Wolfurteil nach eineinhalb Jahren: „Das ist kein brauchbares Verfahren“
„Es bestätigt einmal mehr unsere Meinung, dass dieses Verfahren unbrauchbar ist.“ So kommentiert der Präsident der LK Salzburg, Rupert Quehenberger, die Aufhebung des Abschussbescheides für den Großarler Wolf durch das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Vor allem wegen formaler Gründe wurde der Abschussbescheid aufgehoben – fast eineinhalb Jahre, nachdem der Antrag bei der Bezirksbehörde gestellt wurde.
Verfahren dauert bereits länger als ein Jahr!
Quehenberger: „Das Gericht hat festgestellt, das die bisher angedachte Vorgangsweise so nicht funktioniert, und es geht davon aus, dass der Wolf längst über alle Berge ist. Das wundert uns nicht, das Verfahren dauert mittlerweile bereits länger als ein Jahr! Wir wissen, dass es sich hier um einen Präzedenzfall handelt, für die betroffenen Alm- und Bergbauern ist das dennoch eine Zumutung. Alleine aus Sicht des Schutzes unserer Nutztiere muss in Zukunft rasch gehandelt werden können.“
Wir brauchen die Möglichkeit, schnell reagieren zu können
Quehenberger appelliert einmal mehr an alle zuständigen Stellen: „Die Alm- und Weidewirtschaft in Salzburg braucht endlich eine Perspektive, wie es weitergehen kann. Zäune und scharfe Hütehunde auf den Almen sind keine Lösung für echte Problemwölfe. Wie in anderen europäischen Ländern auch brauchen wir die Möglichkeit, schnell reagieren zu können“, so Quehenberger.
Wir laufen Gefahr, unsere Almen zu verlieren
„Die regionale Lebensmittelproduktion mit Weidehaltung und Almen ist die Alternative zur industriellen Landwirtschaft und zur Massentierhaltung. Die Corona-Krise hat unsere Wirtschaftsweise eindrucksvoll bestätigt. Wenn wir aber keine praktikable Lösung für Problemwölfe finden, dann droht allen Almen das Schicksal der Tofereralm, wo heuer bereits keine Schafe mehr aufgetrieben wurden. Wir laufen Gefahr, unsere Almen zu verlieren.“