Wann darf gemäht werden?
Seit 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen im Grünland entsprechend der in ihrem Bezirk festgelegten Tage in der jährlich erscheinenden Vorverlegungskarte auf www.mahdzeitpunkt.at früher mähen.
Diese Vorverlegung betrifft die Termine 1. Juni und 1. Juli, die erste Mahd darf jedoch frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen. Unabhängig davon ist eine Mahd ab dem 1. Juli (minus die jeweiligen Tage) jedenfalls zulässig.