Alm/Weidemeldung
Anleitung für Almbewritschafter/Almauftreiber
Die neue Rinderkennzeichnungsverordnung regelt im Zusammenhang mit der Alm/Weidemeldung für das Jahr 2021 folgende Neuerungen:
- Meldung ausschließlich online über eAMA innerhalb von 14 Tagen!
- Aktive Meldung des tatsächlichen Abtriebsdatums! (durch den Almbewirtschafter)
- Ausweitung des möglichen Zeitraumes auf 1. April bis 15. November
- Meldung von Ersatzrindern nicht mehr möglich!
Die Meldeverpflichtung trifft weiterhin den Almbewirtschafter!
Die genaue Anleitung für die Meldung finden Sie im Download "Anleitung für Almbewirtschafter" bzw. im Download "Anletiung für Almauftreiber"
- Meldung ausschließlich online über eAMA innerhalb von 14 Tagen!
- Aktive Meldung des tatsächlichen Abtriebsdatums! (durch den Almbewirtschafter)
- Ausweitung des möglichen Zeitraumes auf 1. April bis 15. November
- Meldung von Ersatzrindern nicht mehr möglich!
Die Meldeverpflichtung trifft weiterhin den Almbewirtschafter!
Die genaue Anleitung für die Meldung finden Sie im Download "Anleitung für Almbewirtschafter" bzw. im Download "Anletiung für Almauftreiber"