Ohrmarken: Mehr Zeit für Umstieg

Nach breiter Anwendung in den Betrieben können damit mittelfristig Vorteile im Management durch die leichtere und fehlerfreie Erfassung von Einzeltieren oder auch größeren Gruppen und beim Tierverkehr erzielt werden, die bei freiwilliger Anwendung nicht gegeben wären.
Mit der in Österreich seit 1. Oktober 2019 eingeführten Verpflichtung der Kennzeichnung mit elektronischen Ohrmarken bei neu geborenen Kälbern bzw. mit der automatischen Zusendung elektronischer Ohrmarken bei Verlustmeldungen zeigten sich in einzelnen Fällen praktische Probleme.
Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass wenige elektronische Stalleinrichtungssysteme für Tränkeautomaten etc. Fehlermeldungen bringen. Daher gibt es bereits eine direkte Arbeitsgruppe mit den Herstellerfirmen, um die eingesetzten Ohrmarken gemäß den geltenden ISO-Normen in einen störungsfreien Betrieb einzugliedern.
Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass wenige elektronische Stalleinrichtungssysteme für Tränkeautomaten etc. Fehlermeldungen bringen. Daher gibt es bereits eine direkte Arbeitsgruppe mit den Herstellerfirmen, um die eingesetzten Ohrmarken gemäß den geltenden ISO-Normen in einen störungsfreien Betrieb einzugliedern.
Betriebe erhalten Zeit für Anpassungen
Zur Lösung dieser Anlaufschwierigkeiten sollen Betriebe mit solchen Systemen ausreichend Zeit erhalten, um die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Diese Adaptionen reichen – betriebsindividuell verschieden – von einer einfachen Initialisierung der Ohrmarkennummern in bereits bestehenden Systemen am Betrieb bis hin zu erforderlichen Software-Updates oder anderen mit den Herstellern von Stalleinrichtungssystemen zu treffenden Maßnahmen.
Sollten sich daher Probleme beim Einsatz der neuen elektronischen Ohrmarken zeigen oder wurden Betriebe von den Herstellerfirmen der Stalleinrichtungssysteme entsprechend informiert, sollten diese Betrieb vorerst weiterhin konventionelle Ohrmarken verwenden können.
Sollten sich daher Probleme beim Einsatz der neuen elektronischen Ohrmarken zeigen oder wurden Betriebe von den Herstellerfirmen der Stalleinrichtungssysteme entsprechend informiert, sollten diese Betrieb vorerst weiterhin konventionelle Ohrmarken verwenden können.
Folgende Schritte können gesetzt werden
- Verlustohrmarke (Wahlmöglichkeit elektronisch/konventionell): Bei Anforderung einer Verlustohrmarke kann auch eine konventionelle Ohrmarke gewählt werden.
- Meldung bei der AMA: In begründeten Einzelfällen und bei Vorhandensein bestimmter technischer Stalleinrichtungssysteme werden auf Basis eines entsprechenden Antrags (Formblatt AMA) an diese Betriebe weiterhin konventionelle Ohrmarken zur Kennzeichnung von Kälbern versendet.
Bestehende Altbestände an konventionellen Ohrmarken können noch bis spätestens 30. April 2020 verwendet werden.