales Miteinander: Junge Menschen steigen im Viehhandel ein
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
22 Artikel | Seite 1 von 3

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 28.09.2026

    Salzburg–Bayerischer Grünland- und Weidetag 2026

  • 03.10.2026

    Obstbaumpflege - Winterschnitt

  • alle Kurse Tierhaltung anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Presse
  • Bezirksbauernkammern
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Salzburger Bauer
  • Karriere
  • Verbände
  • Kleinanzeigen
  • Wildökologisches Forum
  • Downloads

Partner-Services

  • ARGE Bäuerinnen
  • Green Care
  • Landjugend Salzburg
  • Lehrlings- &. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst

Über uns

Lk Online © 2026 sbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 50 2595-0
E-Mail: office@lk-salzburg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Bio.jpg © Archiv

Falsche Angaben beim Verkauf von Biotieren können für Landwirte teure Folgen haben. © Archiv