Aufzeichnungspflicht sorgt für Diskussion
Der alljährlich Ende Jänner stattfindende, von der Landwirtschaftskammer organisierte Ackerbauabend hat sich mittlerweile zu einem fixen Treffpunkt für die Flachgauer Ackerbauern etabliert. Neben der Nachbesprechung der vergangenen Saison erfolgte ein Ausblick auf rechtliche und pflanzenbauliche Herausforderungen im Getreide-, Mais- und Rapsanbau.
Mit den aktuellen Klimaprognosen und im Alpenraum besonders spürbaren Auswirkungen der Erderwärmung leitete Elisabeth Neudorfer, LK Salzburg, zum Fachteil über. Im Pflanzenbau werden neben klimafitten, wurzelstarken Sorten, vielfältigen Fruchtfolgen zur Minimierung des Ausfallrisikos für den Betrieb und dem Umgang mit invasiven Schadorganismen besonders der Verdunstungsschutz der Kulturen mittels Beschattung oder Windschutzhecken und die Wasserspeicherung in einem porenreichen, humosen Boden an Bedeutung gewinnen, um witterungsbedingte Ausfälle zu verringern.
Nach vier Stunden einarbeiten
Die Aufzeichnungsvorschriften bei Düngung und Pflanzenschutz sorgten für eine rege Diskussion. Aufgrund der NEC-Richtlinie zur Verringerung von Ammoniak in der Luft muss die Einarbeitung aller Stickstoffdünger und ab 2026 auch von Gülle auf Flächen ohne Bodenbedeckung innerhalb von vier Stunden erfolgen und aufgezeichnet werden. Große Aufmerksamkeit gilt 2026 der bodennahen Gülledüngung, um eine Verpflichtung in Österreich abzuwenden.
Seit 1. Jänner 2026 müssen die Pflanzenschutz-Anwendungen genauer dokumentiert werden, wie Dr. Birgit Absmanner, Amtlicher Pflanzenschutzdienst, ausführte. Da die Aufzeichnungen spätestens 2027 in elektronisch lesbarer Form erfolgen müssen, wird der Umstieg auf Online-Aufzeichnungsprogramme wie ÖDüPlan-Plus der oberösterreichischen BodenWasserSchutzBeratung (bwsb.at) oder Datenbanken wie LK-Düngerechner mit ergänzendem Excel-Tool empfohlen. Die Programme schlagen den internationalen Buchstabencode von Kulturpflanzen (EPPO-Codes), Wuchsstadien (BBCH-Stadien), Aufwandmengen usw. vor und enthalten Plausibilitätsprüfungen, wodurch Fehler vermieden werden können.
Ab 1. Jänner 2028 müssen Güllebehälter mit einer festen Abdeckung ausgestattet sein. Von der Abdeckungsverpflichtung sind bereits bestehende Behälter ausgenommen, die über eine dauerhaft stabile Schwimmdecke verfügen. Die Gülle darf jederzeit unterhalb der Schwimmdecke aufgerührt werden, solange diese oben bestehen und an der Oberfläche trocken bleibt. Es muss nur dann der Manipulationsvorgang dokumentiert werden, wenn die Schwimmdecke beeinträchtigt wird (max. 2x/Jahr). Wenn die Schwimmdecke in Bestand bleibt und unterhalb dieser gerührt, homogenisiert oder Gülle entnommen wird, muss das nicht aufgezeichnet werden.
Augenmerk auf Spurenelemente
Versuchsergebnisse aus dem konventionellen Ackerbau und bewährte Tipps zur Kulturführung von Getreide, Mais und Raps schilderte Rupert Reich, Verein PflanzenbauInnForm. Zur Ertragsabsicherung müssen künftig die Bodentemperatur, die nutzbare Feldkapazität, die Bodenstruktur und Wurzelbildung sowie die Düngung mit Kali und Spurenelementen (Bor, Mangan, Zink, Kupfer) mehr beachtet werden. Aufgrund fehlender neuer Wirkstoffe kommt es vermehrt zu Resistenzen, so muss besonders bei Ackerfuchsschwanz und Raygras die Samenbildung konsequent verhindert werden. In den Praxisversuchen zeigte sich, dass Unkräuter teils eklatante Nährstoffentzüge verursachen und eine Fungizidanwendung mit Berücksichtigung der Pflanzenschutz-Warndienste vitalere Pflanzen und bessere Erträge ermöglicht. Die Anwendung von Biostimulantien lieferte bisher keine eindeutigen Ergebnisse.