Pflanzenschutzmittelverbote in Wasserschutz- und Schongebieten
Auf Flächen welche sich in Wasserschutz- und Schongebieten befinden, sind die Pflanzenschutzwirkstoffe Terbuthylazin (z.B. in Mais und Kulturhirsen zugelassen) sowie Metazachlor und Dimethachlor (beide hauptsächlich in Raps angewendet) jedenfalls nicht zugelassen.
Diese Auflage ist auch im Pflanzenschutzmittelregister und auf den Produktbeschreibungen von betroffenen Produkten entsprechend angeführt.
Schutz- und Schongebiete können großflächig zum Schutz von größeren Grundwasserkörpern wie z.B. im Marchfeld oder auch relativ kleinräumig als Brunnen- oder Wasserschutzgebiet angelegt sein. Die Grundeigentümer werden jedenfalls im Zuge der Festlegung solcher Schutz- und Schongebiete per Bescheid informiert.
Im Falle von Hofübernahme, Flächentausch, Flächenzupachtung etc. kann es durchaus passieren, dass solche grundstücksspezifischen Informationen nicht weitergegeben werden. Deshalb macht es jedenfalls Sinn, den entsprechenden Status aller bewirtschafteten Flächen zu überprüfen.
Am einfachsten kann dies im Inspire AGRAR ATLAS unter https://agraratlas.inspire.gv.at oder im GIS-System der eAMA abgerufen werden.
Die Gebiete können durch die Aktivierung der Auswahlmöglichkeit "PSM-Schutzgebiete (WRRL)“ sichtbar gemacht werden. Wichtig ist es entsprechend weit in die Karte auf die jeweiligen Flächen hinein zu zoomen, damit auch kleinere Schutzgebiete ersichtlich werden.
Diese Auflage ist auch im Pflanzenschutzmittelregister und auf den Produktbeschreibungen von betroffenen Produkten entsprechend angeführt.
Schutz- und Schongebiete können großflächig zum Schutz von größeren Grundwasserkörpern wie z.B. im Marchfeld oder auch relativ kleinräumig als Brunnen- oder Wasserschutzgebiet angelegt sein. Die Grundeigentümer werden jedenfalls im Zuge der Festlegung solcher Schutz- und Schongebiete per Bescheid informiert.
Im Falle von Hofübernahme, Flächentausch, Flächenzupachtung etc. kann es durchaus passieren, dass solche grundstücksspezifischen Informationen nicht weitergegeben werden. Deshalb macht es jedenfalls Sinn, den entsprechenden Status aller bewirtschafteten Flächen zu überprüfen.
Am einfachsten kann dies im Inspire AGRAR ATLAS unter https://agraratlas.inspire.gv.at oder im GIS-System der eAMA abgerufen werden.
Die Gebiete können durch die Aktivierung der Auswahlmöglichkeit "PSM-Schutzgebiete (WRRL)“ sichtbar gemacht werden. Wichtig ist es entsprechend weit in die Karte auf die jeweiligen Flächen hinein zu zoomen, damit auch kleinere Schutzgebiete ersichtlich werden.