Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln

Vom Wegfall an Wirkstoffen sind Herbizide, Fungizide und Insektizide betroffen.
Herbizide
Der Wirkstoff Diquat, unter anderem in Reglone enthalten, wurde nicht mehr verlängert. Die EU-Durchführungsverordnung sieht eine Aufbrauchsfrist bis 4. Februar 2020 vor. Das bedeutet, dass Produkte mit dem Wirkstoff Diquat heuer aufgebraucht werden müssen.
Auch die Genehmigung des Wirkstoffs Flurtamone wurde nicht mehr verlängert. Betroffen sind die Produkte Bacara Forte und das alte Bacara, das aber schon länger nicht mehr im Handel ist. Die Aufbrauchsfrist läuft bis 27. März 2020.
Für den Wirkstoff Glufosinat wurde die Aufbrauchsfrist mit 31. Jänner 2020 festgelegt. Das betroffene Produkt Basta muss bis dahin verbraucht oder fachgerecht entsorgt werden.
Auch die Genehmigung des Wirkstoffs Flurtamone wurde nicht mehr verlängert. Betroffen sind die Produkte Bacara Forte und das alte Bacara, das aber schon länger nicht mehr im Handel ist. Die Aufbrauchsfrist läuft bis 27. März 2020.
Für den Wirkstoff Glufosinat wurde die Aufbrauchsfrist mit 31. Jänner 2020 festgelegt. Das betroffene Produkt Basta muss bis dahin verbraucht oder fachgerecht entsorgt werden.
Fungizide
Der Wirkstoff Propiconazol wurde ebenfalls nicht mehr verlängert. Die Aufbrauchsfrist wurde in der EU-Durchführungsverordnung mit 19. März 2020 festgelegt. Betroffen sind Produkte wie Achat, Armure, Bolt XL, Bravo Premium, Gladio, Quilt Xcel und Tilt 250 EC.
Für den nicht mehr verlängerten Wirkstoff Quinoxifen läuft die Aufbrauchsfrist bis 27. März 2020. Dies betrifft die Getreidefungizide Fortress und Fortress Top sowie Legend und Legend Power aus dem Obst- und Weinbau.
Der Wirkstoff Thiram wurde als Beizmittel verwendet und ist auch betroffen. Saatgut mit
Thiram-Beizung darf nach dem 30. Jänner 2020 nicht mehr gesät werden. In Österreich waren die Produkte Aaatiram 65, Flowsan FS, Flowsan Ultra und TMTD 98% Satec zugelassen.
Für den nicht mehr verlängerten Wirkstoff Quinoxifen läuft die Aufbrauchsfrist bis 27. März 2020. Dies betrifft die Getreidefungizide Fortress und Fortress Top sowie Legend und Legend Power aus dem Obst- und Weinbau.
Der Wirkstoff Thiram wurde als Beizmittel verwendet und ist auch betroffen. Saatgut mit
Thiram-Beizung darf nach dem 30. Jänner 2020 nicht mehr gesät werden. In Österreich waren die Produkte Aaatiram 65, Flowsan FS, Flowsan Ultra und TMTD 98% Satec zugelassen.
Insektizide
Unter den Insektiziden sind zwei Wirkstoffe betroffen, die vor allem als Resistenzbrecher gegen den Rapsglanzkäfer eingesetzt wurden. Der Wirkstoff Malathion bleibt zwar genehmigt, die Anwendung darf aber zukünftig nur mehr unter Glas erfolgen. Für die Anwendung im Freiland wurde die Aufbrauchsfrist mit 29. Jänner 2020 festgelegt. Betroffen ist das Rapsinsektizid Fyfanon.
Der Wirkstoff Pymetrozin wurde nicht mehr verlängert. Die betroffenen Produkte wie Plenum 50 WG und Tafari waren bisher zur Bekämpfung von Blattläusen und Mottenschildläusen im Einsatz.
Plenum 50 WG war auch gegen Rapsglanzkäfer wichtig. Die Aufbrauchsfrist wurde mit
30. Jänner 2020 festgelegt.
Der Wirkstoff Pymetrozin wurde nicht mehr verlängert. Die betroffenen Produkte wie Plenum 50 WG und Tafari waren bisher zur Bekämpfung von Blattläusen und Mottenschildläusen im Einsatz.
Plenum 50 WG war auch gegen Rapsglanzkäfer wichtig. Die Aufbrauchsfrist wurde mit
30. Jänner 2020 festgelegt.
Aufbrauchsfristen für den Einkauf beachten
Für die neue Saison steht der Einkauf der Pflanzenschutzmittel bevor. Dabei sollte man die Aufbrauchfristen der Produkte beachten, damit man nicht zu große Mengen kauft und dann nicht mehr verbrauchen kann. Die Pflanzenschutzmittel dürfen nach dem Ende der Aufbrauchsfrist auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden. Falls erforderlich, sollte bei Abverkaufsangeboten vom Händler der Zulassungstand erfragt werden. Informationen dazu erteilen auch die Pflanzenschutzberater der Landwirtschaftskammer.