Neue Luftbilder für südliche Bezirke
Nachdem im Jahr 2019 im Flachgau und im nördlichen Tennengau neue Luftbilder ins GIS der AMA eingespielt wurden, ist nun im Jahr 2020 der Rest des Landes an der Reihe. Für den südlichen Tennengau und alle drei Gebirgsgaue wurden Luftbilder aus der Überfliegung 2018 ins Geografische Informationssystem übernommen. Dies ist ein Routinevorgang, der ca. alle drei Jahre so vorgesehen ist. Die AMA ist verpflichtet, angesichts neuer Orthofotos eine neue Referenz als maximal beantragbare beihilfefähige Fläche zu erstellen und diese mit der aktuellen Beantragung zu vergleichen.
Plausifehler durch neue Luftbilder
Die dadurch entstehenden sogenannte Plausifehler werden dem Antragsteller mitgeteilt. Mit Mo, 10. Februar werden an alle Betriebe mit Abweichungen auf Almen und Hutweiden diese Informationsschreiben zugesandt. Dem Brief liegt eine Liste an Fehlern bei. Auch eine Vorortkontrolle 2019 wird als neue Referenz übernommen und dem Antragsteller mithilfe dieser Aussendung mitgeteilt. Der Abgleich zwischen neuer Referenz und Beantragung erfolgt auf Schlagebene und dies kann aufgrund der detaillierten Digitalisierung zu einer mitunter sehr langen und umfangreichen „Fehlerliste“ führen. Dies sagt jedoch nichts über die Summe der Abweichungen aus. Mitgeteilt werden von der AMA hier nur Negativabweichungen. Aufgrund einer ersten Durchsicht konnte aber festgestellt werden, dass es durchaus auch zahlreiche Positivabweichungen gibt.
Betroffene Landwirte mögen sich nach Erhalt des Briefes bei ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer melden, damit durch Übernahme der neuen Referenz das neue Gesamtausmaß der Fläche beurteilt werden kann. Die Flächenübernahme und Beurteilung ist in der BBK ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Betriebe, die heuer bereits die Referenz übernommen haben, können dieses Schreiben ignorieren. Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, so muss bis spätestens zur Abgabe des MFA ein Referenzänderungsantrag bei der AMA gestellt werden. Referenzänderungsanträge können ausschließlich online entweder selbstständig durch den Landwirt oder mithilfe der BBK gestellt werden.
Betroffene Landwirte mögen sich nach Erhalt des Briefes bei ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer melden, damit durch Übernahme der neuen Referenz das neue Gesamtausmaß der Fläche beurteilt werden kann. Die Flächenübernahme und Beurteilung ist in der BBK ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Betriebe, die heuer bereits die Referenz übernommen haben, können dieses Schreiben ignorieren. Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, so muss bis spätestens zur Abgabe des MFA ein Referenzänderungsantrag bei der AMA gestellt werden. Referenzänderungsanträge können ausschließlich online entweder selbstständig durch den Landwirt oder mithilfe der BBK gestellt werden.