Totengedenken zu Allerseelen
Die Kirche begeht zu Allerheiligen und Allerseelen den Totengedenktermin. Die meisten Feiern finden wegen des Feiertages am Allerheiligentag statt, obwohl dieser Tag eigentlich dem Andenken an die Heiligen der katholischen Kirche und der Allerseelentag als „Gedächtnistag der Armen Seelen“ gilt.
In den Dörfern läuft das Totengedenken meist nach den gleichen Ritualen ab: Pfarrer, Ministranten und Kirchenchöre begeben sich vielerorts am Nachmittag aus der Kirche in den Friedhof. Die Familienmitglieder stehen an den Gräbern ihrer Verstorbenen, die der Priester aus der Prozession heraus segnet. Auch im Brauchtum wird der Allerheiligentag als Totengedenktermin aufgefasst. Das Fest „Allerheiligen“ ist in der römisch-katholischen Kirche seit dem sechsten Jahrhundert bekannt. Es wurde zu Beginn am Dreifaltigkeitssonntag, später am 13. Mai gefeiert. Papst Gregor IV. führte in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts sodann das Fest zum heutigen Termin am 1. November ein. Dafür ausschlaggebend mag der Beginn des keltischen Kalenders gewesen sein.
Das Fest „Allerseelen“ am 2. November wird in der römisch-katholischen Kirche erst seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Es ist der Gedächtnistag der Armen Seelen. Fällt der Allerseelentag auf einen Sonntag, so wird er am 3. November begangen. Bis zur Jahrtausendwende zum vorigen Jahrtausend zogen sich viele heidnische Ernte- und Totenfeste über viele Wochen im Herbst. Deshalb übernahm Papst Johannes XIX. im Jahre 1006 den Klosterbrauch der Cluniazenser und fixierte mit dem heutigen Allerseelentag diesen Tag als Gedenktermin. Friedhofbesuche waren in früheren Zeiten in ländlichen Gebieten stets nach dem Messbesuch am Sonntag, zu den hohen Feiertagen und den Heiligenfesten Gepflogenheit.
Totengedenken gehören im ländlichen Raum zum Gemeinschafts- und Gesellschaftsleben. Stark ist auch das Totengedenken in den brauchtümlichen Jahreskreis eingebunden.
In den Dörfern läuft das Totengedenken meist nach den gleichen Ritualen ab: Pfarrer, Ministranten und Kirchenchöre begeben sich vielerorts am Nachmittag aus der Kirche in den Friedhof. Die Familienmitglieder stehen an den Gräbern ihrer Verstorbenen, die der Priester aus der Prozession heraus segnet. Auch im Brauchtum wird der Allerheiligentag als Totengedenktermin aufgefasst. Das Fest „Allerheiligen“ ist in der römisch-katholischen Kirche seit dem sechsten Jahrhundert bekannt. Es wurde zu Beginn am Dreifaltigkeitssonntag, später am 13. Mai gefeiert. Papst Gregor IV. führte in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts sodann das Fest zum heutigen Termin am 1. November ein. Dafür ausschlaggebend mag der Beginn des keltischen Kalenders gewesen sein.
Das Fest „Allerseelen“ am 2. November wird in der römisch-katholischen Kirche erst seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Es ist der Gedächtnistag der Armen Seelen. Fällt der Allerseelentag auf einen Sonntag, so wird er am 3. November begangen. Bis zur Jahrtausendwende zum vorigen Jahrtausend zogen sich viele heidnische Ernte- und Totenfeste über viele Wochen im Herbst. Deshalb übernahm Papst Johannes XIX. im Jahre 1006 den Klosterbrauch der Cluniazenser und fixierte mit dem heutigen Allerseelentag diesen Tag als Gedenktermin. Friedhofbesuche waren in früheren Zeiten in ländlichen Gebieten stets nach dem Messbesuch am Sonntag, zu den hohen Feiertagen und den Heiligenfesten Gepflogenheit.
Totengedenken gehören im ländlichen Raum zum Gemeinschafts- und Gesellschaftsleben. Stark ist auch das Totengedenken in den brauchtümlichen Jahreskreis eingebunden.