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22.11.2019 | von Ing. Christian Fletschberger
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Letzte Einstiegsmöglichkeit zum ÖPUL-Tierschutzmaßnahmen

Bewegungsmöglichkeit für Tiere und Weide sind immer wieder und gerade auch jetzt in aller Munde. Eine gute Möglichkeit, sich den erhöhten Aufwand für diese Form der Bewirtschaftung auch abgelten zu lassen, ist eine Teilnahme an der Maßnahme Tierschutz. 2020 ist das letzte reguläre Teilnahmejahr des derzeit laufenden Umweltprogrammes ÖPUL 15 – 20. Ein Neueinstieg in ÖPUL-Fördermaßnahmen mit längerer Verpflichtung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Für die einjährige ÖPUL-Tierschutzmaßnahme kann man sich jedoch bis Mo, 16. Dezember letztmalig anmelden. Dies ist vor allem auch angesichts der zu erwartenden Übergangszeit in die neue GAP-Periode zu bedenken. Derzeit wird in Österreich davon ausgegangen, dass es zumindest im Jahr 2021 ein Übergangsjahr ohne eine Möglichkeit des Einstiegs ins ÖPUL geben wird. In der Tierschutzmaßnahme sind mehrere Varianten vorgesehen:

Tierschutzmaßnahme Weide

Die Weidehaltung wird für alle Rinder ab ½ Jahr und für weibliche Schafe und Ziegen ab einem Jahr angeboten. Mit den teilnehmenden Kategorien muss man einen durchschnittlichen Mindesttierbestand von 2 RGVE pro Jahr erreiche
  • Im Zeitraum von 1. April bis 15. November müssen für alle Tiere der jeweils beantragten Kategorie 120 Weidetage erreicht werden. Die Weidezeiträume und etwaige Hinderungsgründe wie Krankheit, Geburt oder Witterungsextreme sind auf einem Weideblatt zu dokumentieren und bei Vor-Ort-Kontrollen vorzuweisen.
  • Auf den Weideflächen muss eine Tränke und Unterstellmöglichkeit (auch Baumunterstand möglich) für die Tiere gewährleistet werden.
  • Die förderungsrelevanten Tiere werden bei Rindern aus der Datenbank genommen und bei Schafen und Ziegen im MFA als Stückzahl erfasst. Eine Meldung an die AMA ist erforderlich, wenn für einzelne Tiere die Weideverpflichtung nicht eingehalten werden kann, oder bei Schafen und Ziegen die Stückzahl (mehr als ein Jahr), mit der die Verpflichtung erreicht werden soll, unterschritten wird. Zuchtstiere sind in dieser Maßnahme nicht förderbar und müssen im MFA mit ihrer Ohrmarkennummer erfasst und somit abgemeldet werden, da sie aus der Datenbank nicht automatisch erkennbar sind.
  • Für die Weidehaltung ist eine Förderung von 55 €/GVE vorgesehen. Verbringt ein förderrelevantes Tier mindestens 60 Tage auf einer Alm, verringert sich die Prämienhöhe auf 27,50 €/GVE.
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Die Maßnahme Tierschutz Stallhaltung bei männlichen Rindern kann auch für Mutterkuhbetriebe auf eingestreuten Systemen interessant sein, die im Jahresschnitt 3 GVE männliche Rinder älter als ein halbes Jahr erreichen. © Archiv

Tierschutzmaßnahme Stallhaltung

Die Maßnahme Tierschutz Stallhaltung dient der Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Stallsystemen und ist nur für männliche Rinder ab ½ Jahr, für Mastschweine ab 32 kg und Zuchtsauen ab 50 kg und einen Mindesttierbestand von 3 GVE vorgesehen. Grundsätzlich ist mit allen Tieren der jeweiligen Kategorie teilzunehmen, ist dies aufgrund bestehender Baulichkeiten nicht möglich, so muss die Maßnahme bei zumindest mehr als 50 % des Tierbestandes eingehalten werden. Auflagen: Haltung der Tiere im Laufstall und in Gruppen, Einhaltung der Mindeststallfläche (siehe Tabelle), 40 % der geforderten nutzbaren Gesamtfläche müssen so eingestreut sein, dass eine trockene, weiche Liegefläche entsteht. Es muss sich um eine geschlossene Liegefläche handeln (keine Spalten- oder teilperforierte Böden). Können einzelne Tiere nicht nach diesen Vorgaben gehalten werden, so müssen sie bei der AMA abgemeldet werden. Als Aufzeichnungen muss der Betrieb jederzeit eine Stallskizze und einen Belegungsplan vorlegen können. Im Belegungsplan ist für jedes eigene Stallabteil die maximal mögliche Anzahl an Tieren nach den Platzvorgaben einzutragen. Für diese Maßnahme werden bei Rindern 180 €/GVE, bei Mastschweinen 65 €/GVE und bei Sauen 80 €/GVE ausbezahlt. Weitere Informationen zum Maßnahmeneinstieg bzw. den einzuhaltenden Bedingungen bekommt man auf www.ama.at oder bei der Bezirksbauernkammer.
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Die Maßnahme Tierschutz Stallhaltung bei männlichen Rindern kann auch für Mutterkuhbetriebe auf eingestreuten Systemen interessant sein, die im Jahresschnitt 3 GVE männliche Rinder älter als ein halbes Jahr erreichen. © Archiv
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