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29.09.2022 | von DI Thomas Wallner

Zwischenfrüchte häckseln - notwendig oder nicht?

Jährlich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, Zwischenfrüchte jetzt im Herbst einzukürzen, oder nicht. Eine für jede Situation passende Antwort darauf zu geben, ist schwierig. Ein Grundsatz gilt jedenfalls: Auf ÖPUL-Auflagen und Befahrbarkeit achten - eine flächendeckende Begrünung muss unbedingt erhalten bleiben - Treibstoff sparen!

Senf häckseln.jpg
Häckseln von Zwischenfrüchten - wenn möglich - nicht nur wegen der hohen Treibstoffpreise - vermeiden. © BWSB/Wallner
Viele Zwischenfruchtbestände - vor allem jene mit frühem Anbau und bei gut mit Stickstoff versorgten Böden - sind schon sehr gut entwickelt bzw. werden sich in der nächsten Zeit aufgrund ausreichender Niederschläge gut entwickeln und teilweise üppige Bestände bilden. Eine Massereduktion von Zwischenfrüchten ist meistens mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Nicht zu vergessen ist der hohe Treibstoffverbrauch, der sich laut ÖKL bei einem Mulcher zwischen 10 bis 15 l/ha beläuft.

Nachfolgende Überlegungen sollen bei der Einkürzung von Zwischenfrüchten beachtet werden.

Neue ÖPUL-Auflagen ab 2023 beachten

Für Teilnehmer am ÖPUL "Begrünung von Ackerflächen" gilt, dass eine Nutzung (Mahd und Abtransport, Beweidung, kein Drusch) und Pflege (z.B. Häckseln und Walzen ohne Bodeneingriff) der Zwischenfrucht erlaubt ist, sofern eine flächendeckende Begrünung nach dem Häckseln erhalten bleibt. Bodennahes Häckseln ist zulässig, sofern die Begrünungskulturen vollständig abgefrostet sind. Es empfiehlt sich z.B. eine Fotodokumentation. Achtung: Im neuen ÖPUL "Begrünung von Ackerflächen" ist ab 2023 ein Häckseln und Mulchen bei den Varianten 2 bis 6 vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum 31. Oktober verboten.
  • Info unter: 2.6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023 
Für Teilnehmer am ÖPUL "System Immergrün" gilt ebenso, dass eine Nutzung (Mahd und Abtransport, Beweidung, kein Drusch) und Pflege (z.B. Häckseln und Walzen ohne Bodeneingriff) der Zwischenfrucht erlaubt ist, sofern eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt. Bodennahes Häckseln ist zulässig, sofern die Begrünungskulturen vollständig abgefrostet sind. Häckseln, Mulchen und Walzen ist bei über den Winter bestehen bleibenden Zwischenfrüchten von der Anlage bis zum 31. Oktober verboten.
  • Info unter: 2.7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023 

Flächendeckende Begrünung erforderlich, Mulchmaterial sicherstellen

Grundsätzlich darf mit einer Massereduktion auf keinen Fall die grundlegende Aufgabe eines Zwischenfruchtbestandes gefährdet werden. Die flächendeckende Begrünung, damit einhergehend der Schutz von Grund- und Oberflächengewässern vor Nährstoffeinträgen und die Schaffung einer üppigen Mulchschicht zur Verhinderung von Erosionen haben oberstes Gebot. Häckseln bzw. zu tiefes Mulchen führt unweigerlich zu keiner flächendeckenden Bodenbedeckung und kann im Frühjahr wegen zu wenig Mulchmaterial zu Erdabträgen führen, wie das nachfolgende Praxisbeispiel zeigt.
Begrünung gehäckselt.jpg
Ein Streifen dieser Begrünung wurde im Herbst gehäckselt. Eine flächendeckende Begrünung muss jedenfalls erhalten bleiben. © BWSB/Wallner
Begrünung - weniger schützendes Mulchmaterial.jpg
Bereits im Spätherbst/Winter war auf dem gehäckselten Streifen viel weniger schützendes Mulchmaterial vorhanden. © BWSB/Wallner
Begrünung - nahezu kein schützendes Mulchmaterial.jpg
Im Frühjahr nach der 1. Bodenbearbeitung war beim im Herbst gehäckselten Streifen nahezu kein vor Erosion schützendes Mulchmaterial mehr vorhanden. © BWSB/Wallner
Eine Reduktion der Bodenbearbeitungsintensität und -tiefe durch eine Vorzerkleinerung kann vorteilhaft für den Boden- und Gewässerschutz sein. Praktiker zögern gerade bei anspruchsvollen Folgekulturen, wie Zuckerrübe oder Sojabohne, vor einem zeitigen Zwischenfruchtanbau und damit verbundenen üppigen Beständen. Die Möglichkeit der Masseverringerung und eine damit verbundene Bereitschaft, den durchschnittlichen Anbauzeitpunkt nach vorne zu verlegen, wäre als positiv zu bewerten.

