Gülleausbringung 2026: Geruch vermeiden – Konflikte vermeiden
Aktiv Aufklärungsarbeit leisten
Gesetzliche Regelung im ABGB
Die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine übliche Bewirtschaftungsmaßnahme, die vom Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist. Ein Ausbringzeitpunkt ist so zu wählen, dass es zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung kommt, keineswegs vorsätzlich. Diesbezüglich kommt der § 364 ABGB, Abs. 1 zur Anwendung: „... haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.“
Checkliste: Maßnahmen zur Vermeidung von „Diskussionen“ mit Mitbürgern
- Aktives Zugehen auf Anrainer bzw. Nachbarn mit Informationen über die Wichtigkeit der Düngungsmaßnahmen und Bildung einer „WhatsApp“-Gruppe, wo rechtzeitig informiert bzw. angekündigt wird, dass Wirtschaftsdünger ausgebracht wird (z.B. Geschätzte Nachbarin, geschätzter Nachbar! Morgen erfolgt eine Gülleausbringung zur Versorgung des Wintergerstenbestandes mit wertvollen Nährstoffen. Es kann daher vorübergehend zu Geruchsbeeinflussungen kommen! Danke für euer Verständnis!). Diese Informationsmöglichkeit kann z.B. auch für andere Maßnahmen (z.B. Pflanzenschutz) genutzt werden.
- Unmittelbare Einarbeitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern inkl. Hühnermist und Klärschlamm – Auflagen zur Ammoniakreduktionsverordnung beachten! Siehe: Einarbeitungs- und Aufzeichnungsverpflichtung auch für alle Festmiste ab 2026!
- Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wenn möglich bei kühler Witterung vor Niederschlägen
- Bodennahe Ausbringtechniken (Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektion) verwenden
- Ausbringung von Wirtschaftsdüngern an Sonn- und Feiertagen wenn möglich vermeiden (speziell bei Garten- bzw. Grillwetter)
- Güllebehandlung durchführen (Verdünnung, Homogenisierung etc.)
- Abstand halten bei der Dünger(Gülle)ausbringung zu Siedlungen/Zäunen/Nachbargrundstücken, Kanälen und Brunnenanlagen
- Düngungsfreie Streifen entlang von Oberflächengewässern anlegen, Abstände einhalten