Und alle Jahre wieder naht der Mehrfachantrag

Die Förderperiode 2014–2020 wurde, wie allseits bekannt, um insgesamt zwei Jahre verlängert, und so ist heuer zum letzten Mal ein Antrag nach dem alten GAP-Regelwerk zu stellen, wenn man Fördermittel aus Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL erhalten möchte. Ab 1. Jänner 2023 startet dann die neue GAP. Nähere Infos zur neuen GAP findet man auf www.sbg.lko.at/förderungen
Termineinladung Bezirksbauernkammer
Der Mehrfachantrag kann von jedem Antragsteller selbstständig online eingereicht werden, die Bezirksbauernkammern stehen jedoch auch wie gewohnt tatkräftig zur Hilfestellung bereit. Für alle Betriebe, die in den Vorjahren diese Unterstützung in Anspruch genommen haben, werden persönliche Abgabetermine eingeplant, die den betroffenen Antragstellern demnächst per Post mitgeteilt werden. Die Bezirksbauernkammern bitten hierbei um pünktliches Erscheinen und gegebenenfalls um frühzeitige telefonische Kontaktaufnahme, wenn ein Termin nicht möglich oder nicht notwendig sein sollte. Dies hat in der Vergangenheit sehr gut geklappt und hierfür kann auch ein Dank ausgesprochen werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Wenn der Antragsteller nicht selbst anwesend ist, eine gültige Vollmacht
- Vorausgefüllte Vordruckunterlagen
- Unterlagen zu Flächenänderungen: Kontrollreporte, Fotos, Pachtverträge ...
Gut vorbereitet zum MFA
Es ist sehr wichtig, gut vorbereitet zum MFA-Termin zu erscheinen: Dafür sollten die von der AMA zur Verfügung gestellten Vordruckunterlagen verwendet werden, die mit Fr, 25. Februar ausgeschickt bzw. für Betriebe, die sich von diesem Dienst abgemeldet haben, online über eAMA bereitgestellt werden. Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang sind:
Betriebe, die gerne eine ausgedruckte Hofkarte mit neuem Luftbild haben möchten, können diese bei ihrer BBK bestellen. Bei Flächenänderungen sind wir in diesem letzten Verlängerungsjahr, das im ÖPUL als einjährige Maßnahme gerechnet wird, in einer besonderen Situation. Es sind, anders als in den Vorjahren, Flächenzugänge wieder voll förderfähig und bei Flächenabgängen gibt es keinen ÖPUL-Flächenabgleich mit den Vorjahren!
- Überprüfung der Stammdaten, Telefonnummer, E-Mail und Kontoinformation
- Vorausfüllen der Tierliste 1. April bzw. der Durchschnittstierliste
- Durchsicht der Vordruckunterlagen auf etwaige Änderungen im Bereich Flächen, allgemeine Angaben und Fördermaßnahmen
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Bei Teilnahme an der Maßnahme gefährdete Nutztierrassen: Aktualisierung und Ergänzung der entsprechenden Tiere im Vordruck
Betriebe, die gerne eine ausgedruckte Hofkarte mit neuem Luftbild haben möchten, können diese bei ihrer BBK bestellen. Bei Flächenänderungen sind wir in diesem letzten Verlängerungsjahr, das im ÖPUL als einjährige Maßnahme gerechnet wird, in einer besonderen Situation. Es sind, anders als in den Vorjahren, Flächenzugänge wieder voll förderfähig und bei Flächenabgängen gibt es keinen ÖPUL-Flächenabgleich mit den Vorjahren!

Änderung bei der Winterbegrünung
In der „alten“ GAP-Periode war es üblich, die Winterbegrünung, die mit dem Herbstantrag vom Vorjahr beantragt wurde, dem MFA des Folgejahres zuzurechnen. In der neuen GAP wird dieses System umgestellt und die Begrünung des jeweiligen Sommers/Herbstes wird dem Kalenderjahr angeschlossen und damit sozusagen an den MFA angehängt. Dadurch kommt es heuer zu einer Umstellung, die es erforderlich macht, die Begrünungsflächen bereits mit dem MFA zu beantragen!
Falls nötig, kann je nach gewählter Variante im Herbst eine Korrektur erfolgen (Variante 1 bis 3 bis 31. August 2022; Variante 4 bis 6 bis 1. September 2022).
Jene Bewirtschafter, die an der entsprechenden Maßnahme teilnehmen, sollten sich also schon im Vorfeld Gedanken machen, wo sie ihre Begrünungen anlegen wollen.
Falls nötig, kann je nach gewählter Variante im Herbst eine Korrektur erfolgen (Variante 1 bis 3 bis 31. August 2022; Variante 4 bis 6 bis 1. September 2022).
Jene Bewirtschafter, die an der entsprechenden Maßnahme teilnehmen, sollten sich also schon im Vorfeld Gedanken machen, wo sie ihre Begrünungen anlegen wollen.

Bei etwaigen Bewirtschafterwechseln durch Hofübernahmen oder Betriebspachtungen ist es unbedingt erforderlich, schon mindestens zwei Wochen im Vorfeld des Termins mit der Bezirksbauernkammer Kontakt aufzunehmen.
Bescheinigung für Tiertransport verlängern
Weiters laufen in diesem Jahr für viele Betriebe die Tiertransportunternehmergenehmigungen aus, die für Tiertransporte über 65 km notwendig sind. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung dazu kann beim MFA-Termin erledigt werden, für diese Anträge fällt eine Gebühr von 25 Euro an.
Für Betriebe, die ihren MFA selbst erfassen wollen und dabei Unterstützung brauchen, steht unter dem Stichwort „Onlineantragstellung“ auf www.sbg.lfi.at ein Kursangebot zur Verfügung.