Lieferverzicht soll mit 14 Cent entschädigt werden
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Die Europäische Kommission schnürte am Montag ein neues Milch-Hilfspaket. Statt mit der Gießkanne zu verteilen, sollen die Mittel für einen Lieferverzicht verwendet werden.
Vor wenigen Tagen erhielten Österreichs Milchbauern die Gelder aus dem ersten EU-Hilfspaket auf ihr Konto überwiesen. Schon im Vorfeld war klar, dass die zur Verfügung stehenden vier Millionen Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein werden. Die Forderungen nach weiteren Hilfsmaßnahmen wurden daher zuletzt immer lauter. Beim EU-Agrarministerrat am Montag dieser Woche in Brüssel wurde nun eine weitere Aufstockung der Beihilfen um 500 Millionen Euro beschlossen. Das Geld soll diesmal allerdings nicht mit der Gießkanne auf alle Erzeuger aufgeteilt, sondern gezielt zur Rücknahme der Milchanlieferung und zur Extensivierung eingesetzt werden. Österreich werden dafür von der EU 5,86 Mill. Euro zur Verfügung gestellt, die EU-Mitgliedstaaten dürfen diese Summe verdoppeln. Bundesminister Andrä Rupprechter kündigte bereits an, die Mittel für Österreich mit nationalen Geldern auf bis zu 12 Millionen Euro aufzustocken. Der Landwirtschaftsminister sieht die Pläne der EU jedenfalls positiv: „Ich habe mich von Beginn an mit Nachdruck für marktstabilisierende Maßnahmen eingesetzt. Das Hilfspaket ist ein wichtiger Erfolg und entspricht unseren Forderungen.“
14 Cent je Kilogramm nicht gelieferter Milch
Erste Details nur Abwicklung hat EU-Agrarkommissar Hogan bereits am Dienstag mitgeteilt. Milcherzeuger sollen im September den Antrag auf Entschädigung für eine Minderproduktion stellen können. Die Europäische Kommission werde die Anträge im Windhundverfahren vergeben, das heißt, wer zuerst seinen Antrag stelle, werde auch zuerst bedient. Die Milcherzeuger bekommen 14 Cent je Kilogramm „unterlieferter“ Milch. Für die Maßnahme stehen insgesamt 150 Mill. Euro zur Verfügung. Wenn die Summe aufgebraucht ist, werden keine Anträge mehr bewilligt. Die EU kann damit eine Angebotsminderung von etwas mehr als 1 Mill. t Milch bezahlen, was 2 bis 3 % der Milcherzeugung der EU im vierten Quartal entspricht. Stattfinden soll die Lieferrücknahme im Zeitraum Oktober bis Dezember, als Referenz dient jeweils die Anlieferung in den Vorjahresmonaten. Das Geld dürfte dann im Laufe des Frühjahrs 2017 an die Landwirte fließen. Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften könnten bei der Abwicklung helfen, schlug Hogan vor, rechtlich eingebunden würden sie allerdings nicht. Wie das Büro des Ministers Rupprechter bestätigt, ist für Österreich bei der Teilnahme eine Verpflichtung zur Mindestrücknahme geplant, im Raum stehen hier zehn Prozent. Eine Grenze nach oben soll es nicht geben.
Eßl: Finanzielle Anreize für Lieferverzicht machen Sinn
Für den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Salzburg, Abg. z. NR Franz Eßl, ist das neue Milch-Hilfspaket eine sinnvolle Maßnahme wenn sie europaweit angeboten wird.„Wenn das Geld direkt ausbezahlt wird, ist die Wirkung für den einzelnen Betrieb gering und ich hätte mir auch beim ersten Hilfspaket solche Marktmaßnahmen gewünscht. Es ist mit Sicherheit sinnvoller einen finanziellen Anreiz zur Verringerung der Milchanlieferung zu bieten.“ Eßl ist überzeugt, dass eine Entlastung des Marktes um ein oder zwei Prozent der Anlieferungsmenge mittelfristig auch eine positive Wirkung auf den Erzeugerpreis haben wird
Echtes Storno: SV-Quartalsbeitrag dauerhaft erlassen
Auf Vorschlag von Bundesminister Rupprechter wurde im Ministerrat vom 12. Juli für die Landwirtschaft eine Entlastungsmaßnahme im Ausmaß von rund 167 Mill. Euro beschlossen. Es geht dabei um die Aussetzung des Sozialversicherungs-Beitrages im vierten Quartal 2016 für alle Betriebe. Die dafür notwendigen Mittel sollen aus vorhandenen Rücklagen der SVB im Bereich der Krankenversicherung bereitgestellt werden. Das Paket muss allerdings im Herbst im Parlament beschlossen werden, Landwirtschaftskammerpräsident Abg. z. NR Franz Eßl ist jedoch zuversichtlich, dass man eine Mehrheit finden wird. Und er sieht in der Maßnahme eine gute Möglichkeit, alle bäuerlichen Betriebe sinnvoll und unbürokratisch zu entlasten: „Im Ministerratsbeschluss wurde zwar angemerkt, dass diese Reserven wieder aufgefüllt werden müssen. Ich bin aber der Meinung, dass dies durchaus möglich ist, ohne den Bäuerinnen und Bauern Leistungen zu kürzen oder nachträglich höhere Beiträge vorzuschreiben“, fordert Eßl ganz klar eine dauerhafte Erlassung dieses SV-Quartalsbeitrages.