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13.06.2019 | von Theresa Kronreif

Schwieriges Gelände – wenn nur noch der Helikopter helfen kann

Die Almzeit hat begonnen und natürlich wird auf eine unfallfreie Almsaison gehofft. Sollte dennoch ein Tier verunglücken, kann bei unzugänglichem Gelände eine Hubschrauberbergung notwendig sein. Bei einem solchen Abtransport werden vom Land drei Viertel der Kosten bzw. maximal 800 Euro übernommen.

Bei verunglückten Tieren kann ich unwegsamen Gelände eine Helikopterbergung notwendig sein. © SennAir
Lukas Schild und Hermann Eder, die Piloten von SennAir © Kronreif
Die Tiere werden für die Helikopterbergung vom Flugbegleiter in einem Netz verwahrt. © SennAir
Neben Tierbergungen werden im landwirtschaftlichen Bereich hauptsächlich Lastentransporte durchgeführt.  © SennAir
Bei verunglückten Tieren kann ich unwegsamen Gelände eine Helikopterbergung notwendig sein. © SennAir
Lukas Schild und Hermann Eder, die Piloten von SennAir © Kronreif
Die Tiere werden für die Helikopterbergung vom Flugbegleiter in einem Netz verwahrt. © SennAir
Neben Tierbergungen werden im landwirtschaftlichen Bereich hauptsächlich Lastentransporte durchgeführt.  © SennAir
Bei verunglückten Tieren kann ich unwegsamen Gelände eine Helikopterbergung notwendig sein. © SennAir
Lukas Schild und Hermann Eder, die Piloten von SennAir © Kronreif
Die Tiere werden für die Helikopterbergung vom Flugbegleiter in einem Netz verwahrt. © SennAir
Neben Tierbergungen werden im landwirtschaftlichen Bereich hauptsächlich Lastentransporte durchgeführt.  © SennAir
Eine Tierbergung mit dem Hubschrauber ist bei unwegsamem Gelände erforderlich, wenn das Eingraben oder Einsteinen eines Kadavers aufgrund von Tierseuchenverordnung, Wasserschonung oder Tourismus nicht möglich ist. Für einen geförderten Transport können in Salzburg fünf Hubschrauberunternehmen eingesetzt werden. Eines davon ist das Unternehmen Senn- Air mit Standort in Zell am See. Die beiden Piloten Hermann Eder und Lukas Schild haben vor vier Jahren die Idee eines Hubschrauberunternehmens verwirklicht. „Neben Erlebnisflügen führen wir auch Transportflüge durch. In den Sommermonaten stehen bei uns im landwirtschaftlichen Bereich vorwiegend die Kadaverbergung sowie Jagd- und Zaunbedarfsflüge an der Tagesordnung“, schildert Pilot Lukas, der als Nebenerwerbsbauer viel Eigenerfahrung für solche Flüge mitbringt.

Vom Kadaverfund bis zur Bergung

Verunglückt ein Tier tödlich, so ist der Besitzer für die Ablieferung zuständig. Wenn sich das zu bergende Tier in unerreichbarem, unzugänglichem Gelände befindet, muss der Landwirt den zuständigen Amtstierarzt kontaktieren. Dieser entscheidet innerhalb von drei Tagen nach der Meldung, ob eine „Vor-Ort-Beseitigung“ zulässig ist und die Kuh oder das Pferd eingegraben oder eingesteint werden darf. Ist dies nicht der Fall, so muss das Tier geborgen werden. Dabei wird mit einem der fünf zuständigen Hubschrauberunternehmen in Salzburg ein Termin für den Transport vereinbart. „Um einen schnellstmöglichen Abtransport zu gewährleisten, ist es von Vorteil, wenn der Landwirt seinen Standort mit Koordinaten oder einem Google-Earth-Bild bekannt gibt“, so Hermann. Der Bauer wird dann vom Helikopter beispielsweise bei der Almhütte abgeholt, um anschließend gemeinsam mit dem Piloten und einem Flugretter zum Bergungsort zu fliegen. Der Flugretter verwahrt den Kadaver im Netz, welches am Seil des Hubschraubers befestigt wird. Für einen reibungslosen Ablauf ist es ebenso vorteilhaft, wenn bereits ein Lkw der Tierkadaververwertung auf einem nahe gelegenen Parkplatz etc. wartet. Dort entlädt der zweite Flugbegleiter das Tier.

Ablauf der Förderabwicklung

Eine Tierbergung mit dem Hubschrauber wird vom Land Salzburg mit 75 Prozent bzw. mit maximal 800 Euro gefördert. Die verbleibenden 25 Prozent müssen vom Bauern übernommen werden. Die geförderten 75 Prozent bzw. 800 Euro werden direkt vom Hubschrauberunternehmen an das Land verrechnet. Die weiteren Kosten werden dem Bauern in Rechnung gestellt. Als Richtwert kann man pro Flug mit Kosten von rund 1.000 Euro kalkulieren. Der Betrag kann aber je nach Gelände und Anflug variieren.

Welche Tiere werden gefördert?

Das Land fördert vorwiegend Hubschrauber-Transporte für Großtierkadaver wie von Rindern und Pferden. Verendete Kleintiere wie Schafe oder Ziegen werden üblicherweise vor Ort eingesteint oder eingegraben.
Die Tiere werden für die Helikopterbergung vom Flugbegleiter in einem Netz verwahrt. © SennAir
Die Tiere werden für die Helikopterbergung vom Flugbegleiter in einem Netz verwahrt. © SennAir

Heli-Bergung von lebenden Tieren

Ein Ausfliegen mit dem Hubschrauber kann auch bei verletzten, kranken oder Tieren, die sich verstiegen haben, notwendig sein. Dabei wird zusammen mit dem zuständigen Amtstierarzt für eine Einzelgenehmigung angesucht. Wird diese bewilligt, dann fördert das Land ebenfalls 75 Prozent bzw. 800 Euro. Im Gegensatz zur Kadaverbergung muss beim Flugtransport von lebenden Tieren ein Amtstierarzt oder ein von ihm beauftragter Tierarzt anwesend sein. Dieser muss das zu bergende Tier vor dem Flug sedieren. „Insgesamt wurden im vergangenen Jahr nur zwei lebende Tiere ausgeflogen. Kadaver wurden hingegen 40-mal mit dem Hubschrauber geborgen“, schildert Landesveterinärdirektor Dr. Josef Schöchl.

Alles rund um die Helikopterbergung

  • Kadaverfund in entlegenen Gebieten an Amtstierarzt melden
  • wenn Flug genehmigt, Termin mit Flugunternehmen vereinbaren
  • Standort an Flugunternehmen bekannt geben
  • bestenfalls TKV-Lkw für Abtransport vor Ort bestellen (TKV Salzburg: Tel. 06462/3043)
  • Infos zur Förderung sowie die Liste der Amtstierärzte und der Hubschrauberunternehmen findet man unter: www.salzburg.gv.at, Stichwort „vetmed-hubschrauberbergung“

Links zum Thema

  • www.salzburg.gv.at
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