"Tag des Pfluges" - Bedeutung nimmt ab!

Wie viele Betriebe wählen die Begrünungsvariante 3?
Seit dem Jahr 2021 ist ein deutlicher Rückgang der Begrünungsvariante 3 erkennbar. Im Herbstantrag 2021 wählten noch 1.895 Betriebe in OÖ die ÖPUL- Begrünungsvariante 3 und begrünten eine Fläche von 10.048 ha, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Herbst 2021 umgebrochen wurden. Der Trend geht seitdem in die richtige Richtung - im Jahr 2020 waren es noch 2.077 Betriebe mit einer Fläche von 10.618 ha (2019: 2.274 Betriebe, 11.500 ha).
Im Jahr 2022 setzte sich der Rückgang der Begrünungsvariante 3 fort. 1.731 Betriebe mit einer Fläche von 10.040 ha haben damals im Rahmen des MFA 2022 die Begrünungsvariante 3 vorangemeldet.
Im heurigen Jahr fällt in Oberösterreich bei einer Ackerfläche von 289.543 ha und einer zwischenfrucht-begrünten Fläche von 21,9% nur 0,9% davon auf die Variante 3. In anderen Bundesländern, wie z.B. Niederösterreich oder Burgenland, wird die Variante 3 noch häufiger gewählt (4,4% bzw. 4,3%, BML).
In Oberösterreich dürfen Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GRUNDWasser 2030)" die ZWF-Begrünungsvariante 3 nicht beantragen. Das wird auch ein Grund sein, warum diese Begrünungsvariante in OÖ rückläufig ist.
Im Jahr 2022 setzte sich der Rückgang der Begrünungsvariante 3 fort. 1.731 Betriebe mit einer Fläche von 10.040 ha haben damals im Rahmen des MFA 2022 die Begrünungsvariante 3 vorangemeldet.
Im heurigen Jahr fällt in Oberösterreich bei einer Ackerfläche von 289.543 ha und einer zwischenfrucht-begrünten Fläche von 21,9% nur 0,9% davon auf die Variante 3. In anderen Bundesländern, wie z.B. Niederösterreich oder Burgenland, wird die Variante 3 noch häufiger gewählt (4,4% bzw. 4,3%, BML).
In Oberösterreich dürfen Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GRUNDWasser 2030)" die ZWF-Begrünungsvariante 3 nicht beantragen. Das wird auch ein Grund sein, warum diese Begrünungsvariante in OÖ rückläufig ist.
Bodenstruktur erhalten ist das Ziel!
Die Zwischenfrüchte haben sich heuer wieder sehr gut entwickelt, viel Wurzelmasse gebildet und gute Bodenstrukturen aufgebaut.
Die Zwischenfrüchte jetzt im Herbst einzupflügen, bedeutet einerseits Stress für den Boden, insbesondere für das Bodenleben, weil aufgrund der niedrigen Bodentemperaturen keine Umsetzung des organischen Materials mehr erfolgen kann ("Silage" & Pflugsohlenverdichtung), und andererseits steigt in der Folgekultur besonders bei Mais, Hirse, Soja und Zuckerrübe im Frühjahr die Erosionsanfälligkeit in Abhängigkeit der Hangneigung, Hanglänge und Bodenart enorm an. Oberstes Ziel muss daher sein, die aufgebaute Bodenstruktur langfristig zu erhalten.

Oberflächengewässer schützen!
Große Mengen an wertvoller Erde können innerhalb von nur wenigen Minuten verloren gehen und in weiterer Folge unsere Gewässer mit Nährstoffen, insbesonders mit Phosphor, belasten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie legt als zentrales Ziel den "guten Zustand" für unsere Seen und Flüsse fest. Erosionsbedingte Stoffeinträge von Phosphor, Stickstoff, u.a. gefährden diesen "guten Zustand" in einigen Gewässern Oberösterreichs. Diese Stoffeinträge in die Gewässer stehen in Verbindung mit Stoffausträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Verlust von Boden, der wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsgrundlage. Ziel jeder ackerbaulichen Maßnahme muss sein, eine Reduktion des Nährstoffeintrages, insbesondere von Phosphor und Stickstoff aber auch von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer zu erreichen. Leider befinden sich einige Gewässer im mäßigen Zustand. Ziel muss es sein, diese Gewässer in den guten Zustand zu führen und auch langfristig eine Verbesserung zu erreichen.
Fazit
Zwischenfrüchte im Herbst erfüllen vielfältige Aufgaben. Sie bereichern das Landschaftsbild, steigern die Biodiversität, schützen vor Nährstoffverlusten "in allen Richtungen" und garantieren im Frühjahr einen umfassenden Erosionsschutz. Die Begrünungsvariante 3 der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" kann ab 15. November umgebrochen werden - sie muss es aber nicht!
Ziel muss sein, unsere Böden durch ausreichende Bodenbedeckung gerade im Hinblick auf die unvorhersehbaren Begebenheiten im Rahmen des Klimawandels umfassend zu schützen.
Ziel muss sein, unsere Böden durch ausreichende Bodenbedeckung gerade im Hinblick auf die unvorhersehbaren Begebenheiten im Rahmen des Klimawandels umfassend zu schützen.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: www.bwsb.at, (050/6902-1426)