Ammoniak-Emissionen durch vielfältige Leistungen der Landwirtschaft weiter gesunken
Präsident Waldenberger dankt allen Beteiligten
„Gute Teilnahmeraten an den angebotenen freiwilligen Maßnahmen im ÖPUL wie der bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern oder der Separierung von Rindergülle sowie der stark N-reduzierten Fütterung bei den Schweinen oder den Weidemaßnahmen tragen wesentlich zur Minderung der Ammoniakemissionen bei. Daneben müssen unsere Bäuerinnen und Bauern auch die Vorgaben der Ammoniak-Reduktions-Verordnung umsetzen. Dabei sind nicht immer praxistaugliche Maßnahmen und Dokumentationsverpflichtungen zu erfüllen. Dies ist nicht selbstverständlich. Das zeigen auch die Schwierigkeiten und Diskussionen in diesem Bereich.
Letztendlich macht sich eine hoch engagierte Interessensvertretung, die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ministerien, der Wissenschaft und den Inventurverantwortlichen (UBA) sowie die fachlich fundierte Beratung der Landwirtschaftskammer bezahlt.
Dafür gilt all den Beteiligten eine entsprechende Anerkennung. Ein besonderer Dank gebührt den Bäuerinnen und Bauern für die Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen. Denn nur bei Erreichen der EU-Vorgaben können dem Sektor Landwirtschaft hohe Summen an Strafzahlungen erspart bleiben, die Bäuerinnen und Bauern von weiteren gesetzlichen Maßnahmen aufgrund der Ammoniak-Emissions-Reduktion freigehalten werden,“ sagt Präsident Mag. Franz Waldenberger.
Letztendlich macht sich eine hoch engagierte Interessensvertretung, die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ministerien, der Wissenschaft und den Inventurverantwortlichen (UBA) sowie die fachlich fundierte Beratung der Landwirtschaftskammer bezahlt.
Dafür gilt all den Beteiligten eine entsprechende Anerkennung. Ein besonderer Dank gebührt den Bäuerinnen und Bauern für die Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen. Denn nur bei Erreichen der EU-Vorgaben können dem Sektor Landwirtschaft hohe Summen an Strafzahlungen erspart bleiben, die Bäuerinnen und Bauern von weiteren gesetzlichen Maßnahmen aufgrund der Ammoniak-Emissions-Reduktion freigehalten werden,“ sagt Präsident Mag. Franz Waldenberger.
Reduktion der Ammoniak-Emissionen um 9,1 Prozent seit 2005
Das für die Österreichische Luftschadstoffinventur verantwortliche Umweltbundesamt hat den Bericht 2026, mit dem über das Jahr 2024 berichtet wird, publiziert.
Für das Jahr 2024 wurde eine Emissionsmenge von rund 72,3 kt NH3 berechnet.
Von 1990 bis 2024 nahmen die NH3-Emissionen um 20,6 Prozent ab.
Die Landwirtschaft hat laut Inventur im Jahr 2024 einen Anteil von 93,8 Prozent der österreichischen Ammoniak-Emissionen.
Neben dem rückläufigen Viehbestand wirkten sich die ÖPUL-Maßnahmen wie effizientere Fütterung der Tiere, der verstärkte Einsatz bodennaher Wirtschaftsdüngerausbringungstechniken (u.a. Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektor), die Gülleseparierung sowie die geringeren Mineraldüngermengen günstig auf das Emissionsniveau im langfristigen Trend aus. Zusätzlich zeigt die im Jahr 2023 in Kraft getretene Ammoniakreduktionsverordnung (NH3-VO) bereits erste Wirkung, z.B. im Bereich der Anwendung von Harnstoffdüngern sowie der rascheren Einarbeitung von Gülle und Geflügelmist.
Die Landwirtschaft hat laut Inventur im Jahr 2024 einen Anteil von 93,8 Prozent der österreichischen Ammoniak-Emissionen.
Neben dem rückläufigen Viehbestand wirkten sich die ÖPUL-Maßnahmen wie effizientere Fütterung der Tiere, der verstärkte Einsatz bodennaher Wirtschaftsdüngerausbringungstechniken (u.a. Schleppschlauch, Schleppschuh, Injektor), die Gülleseparierung sowie die geringeren Mineraldüngermengen günstig auf das Emissionsniveau im langfristigen Trend aus. Zusätzlich zeigt die im Jahr 2023 in Kraft getretene Ammoniakreduktionsverordnung (NH3-VO) bereits erste Wirkung, z.B. im Bereich der Anwendung von Harnstoffdüngern sowie der rascheren Einarbeitung von Gülle und Geflügelmist.
Konsequente Fortführung der Maßnahmen nach dem Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“
Mit der aktuellen Inventur kann die Erreichung des vorgegebenen Zieles von minus 12 Prozent bis 2030 schlüssig dargestellt werden. Dies ist eine gute Ausgangsbasis für die im heurigen Jahr verpflichtend durchzuführende Evaluierung der Ammoniak-Reduktions-Verordnung. Die Landwirtschaftskammer will keine zusätzlich gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen, sondern weiterhin mit aller Konsequenz den Weg der „Freiwilligkeit vor Zwang“ fortsetzen, indem die ammoniakmindernden Maßnahmen über die Investitionsförderung und über das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt und abgegolten werden. Für die kleinteilige bäuerliche Familienstruktur in Österreich ist diese Unterstützung unbedingt erforderlich.
Freiwilligkeit vor Zwang – der eingeschlagene Weg muss aber noch finalisiert werden
„Die Landwirtschaft nimmt das Thema sehr ernst und betreibt aktiv Luftreinhaltung. Ich möchte ganz besonders darauf hinweisen, dass der Einsatz neuer Techniken mit entsprechend hohen Investitionen und hohem Aufwand verbunden ist. Daher braucht es auch weiterhin Unterstützung durch die öffentliche Hand. Die Bemühungen der Landwirtschaft müssen auch in den Produktpreisen mitbedacht werden.
Unter diesen Rahmenbedingungen müssen all diese Maßnahmen und Anstrengungen konsequent bis 2030 und darüber hinaus fortgesetzt und gesteigert werden, um den eingeschlagenen Weg zu finalisieren,“ blickt der Präsident der LK OÖ in die Zukunft.
Unter diesen Rahmenbedingungen müssen all diese Maßnahmen und Anstrengungen konsequent bis 2030 und darüber hinaus fortgesetzt und gesteigert werden, um den eingeschlagenen Weg zu finalisieren,“ blickt der Präsident der LK OÖ in die Zukunft.