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11.07.2019 | von Ing. Michael Saller
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Professionelle Hilfe für in Not geratene bäuerliche Betriebe

Was tun, wenn aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit das Gleichgewicht am landwirtschaftlichen Betrieb aus dem Ruder rennt? Die soziale Betriebshilfe unterstützt schnell und professionell – es gibt bei der Antragstellung aber einige wichtige Punkte zu beachten.

 © Maschinenring © Maschinenring © Maschinenring © Maschinenring[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.07.11%2F1562847571242152.jpg]
© Maschinenring
Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben ihre gewohnten betrieblichen und familiären Abläufe sehr gut im Griff. Alle mitarbeitenden Familienangehörigen kennen ihre Rolle in Haus und Hof und diese wird, soweit es möglich ist, optimal eingesetzt. Eine plötzlich auftretende schwere Grippe, ein gebrochener Fuß, eine länger anhaltende Krankheit oder ein Reha-Aufenthalt, und alle gewohnten betrieblichen und privaten Abläufe müssen neu geregelt werden. Zur Sicherung des Fortbestandes eines landwirtschaftlichen Betriebes gewähren die Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die Landwirtschaftskammer Salzburg Beihilfen in Form von Direktzuschüssen zum Einsatz einer Betriebs- und Haushaltshilfe. Dadurch soll der finanzielle Mehraufwand für den landwirtschaftlichen Betrieb, der aufgrund dieser unverschuldeten Notlage entstanden ist, gemildert werden. Für eine Förderung der sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe seitens der Landwirtschaftskammer Salzburg gilt es jedoch eine Reihe wichtiger Punkte zu beachten. Wer eine solche unaufschiebbare Betriebs- und Haushaltshilfe benötigt, muss dies über den örtlichen Maschinenring rechtzeitig melden. Hier wird vor dem Betriebshilfeeinsatz mit dem zuständigen Agrarbetreuer das Erstgespräch durchgeführt und gleichzeitig die Antragstellung bei der Sozialversicherungsanstalt und Landwirtschaftskammer Salzburg eingereicht.

Vertretungsdienst genehmigen lassen

Der Einsatz dieses Vertretungsdienstes wird für folgende Personen genehmigt:
  • Betriebsführerin bzw. Betriebsführer und dessen Ehegattin bzw. Ehegatte, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner
  • eine hauptberuflich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Übergeberin bzw. ein hauptberuflich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigter Übergeber
  • Kind, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkind (die Mitglieder des gemeinsamen landwirtschaftlichen Haushalts sind).
Das Ausmaß der Förderung über die Landwirtschaftskammer Salzburg ist mit max. 728 Stunden pro Jahr und Betrieb begrenzt. Darüber hinaus kann der Landesausschuss der Landwirtschaftskammer Salzburg mögliche Mehrstunden über eine de-minimis-Förderung ebenfalls bewilligen.

Unterlagen für eine Antragsstellung

Unter anderem sind folgende Unterlagen bei der Antragstellung unbedingt notwendig:
  • Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest
  • außerlandwirtschaftliches Einkommen durch einen Jahreslohnzettel oder einen letztgültigen Einkommensteuerbescheid. Die Antragstellung erfolgt mit den auf den örtlichen Maschinenringen aufliegenden Formularen. Die Einsatzdauer ist mit entsprechenden Stundenlisten und Rechnungen nachzuweisen. Bei einem Einsatz in der Haushaltshilfe muss die Notwendigkeit der Versorgung bzw. Betreuung von mindestens einem Kleinkind und/oder einem schulpflichtigen Kind bestehen. Bei Schadholzarbeiten ist innerhalb von vier Wochen nach Antragsübermittlung eine Bestätigung der Unaufschiebbarkeit der Tätigkeit beizubringen.

Aufzeichnungen vorlegen

Innerhalb von drei Monaten nach dem Einsatzende ist der vollständige Antrag mit den Aufzeichnungen und den sonstigen förderrelevanten Unterlagen und Abrechnungen sowie ein Nachweis für den in Anspruch genommenen SVB-Zuschuss über den Maschinenring der Förderabwicklungsstelle vorzulegen. Die Beihilfen werden über den örtlichen Maschinenring ausbezahlt.
Die Förderung der Landwirtschaftskammer ist mit max. 728 Stunden pro Jahr begrenzt. © MaschinenringDie Förderung der Landwirtschaftskammer ist mit max. 728 Stunden pro Jahr begrenzt. © MaschinenringDie Förderung der Landwirtschaftskammer ist mit max. 728 Stunden pro Jahr begrenzt. © Maschinenring[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.07.11%2F1562847631521587.jpg]
Die Förderung der Landwirtschaftskammer ist mit max. 728 Stunden pro Jahr begrenzt. © Maschinenring

Pauschale Betriebshilfe möglich

Neben der sozialen Betriebshilfe gibt es aber auch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer pauschalen Betriebshilfe in Form eines Taggeldes. Eine frühzeitige Antragstellung erfolgt jedoch über die SVB Wien. Nähere Auskünfte erhält man unter Tel. 01/797062440. Sollte die soziale Betriebshilfe unter Umständen länger andauern, gibt es auch die Möglichkeit des mittel- oder langfristigen Einsatzes eines Zivildieners. Hier sind jedoch ebenfalls einige wichtige Punkte laut Zivildienergesetz zu beachten. Dahingehend soll frühzeitig eine Beratung in Anspruch genommen werden. Nähere Auskünfte und Beratung zur Betriebshilfe und zum Zivildienst gibt es entweder beim Maschinenring (siehe rechts) oder beim Berater der Landwirtschaftskammer Ing. Michael Saller, Tel. 0662/870571-249.

Alles aus einer Hand

MÖGLICHKEITEN der Abwicklung der sozialen Betriebshilfe über den Maschinenring:
  • Persönliche oder telefonische (Tel. 059060500) Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Maschinenringbüro.
  • Der Agrarkundenbetreuer klärt in einem persönlichen Gespräch mit der Familie die Zuschussmöglichkeiten (SVB, Landeszuschuss), bespricht die benötigten Nachweise und füllt die Anträge aus.
  •   Der Maschinenring meldet den Arbeitsausfall (Einsatzmeldung), sucht Betriebshelfer und meldet den Einsatzbeginn (Einsatzbeginnmeldung).
  • Während des Betriebshilfeeinsatzes steht der Agrarkundenbetreuer bei Fragen zur Verfügung und gibt Hilfestellung beim korrekten Ausfüllen der Einsatzlisten. Die Rechnungserstellung und Übermittlung an die SVB und an die Förderabwicklungsstelle des Landes übernimmt der Maschinenring.
  • Die SVB bezahlt den Betriebshelfer, der anfallende Selbstbehalt wird von Seiten der SVB dem Betrieb vorgeschrieben. Die Landesförderung wird vom Maschinenring abgewickelt und an den Betrieb ausbezahlt.
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