Wichtige Termine im Dezember für Bioumsteiger und MZ-Teilnehmer
Bis 15. Dezember: Umstieg in Biologische Wirtschaftsweise
Um im ÖPUL 2018 an der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" teilnehmen zu können, muss sie im Herbstantrag 2017 bis spätestens 15. Dezember beantragt werden. Diese Möglichkeit steht aber nur jenen Betrieben zur Verfügung, die bereits an einer zu Bio niederwertigen Maßnahme teilnehmen. Das sind "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“"oder im Falle von Weinbaubetrieben und Hopfenbauern der "Pflanzenschutzmittelverzicht". Die letzte Chance, auf Bio umzusteigen, stellt im derzeitigen ÖPUL-Programm der Herbstantrag 2018 dar. Wird mit Herbstantrag 2017 in Bio umgestiegen, ist der Betrieb ab 1. Jänner 2018 in der Maßnahme "Bio" und nicht mehr in UBB bzw. Pflanzenschutzmittelverzicht.
Bis 31. Dezember: Umstieg in Bio rückgängig machbar
Der Umstieg in Bio kann nur bis 31. Dezember problemlos rückgängig gemacht werden - indem der Herbstantrag korrigiert und Bio abgemeldet wird. Nur bei Einhaltung dieses Termins besteht die Möglichkeit, in UBB bzw. Pflanzenschutzmittelverzicht zu verbleiben. Würde Bio erst 2018 abgemeldet werden, hieße dies auch eine Abmeldung von UBB bzw. Pflanzenschutzmittelverzicht und würde zu Rückforderungen der Prämien dieser Maßnahmen führen. 2018 hätte man dann weder Bio noch UBB bzw. Pflanzenschutzmittelverzicht. Da ein Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen nicht mehr möglich ist, wäre diese unerwünschte Situation bis zum Ende des derzeitigen ÖPUL-Programms gegeben!
Bis 31. Dezember: Bio-Kontrollvertrag
Jeder, der mit Herbstantrag 2017 aufn "Bio" umsteigt, hat bis Ende 2017 einen Kontrollvertrag abzuschließen. Liegt mit 1. Jänner 2018 kein Kontrollvertrag vor, kommt für Bio keine Verpflichtung zustande. Dies hat die gleichen schwerwiegenden Konsequenzen zur Folge, wie die Abmeldung von Bio nach dem 31. Dezember, die im vorherigen Punkt beschrieben wurden!
Bis 15. Dezember: prämienfähige Beantragung von MZ bei Variante 4, 5 oder 6
Zwischenfruchtbegrüner, die auch an der Maßnahme "Mulch-/Direktsaat" teilnehmen, hatten bis 16. Oktober ihre begrünten Flächen im Herbstantrag bekannt zu geben. Teilnahme an "Mulch-/Direktsaat" bedeutet Folgendes: Wird auf Flächen, die mit Variante 4, 5 oder 6 begrünt sind, im Frühjahr eine erosionsgefährdete Kultur angebaut, muss dies in Form einer Mulch- bzw. Direktsaat erfolgen. Beispiele erosionsgefährdeter Kulturen sind Erdäpfel, Zuckerrüben, Mais, Soja,… Diese Variantenflächen sind daher im Herbstantrag 2017 mit "MZ" zu kennzeichnen. Bis spätestens 15. Dezember kann diese Kennzeichnung prämienfähig erfolgen. Bedeutung hat diese Möglichkeit für jene, die nach dem 16. Oktober entscheiden, nach Variante 4, 5 oder 6 eine erosionsgefährdete Kultur anzubauen. Mittels Korrektur des Herbstantrages erfolgt die MZ-Kennzeichnung.