Antrag auf betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe
Enthornungsantrag im BIO Bereich
Im Zuge der Mehrfachantragsstellung wird auch der Antrag auf betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen (Enthornungsantrag) verlängert.
Neu ab 2023 ist, dass die Altersgrenze für die Enthornung bei Biobetrieben von sechs auf acht Wochen angehoben wurde. Enthornungen ab der 6. Lebenswoche dürfen jedoch lediglich von einem Tierarzt durchgeführt werden. Betriebsbezogene Genehmigungen gelten generell für die Dauer von drei Kalenderjahren.
Die letzte Beantragung war beim Großteil der Betriebe war im Jahr 2020, weshalb der Antrag heuer neu gestellt werden muss. Der Antrag kann bei der Mehrfachantragsstellung mitgemacht oder selbsttätig über die VIS gestellt werden.
Neu ab 2023 ist, dass die Altersgrenze für die Enthornung bei Biobetrieben von sechs auf acht Wochen angehoben wurde. Enthornungen ab der 6. Lebenswoche dürfen jedoch lediglich von einem Tierarzt durchgeführt werden. Betriebsbezogene Genehmigungen gelten generell für die Dauer von drei Kalenderjahren.
Die letzte Beantragung war beim Großteil der Betriebe war im Jahr 2020, weshalb der Antrag heuer neu gestellt werden muss. Der Antrag kann bei der Mehrfachantragsstellung mitgemacht oder selbsttätig über die VIS gestellt werden.
- Link: Anforderung Zugangsdaten VIS Web: VIS Web Zugriffsdaten (statistik.at)
- Link: Antragstellung: Statistik Austria Portal