Die Einkürzung sollte auf keinen Fall zu tief erfolgen, und die Befahrbarkeit muss gegeben sein. Eine flächendeckende Begrünung muss erhalten bleiben, und die Begrünung muss weiterwachsen können. Zwischenfrüchte wie Phacelia, Klee und Rettich können nach Reduktion von Senf oder Ackerbohne wieder eine ordentliche Gründeckung bilden, und so den Boden bis zum ersten Schneefall schützen. Eine zu tiefe oder zu späte Einkürzung verursacht eine unerwünschte Verunkrautung der Flächen.

Die Problematik von spät blühenden Zwischenfrüchten

Senfbestände oder andere Zwischenfruchtarten (z.B. Phacelia, Ölrettich), die Mitte Oktober bis Ende November in Vollblüte stehen, sind in der Natur so nicht vorgesehen. Die Honigbiene, die dieses reichhaltige Pollenangebot dann aber noch nutzen möchte, kommt durch die geringen Außentemperaturen in Bedrängnis. Ein verstärkter Varroamilben-Druck durch eine längere Bruttätigkeit und eine unzureichende Pollenkonservierung können weitere Folgen sein.

Ab Mitte bis Ende Oktober sollte das Angebot an blühenden Zwischenfrüchten daher nicht mehr zu stark sein. Im Sinne des Bienenschutzes muss das Einkürzen der Zwischenfrüchte auf jeden Fall außerhalb der Bienenflugzeiten durchgeführt werden.

Ein weiterer Aspekt, der für eine Einkürzung sprechen könnte, ist die Absamung von Unkräutern wie dem weißen Gänsefuß aber auch zur Reife gelangten Zwischenfrüchten zu unterbinden.

Technik, vieles ist möglich

Das praxisübliche Gerät stellt auf vielen Betrieben der Mulcher dar. Dieser wird jedoch oft zu tief eingestellt. Neben der zu feinen Zerkleinerung, die in dieser Form auf keinen Fall notwendig ist, besteht die Gefahr, dass die verbleibenden Zwischenfrüchte und damit der Oberboden unter der dicken Mulchschicht leiden. Umso feiner die Pflanzen zerkleinert werden, umso mehr Pflanzensaft und damit verbundene Nährstoffe werden freigesetzt, was zu diesem Zeitpunkt als negativ zu sehen ist. Die Walze zur Tiefenführung stellt weiterhin einen Einfluss auf die Struktur des Ackers dar und kann in schlimmsten Fall zu Verschlämmungen führen. Als grobe Richtlinie sollte nicht tiefer als knietief gearbeitet werden.
Einkürzen mit Spearhead.jpg
Einkürzen mit Spearhead. © BWSB/Wallner
Ein Mähen der Flächen kann, sofern die notwendige Höhe eingehalten wird, eine Option darstellen. Die Einkürzung mittels eines gewöhnlichen Kreiselzettwenders hat sich in der Praxis auch bewährt. Die Zwischenfrüchte werden in größere Stücke gerissen und hinterlassen genug Pflanzen für eine flächige Bodenbedeckung.
ZWF Kreiselheuer.jpg
Einkürzen mit dem Kreiselheuer - große Flächenleistung bei geringem Treibstoffverbrauch. © BWSB/Wallner

Begrünungen - zuständig für Stickstoff- bzw. Lachgasverluste?

