Bäuerinnen-Post 2024
KW 18 - Strom Landwirtschaft: Salzburg AG senkt den preis
Die Salzburg AG und die Landwirtschaftskammer Salzburg haben sich auf eine Verlängerung der Sondervereinbarung im Tarif um ein Jahr geeinigt. Dadurch erhalten Mitgliedsbetriebe der Landwirtschaftskammer Salzburg mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh im Netzgebiet der Salzburg Netz GmbH ab 1. Februar 2024 gegen Abgabe einer Bindungserklärung einen Nachlass von 20,22 % auf den Energiepreis im aktuell gültigen Tarif „Strom Landwirtschaft“ bis zum 31. Jänner 2025.
- Grundentgelt pro Jahr: 23,03 Euro netto/27,64 Euro brutto
- Energiepreis/kWh (abzgl. aller Rabatte) ab 1. Feb. 2024: 16,24 Cent netto/19,488 Cent brutto
Umstieg über das Kundenportal möglich
Um als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in den vollen Genuss der Nachlässe bis zum 31. Jänner 2025 zu kommen, ist es erforderlich, der Bindung mit der Salzburg AG bis zum 31. Mai 2024 zuzustimmen. Für Kundinnen und Kunden, die bereits den Tarif „Strom Landwirtschaft“ der Salzburg AG haben, ist dies online im Kundenportal der Salzburg AG möglich bzw. gab es eine Verständigung durch die Salzburg AG. Bei Problemen direkt beim Kundenservice melden: 0800 / 660 660 oder kundenservice@salzburg-ag.at
Einstieg in Tarif "Strom LANDWIRTSCHAFT"
Wer noch nicht den Tarif “Strom Landwirtschaft” bezieht, kann sich nach wie vor dafür registrieren. Das Formular für den Tarifwechsel findet man auf sbg.lko.at
KW 16 - Handwerkerbonus bis max. 2.000€ - rückwirkend ab 1.März 2024
Der Handwerkerbonus ist ein Teil des „Wohn- und Baupakets“ der österreichischen Bundesregierung und gilt für Handwerksrechnungen von 01. März 2024 bis Ende 2025.
Die Höhe liegt bei 20 Prozent der Rechnungssumme (ab einer Rechnungssumme von 250 Euro), maximal jedoch 2.000 Euro in 2024 und 1.500 Euro in 2025 pro Person. Er kann pro Person einmalig pro Jahr beantragt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Antragstellung
Eine Antragstellung wird online ab 15. Juli 2024 möglich (rückwirkend bis 01. März 2024).
KW 14 - Einnahmen aus Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April melden
Die Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, Brutto-Einnahmen inkl. MwSt., sind bis 30. April 2024 an die SVS zu melden.
Am 30. April 2024 muss die Meldung bereits bei der SVS eingelangt sein. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, verrechnet die SVS einen Beitragszuschlag in Höhe von 5 % des Sozialversicherungsbeitrages für die Nebentätigkeiten. Die Meldung der Einnahmen kann in Papierform oder online erfolgen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht
Die An- und Abmeldung einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit hat innerhalb eines Monates, nach Aufnahme der Tätigkeit, bei der SVS zu erfolgen. Mit dem Tag der Meldung entsteht dann der Unfallversicherungsschutz für die ausgeübte Tätigkeit.
Die Einnahmen aus der gemeldeten Nebentätigkeit müssen aufgezeichnet werden und es besteht eine gesonderte Beitragspflicht.
Tipp: Alle wichtigen Informationen rund um die bäuerlichen Nebentätigkeiten finden sich in den Broschüren bäuerliche Nebentätigkeiten, zu finden unter www.svs.at
KW 12 - Ringelschwanz statt kupierter Schwanz
Ab 2023 müssen Schweinehalter neue Aufzeichnungen über ihre Tierhaltung führen. Ab Anfang 2024 ist es für jeden Schweinehalter verpflichtend, erstmals eine "Tierhaltererklärung" auszufüllen. Diese Regelungen gelten für alle schweinehaltenden Betriebe, egal wie viele Schweine sie halten.
Die Tierhaltererklärung muss einmal jährlich bis zum 31. März online in der VIS-Webanwendung (https://portal.statistik.at/) eingereicht werden und enthält Informationen über Schwanz- und Ohrverletzungen, Risikoanalysen und die Unerlässlichkeit des Kupierens. Das routinemäßige Schwanzkupieren (Abschneiden der Schwänze) von Ferkeln ist in der EU verboten, es sei denn, es ist nötig, um die Schweine vor Verletzungen zu schützen.
