„Stopp, ich bin noch immer genießbar“
Das Problem der Haltbarkeit kann durch einen gesunden Hausverstand und den Einsatz seiner Sinne schnell gelöst werden. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum überschritten wurde. So gesehen ist das „Ablaufdatum“, wie es umgangssprachlich genannt wird, ein allgemeines Synonym für eine der aktuellsten und brennendsten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Hersteller verpackter Lebensmittel sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, das auf der Verpackung mit der Angabe „mindestens haltbar bis ...“ zu benennen ist. Folglich gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum an, bis wann ein ungeöffnetes Lebensmittel bei fachgerechten Lagerungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Hierzu gehören nicht nur die einwandfreie mikrobiologische Beschaffenheit, sondern auch Farbe, Geruch und Geschmack. Sind bestimmte Lagerbedingungen erforderlich, um die Haltbarkeit zu gewährleisten, z. B. „bei plus fünf Grad Celsius mindestens haltbar bis ...“
oder „kühl und trocken lagern“, so stehen diese entsprechenden Hinweise auf der Verpackung in Verbindung mit der Datumsangabe. Das Mindeshaltbarkeitsdatum ist also kein Ablaufdatum oder Verfallsdatum, sondern die Garantie des Herstellers, der die charakteristischen Produkteigenschaften bis zum angegebenen Zeitpunkt gewährleistet. Ist diese Frist abgelaufen, liegt es am Verbraucher, mit seinen Sinnen selbst zu prüfen, ob das Produkt noch „genusstauglich“ ist.
Unterschied zum Verfallsdatum
Sehr leicht und besonders schnell verderbliche Lebensmittel, die schon nach kurzer Zeit eine unmittelbare gesundheitliche Gefahr darstellen können, werden mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Dieses Datum ist nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu verwechseln und benennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden darf. Das ist zum Beispiel erforderlich bei rohem Fleisch, Faschiertem, frischen Mayonnaisen, Fisch und Geflügel. Ausgewiesen wird das Verfallsdatum mit den Worten „zu verbrauchen bis ...“. Hier müssen generell die genannten Lagerbedingungen und die Kühlkette beachtet werden. Produkte nach Ablauf des Verfallsdatums dürfen nicht mehr verzehrt werden.
Obwohl der Begriff „Mindesthaltbarkeitsdatum“ für sich spricht, wird dieser vom Verbraucher oft mit dem Begriff „Verfallsdatum“ gleichgesetzt. Auch wenn Produkte in den meisten Fällen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus noch länger genießbar sind, werden diese zum Teil entsorgt. Eine Katastrophe, die einen erheblichen Teil des Hausmülls ausmacht. Noch vor wenigen Jahrzehnten war es unvorstellbar, genießbare Lebensmittel achtlos wegzuwerfen. Das hat sich inzwischen radikal geändert. Wir leben alle in einer Gesellschaft, die von Wohlstand geprägt ist. Vielen ist diese Tatsache nicht bewusst, da es zu einer gewissen Normalität geworden ist, Lebensmittel jederzeit zur Verfügung zu haben. Lebensmittel waren noch nie so sicher wie heute und dermaßen billig, dass sich die sogenannte Wegwerf-Gesellschaft erlauben kann, mit solch dekadenten Ausprägungen zu leben. Nimmt man die gesamte Wertschöpfungskette der Lebensmittel einmal genauer unter die Lupe, so zeigt sich das dramatische Ausmaß der Verschwendung, was weltweit nicht nur ökologische, sondern auch drastische soziale Folgen mit sich bringt.
Entsorgung auch im Supermarkt
Nicht nur im Haushalt werden genießbare Lebensmittel durch Unwissenheit entsorgt, auch in Supermärkten werden Lebensmittel oft bewusst bereits vor dem Mindeshaltbarkeitsdatum in einwandfreiem und genießbarem Zustand aussortiert, weil das auf der Verpackung aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum von vielen Menschen als Ablaufdatum interpretiert wird. So gesehen ließe sich die Haltbarkeitsfrist bei vielen Produkten um einiges verlängern und man könnte somit einer unsinnigen Lebensmittel-Verschwendung entgegenwirken.
Kurz notiert
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Herstellergarantie und kein Wegwerfdatum
- Lebensmittel mit seinen Sinnen sorgfältig prüfen
- Lagerungshinweise beachten
- Hygiene im Kühlschrank pflegen
- Nach dem Öffnen der Verpackung den Inhalt zügig verbrauchen
- Bewusster Einkauf
- Kreativität in der Küche walten lassen
Gemüse-Risotto
- 500 g Gemüse nach Wahl (Broccoli, Kohlrabi, Karotten, Erbsen)
- 1 Zwiebel
- Butter
- etwas Parmesan
- ½ Liter Gemüsesuppe
- 200 g Risotto-Reis
- 125 ml trockener Weißwein
- Salz, Pfeffer
- verschiedene Kräuter ( Bärlauch, Schnittlauch, Giersch, Brennnessel)
Zubereitung
Zwiebel und Gemüse klein schneiden, Butter erhitzen, Zwiebel darin hell anschwitzen und Gemüse kurz mitrösten, mit Suppe und Wein aufgießen und würzen. Unter ständigem Rühren den Reis cremig einkochen, Parmesan und Kräuter dazugeben und pikant abschmecken.
Topfenkuchen
- 250 g Topfen
- 200 g Zucker
- 200 g Butter
- 250 g griffiges Mehl
- 2 EL Vanillepuddingpulver
- 5 Eier, 1 Pkg. Backpulver
- Schale von 1 Zitrone
- Rum
Zubereitung
Einen schaumigen Abtrieb aus Butter, Zucker, Aromaten und Eiern schlagen und dann den Topfen gut unterrühren. Die Mehlmischung vorsichtig in den Teig mischen und in einer beliebigen Form bei 180 Grad goldgelb backen. Die Mehlmischung vorsichtig unterrühren und in einer beliebigen Form bei 180 Grad goldgelb backen.
April-Schaumsuppe
- 2 Handvoll Kräuter (Bärlauch, Kerbel, Sauerampfer, Giersch, Melde, Petersilie, Brennnessel, Löwenzahn)
- 2 geschälte, grob zerkleinerte Erdäpfel
- 2 Liter Gemüsesuppe
- Olivenöl oder Butterschmalz
- Porree oder Frühlingszwiebel
- etwas Muskatnuss
- gemahlener Pfeffer
- Salz
- etwas Schlagobers
Zubereitung
Zwiebel in Öl anrösten und Erdäpfel dazugeben, mit Suppe aufgießen, würzen und kochen lassen. Wenn die Erdäpfel weich sind, die geschnittenen Kräuter nur kurz mitkochen und gut abschmecken. Suppe schaumig aufmixen und mit Rahm verfeinern. Tipp: Diese Suppe entschlackt sehr Suppe mit Rahm verfeinern und mit Gänseblümchen servieren anstatt Erdäpfel kann auch gut eingeweichtes Weißbrot zur Bindung verwendet werden
Gebratener Saibling
- Saiblings-Filet
- Salz und Pfeffer
- evtl. Fischgewürz
- Zitronensaft
- etwas Mehl
Zubereitung
Saiblings-Filets auf Gräten kontrollieren und waschen. Trockentupfen, mit Salz, Pfeffer und Zitronensaft würzen und etwas mit Mehl bestäuben. Filets in heißem Butterschmalz zuerst mit der Hautseite beidseitig anbraten.