Beantragung einer Umstellungsförderung
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Beachten Sie, dass der Antrag gestellt werden muss bevor mit den Arbeiten (dem Auspflanzen) begonnen wird. Bei der Beantragung von Mauer- bzw. Böschungsterrassen oder falls Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen stehen die BeraterInnen der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Wichtige Punkte die weiters zu beachten sind:
- Die Auspflanzung muss im Rahmen einer Wiederbepflanzung erfolgen (Pflanzrecht durch Rodung) und mindestens 20ar förderfähige Fläche aufweisen
- Wird ein Weingarten auf einer gerodeten Weingartenfläche ausgepflanzt, müssen die gerodeten Rebstöcke zum Zeitpunkt der Rodung mindestens 15 Jahre alt gewesen sein
- Es muss eine Sortenänderung oder eine Änderung der Bewirtschaftungstechnik erfolgen. Als Umstellung der Bewirtschaftungstechnik gilt die Neuanlage eines Weingartens mit höchstens 2,80 m² Standraum pro Stock sowie eine Unterstützung mit mindestens vier Drahtebenen (ein Kordondraht und drei Drahtpaare )
- Es müssen Rebsorten gem. Rebsorten-Verordnung gepflanzt werden (Qualitätswein bzw. Rebsortenweine)
- Die förderfähige Fläche umfasst die bestockte Fläche plus eine halbe Reihenweite auf jeder Seite.