Die Tierhaltererklärung ist unter "Antrag", "sonstige Anträge für Tierhalter", "Tierhaltererklärung gemäß Tierhalterverordnung" zu finden.
Unterscheidung zwischen kupierten und unkupierten Schweine
Betriebe, die kupierte Schweine halten, müssen die Tierhaltererklärung „Anhang A“ ausfüllen. Die Voraussetzung für die Haltung von kupierten Schweinen ist der Nachweis der Unerlässlichkeit, das heißt es müssen 2-4 % Schwanz- und Ohrenverletzungen an zwei Stichtagen im Jahr nachweisbar sein, dann dürfen kupierte Tiere weiterhin gehalten werden. Wenn weniger als 2 % an Verletzungen auftreten, muss eine Kontrollgruppe von acht unkupierten Schweinen gehalten werden.
Betriebe die unkupierte Schweine, halten müssen die Tierhaltererklärung „Anhang B“ ausfüllen. Bei unkupierten Schweinen muss auch eine Erhebung der Verletzungen durchgeführt werden.
Weitere Informationen zur Tierhalteerklärung und zum Aktionsplan Schwanzkupieren.
KW 10 - Auf die persönlichen ÖPUL weiterbildungsstunden nicht vergessen
Die eigenen ÖPUL Maßnahmen findet man auf Seite 2 des ausgedruckten Mehrfachantrages oder im eAMA im Reiter Flächen unter MFA Angaben und ÖPUL Maßnahmen.
Die Weiterbildungsstunden variieren je nach Maßnahme. Eine Übersicht und die dazu passenden Kurse findet man auf der LFI-Webseite.Die Weiterbildungsstunden werden vom LFI direkt an die AMA geschickt und müssen nicht persönlich gemeldet werden.
Weiterbildungsstunden im eAMA ersichtlich:
Die absolvierten Weiterbildungsstunden für ÖPUL Maßnahmen sind im eAMA ersichtlich. Aktuell findet man alle Schulungen, die bis 15. November 2023 absolviert wurden. Die nächste Aktualisierung der Kurse im eAMA erfolgt im Sommer 2024. Das bedeutet, absolvierte Kurse nach 15.11.23 sind erst im Sommer im eAMA ersichtlich.
Für die Einsicht unter www.eama.at die persönliche Betriebsnummer und den PIN-Code eingeben. Im Reiter Flächen findet sich unter dem Menüpunkt Abfragen die Schaltfläche Weiterbildung ÖPUL. Hier finden sich die abgeschlossenen Kurse und Schulungen.
KW 8 - NEU: Papamonat und Familienzeitbonus für Landwirte
Papamonat (Familienzeit) kann für einen Monat, im Zeitraum nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter, in Anspruch genommen werden.
Für Nebenerwerbslandwirte: Es handelt sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit für 1 Monat. Hier sind die Meldefristen dem Arbeitgeber gegenüber zu beachten und es muss ein gemeinsamer Haushalt mit Mutter und Kind bestehen.
Familienzeitbonus – Voraussetzungen:
Es muss beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein eigener Antrag gestellt werden (Antragsfrist!).
Für das Neugeborene wird bereits Familienbeihilfe bezogen.
Es braucht einen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind, damit der Vater intensiv seine Familie betreuen kann.
Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für 28, 29, 30 oder 31 Tage in Höhe von etwa € 1.400,- . Eine Gegenverrechnung mit dem Kindergeld gibt es nicht.
Nebenerwerbslandwirte und Landwirte als Betriebsführer können den Familienzeitbonus ab 2024 beantragen.
Die Unterbrechung der „landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit“, die sogenannte Familienzeit, muss durch glaubhafte, individuelle Nachweise während des Bezugszeitraumes Familienzeitbonus belegt werden. Das können z. B. sein: Nachweise über den Einsatz einer bezahlten, betriebsfremden Hilfskraft oder eidesstattliche Erklärung über den Einsatz einer unbezahlten Hilfskraft samt Stundenaufzeichnung.