Mathias Märzendorfer und Michael Harant untersuchten im Jahr 2014 im Rahmen ihrer Diplomarbeit mit Unterstützung der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, ob Begrünungen Stickstoffverluste in Form von Lachgasemissionen verursachen.

Es wurde festgestellt, dass Begrünungen nur ein geringes Potenzial für N2O- Emissionen aufweisen. Ein Anstieg wurde nur bei Senf in Reinsaat, vor allem unter Bedingungen hoher Lachgasbildung (feucht, nass, verdichtete Böden), festgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass Zwischenfrüchte kein wesentliches Potenzial für erhöhte Treibhausgasemissionen von Ackerflächen darstellen. Daher gilt es vor allem, ihre Bedeutung für die Umwelt und die Klimawandelanpassung (Erosion, Grundwasser, …) zu beachten. Künftige Agrarumweltprogramme sollten weiterhin Mischkulturen fördern und Reinsaaten von Senf vermeiden. Brassica-Arten (Senf Ölrettich etc.) sind effiziente Zwischenfrüchte und führen, sofern sie in Mischungen angebaut werden, auch zu keinen erhöhten Lachgasemissionen.
  • Die Diplomarbeit ist unter https://www.bwsb.at/?+Zwischenfruchtanbau+&id=2500%2C%2C1790192%2C abrufbar.
Mischung Rand gehäckselt.jpg
Ein Einkürzen eines Streifens neben stark befahrenen Straßen mit Wildwechsel wäre zur Vorbeugung von Wildunfällen jedenfalls vorteilhaft. © BWSB/Wallner

Fazit

Eine Bearbeitung der Zwischenfrüchte sollte auch im Hinblick auf die hohen Treibstoffpreise nicht erfolgen. Bei sehr üppigen, spät blühenden Zwischenfruchtbeständen mit hohen Senf-, Ölrettich oder Buchweizenbestandteilen kann man über eine Einkürzung nachdenken. Die ÖPUL-Auflagen sind jedenfalls zu beachten.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 bzw. www.bwsb.at.

Links zum Thema

  • 2.6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023
  • 2.7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

Weitere Fachinformation

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  • Boden.Wasser.Schutz.Tagung 2023 "Ein Jahr Gemeinsame Agrarpolitik (GAP 2023)"
  • Fristende zur Beantragung von "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ für 2023 naht
  • Düngeaufzeichnungen abschließen!
  • Ammoniak: ­Emissionen reduzieren!
  • Förderung bodennaher Gülleausbringung
  • "Tag des Pfluges" - Bedeutung nimmt ab!
  • Sorghumhirseerträge 2023 am Standort Hörsching
  • Ein Tag im Juli …
  • Veranstaltungshinweis: Boden.Wasser.Schutz.Tagung 2023
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Häckseln von Zwischenfrüchten - wenn möglich - nicht nur wegen der hohen Treibstoffpreise - vermeiden. © BWSB/Wallner
Begrünung gehäckselt.jpg
Ein Streifen dieser Begrünung wurde im Herbst gehäckselt. Eine flächendeckende Begrünung muss jedenfalls erhalten bleiben. © BWSB/Wallner
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Bereits im Spätherbst/Winter war auf dem gehäckselten Streifen viel weniger schützendes Mulchmaterial vorhanden. © BWSB/Wallner
Begrünung - nahezu kein schützendes Mulchmaterial.jpg
Im Frühjahr nach der 1. Bodenbearbeitung war beim im Herbst gehäckselten Streifen nahezu kein vor Erosion schützendes Mulchmaterial mehr vorhanden. © BWSB/Wallner
Einkürzen mit Spearhead.jpg
Einkürzen mit Spearhead. © BWSB/Wallner
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Einkürzen mit dem Kreiselheuer - große Flächenleistung bei geringem Treibstoffverbrauch. © BWSB/Wallner
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Ein Einkürzen eines Streifens neben stark befahrenen Straßen mit Wildwechsel wäre zur Vorbeugung von Wildunfällen jedenfalls vorteilhaft. © BWSB/Wallner