Bund schnürt Dürrepaket mit 240 Mio. Euro
Nach intensiven Verhandlungen hat die Bundesregierung vergangene Woche ein aus vier Säulen bestehendes Dürrehilfspaket beschlossen. Es bringt den Bäuerinnen und Bauern ein Entlastungsvolumen von insgesamt 240 Mio. Euro. Größter Baustein ist die Entlastung in der Sozialversicherung in der Höhe von 140 Mio. Euro, das entspricht zwei Monatsbeiträgen. Diese sollen im vierten Quartal erlassen werden. Konkret ersparen sich die Betriebe damit zwei Drittel dieser Quartalsvorschreibung. Die Höhe hängt somit vom individuellen SV-Beitrag ab.
Rücklagen aufgelöst
Finanziert wird diese Maßnahme durch die Auflösung von Rücklagen, die in den vergangenen Jahren in der SVS gebildet wurden. Im Gegensatz zu vielen Meldungen auch in sozialen Medien handelt es sich dabei nicht um Gelder der Bäuerinnen und Bauern, sondern um Mittel des Bundes (siehe Infokasten). Die Regierung rechnet im österreichischen Durchschnitt derzeit bei Grünland mit einem Ertragsrückgang von mindestens 33 %, bei Silomais von mindestens 25 %. Gleichzeitig steigen die Preise für Grundfuttermittel laufend. Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen deshalb Futter zukaufen und brauchen dafür ausreichend finanzielle Mittel. Um die Liquidität der Betriebe zu sichern, wird deshalb ein Modell für Betriebsmittelkredite geschaffen. Damit können notwendige Ausgaben wie der Zukauf von Futter oder Saatgut finanziert werden. Versicherte Betriebe erhalten einen höheren Zuschuss. Der Bund stellt für diese Maßnahme insgesamt 25 Mio. Euro zur Verfügung, damit können Kredite in der Höhe von rund 300 Mio. Euro gestützt werden.
Weiter 25 Mio. Euro werden für Unterstützungen bei bestehenden Agrarinvestitionskrediten (AIK) zur Verfügung gestellt. Konkret ermöglicht werden damit Stundungen der Tilgung bzw. Laufzeitverlängerungen.
Die Hagelversicherung bleibt auch in Zukunft die wichtigste Vorsorge gegen Wetterrisiken in der Landwirtschaft. Daher werden zusätzliche 50 Mio. Euro für eine Aufstockung der Prämienzuschüsse im Jahr 2027 auf 65 % bereitgestellt. Damit verringern sich die Dürreversicherungsprämien für alle Versicherten und Neuversicherten im kommenden Jahr um 10 %.
Woher kommt das Geld für den SV-Nachlass?
„Die Bäuerinnen und Bauern müssen sich die SV-Beitragsreduktion selbst bezahlen“, ging in den vergangenen Tagen ein Aufschrei durch die sozialen Medien. „Stimmt nicht!“, konterte u. a. die LK. Wie wird der Nachlass der Beiträge nun tatsächlich finanziert?
Einfach gesprochen werden Rücklagen aufgelöst und in den kommenden Jahren weniger Rücklagen gebildet. Diese Rücklagen stammen allerdings nicht aus Bauerngeldern, sondern sind Mittel des Bundes und somit Steuergelder. Denn die Sozialversicherung erhält neben den Beiträgen der Versicherten über den sogenannten Hebesatz zusätzliche Bundeszuschüsse. In den Vorjahren wurde ein Teil dieser Mittel nicht aufgebraucht, für 2027 bis 2031 wird der Hebesatz so reduziert, dass jährlich 50 Millionen Euro weniger übertragen werden.
Für die Bäuerinnen und Bauern bedeutet das, dass die Finanzierung und die Leistungen der Krankenversicherung vollständig gesichert bleiben und sie den Beitragserlass auch in Zukunft nicht selbst zurückzahlen müssen. Diverse Meldungen in sozialen Medien sind somit falsch!
Im Übrigen ist es in der Wirtschaft normal, dass Rücklagen angelegt werden, um für schwierige Zeiten oder spätere Investitionen Geld zur Verfügung zu haben.