Hinweis:
Familienzeitbonus und Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche. Daher muss bei der Beantragung die Bezugsdauer Familienzeitbonus exakt mit der Dauer Papamonat übereinstimmen. Mehr zum Familienzeitbonus bei der zuständigen Krankenversicherung, Sozialversicherungssprechtag oder unter www.svs.at
KW 6 - Infoabend für die MeisterInnenausbildung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Die Ausbildung zum/zur Meister:in stellt die höchste Stufe in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung dar. Die Meister:innenausbildung stärkt deine unternehmerische Kompetenz und ist der perfekte Rahmen, um sich intensiv mit dem eigenen Betrieb und dessen Potentialen auseinander zu setzen.
Im Fokus stehen die wirtschaftliche Haushaltsführung und Ressourcenmanagement, Ernährungs- und Lebensmittelkunde, die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte ab Hof sowie Urlaub am Bauernhof. Teilnehmer:innen der Meister:innenausbildung erwartet eine fundierte Ausbildung, die viele Bereiche der bäuerlichen Erwerbskombinationen abdeckt.
Online Infoabend am Dienstag, 19.03.2024 um 19:00 Uhr
An diesem Abend werden das Ausbildungsangebot und der Ausbildungsinhalt sowie die Organisation, die Durchführung, die Kosten und die Prüfungen behandelt und erklärt.
Anmeldeschluss für den Infoabend ist Donnerstag, 14.03.2024.
Fixe Anmeldung zum Meister:innenkurs 2024 – 2027 erfolgt NACH dem Infoabend (bis Ende April 2024).
Weitere Informationen und die Anmeldung zum Infoabend sind hier zu finden.
Ansprechpersonen:
Sabine Wendtner - LFA: 0662/641248-362, sabine.wendtner@lk-salzburg.at
Regina Putz - FB BFB: 06245/80266-526, regina.putz@lk-salzburg.at
KW 4 - Neue SVS-Aktion “Gemeinsam Lächeln” & neuer Standort bei Kinder Feriencamps
Im Jahr 2024 kann man einmalig durch die Aktion “Gemeinsam Lächeln” einen Bonus von € 100,- für den Zahnarztbesuch in Anspruch nehmen! Den Bonus bekommen SVS-Pflichtversicherte und mitversicherte Kinder.
Tipp für Mehrfachversicherte: Beim Zahnarztbesuch besonders darauf achten, dass die SVS als zuständiger Versicherungsträger ausgewählt ist.
Empfehlenswert: Anmeldung bei svsGO mit der ID-Austria.
Das ist eine Erstinformation zur neuen Gesundheitsaktion!
In Kürze wird es auf der Homepage www.svs.at genaue Informationen zum Gesundheitsbonus 2024 geben.
Sommer- und Herbstcamps für Kinder
Die Feriencamps sind für Kinder im Alter von 8-15 Jahren. Die Sommercamps dauern 15 Tage und die Herbstcamps 5 Tage.Die einkommensbedingte Zuzahlung betragen zwischen €9,70 und max. €23,56 pro Tag für Vollverpflegung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitversicherung in der Krankenversicherung und ein Gesundheits-Check-Junior. In Salzburg gibt es mit dem Jugendgästehaus Lindenhof in Eben im Pongau einen neuen Standort.
Alle Infos und Standorte unter: svs.at/Feriencamps
KW 2 - Bäuerinnen und Bauern als Ersthelfer
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion des Landes Salzburg hat gemeinsam mit dem Roten Kreuz, der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), der Landwirtschaftskammer sowie der Landarbeiterkammer und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Salzburg (AUVA) eine Offensive zur Absolvierung des 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurses organisiert. Die ersten Erste-Hilfe-Kurse sind bereits für das Frühjahr 2024 geplant.
Nach Absolvierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch einen Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z1020 Typ 1, den sie für ihren Betrieb und Mitarbeiter brauchen. Diese Aktion wird mit dem Gesundheitshunderter der Sozialversicherung gefördert.
Gesamtpreis 130 € (Selbstbehalt max. 50€).
Berechtigt sind dabei nicht nur die Betriebsführer, sondern zusätzlich jene Personen, die bei diesem Betrieb mitversichert sind, wie zum Beispiel die Eltern, Kinder und Enkelkinder. Wichtig dabei ist, dass der Sicherheitshunderter nur einmal pro Jahr und Betrieb in Anspruch genommen werden kann.
Alle Informationen und Termine finden Sie hier.