Lebensfrage: Schwägerin wohnt noch immer bei uns
Meine Schwägerin ist bereits 33 Jahre alt und wohnt noch immer bei uns am Hof in ihrem ehemaligen „Kinderzimmer“.
Die Schwiegereltern leben im Austraghaus nebenan. Wir haben drei Kinder, sie sind zehn, 13 und 15 Jahre. Seit einiger Zeit besteht nun schon –
speziell bei den beiden größeren Kindern – der Wunsch nach eigenen Räumen. Das ist jedoch nicht umsetzbar, da meine Schwägerin ihr Zimmer nicht „freigibt“, obwohl damals im Übergabevertrag festgehalten wurde, dass sie nur bis zu ihrem 30. Lebensjahr das Wohnrecht am Hof hat. Mein Mann und ich kommen deswegen immer wieder ins Streiten. Keiner traut sich, die Schwägerin daraufhin anzusprechen. Und es hat nicht den Anschein, dass sie in absehbarer Zeit ausziehen wird.
Sie hat keinen Partner, hilft auch ab und zu am Betrieb mit und für die Eltern ist es selbstverständlich, dass sie da ist. Was soll ich machen?
Miteinander eine Lösung finden
Karin Deutschmann-Hietl, sozialpsychologische Beraterin und Mediatorin, Lebensqualität Bauernhof:
So eine Situation findet sich immer wieder einmal auf einem Betrieb und ich glaube Ihnen, dass das nicht einfach für Sie ist. Rechtlich scheint es klar zu sein – Sie schreiben, dass das Wohnrecht bereits mit dem 30. Lebensjahr erloschen ist. Das ist das eine, das andere ist die menschliche Seite. Ich kenne Ihre Schwägerin nicht, aber vielleicht ist sie eine Person, die sich eher schwer tut, ihre Eigenständigkeit zu leben, oder es ist einfach nur Bequemlichkeit, oder es sind existenzielle Ängste usw., hier gäbe es noch einige Theorien. Vielleicht bräuchte sie einfach nur ein bisschen Verständnis und Unterstützung, um sich von den gewohnten Familienstrukturen leichter zu lösen. Wenn Sie und Ihr Mann dieses Thema nicht ansprechen, wird ihre Schwägerin weiterhin keine Veranlassung sehen, etwas zu verändern. Sie weiß möglicherweise gar nicht, dass Sie das so belastet. Ich kann Sie nur bestärken darüber zu reden, das könnte ein Schritt sein, um die Angelegenheit in Gang zu bringen. Wichtig fände ich, dass in erster Linie Ihr Mann aktiv wird, damit nicht Sie die „böse“ Schwägerin sind. Denn ein Gespräch von Bruder zu Schwester kann vielleicht besser angenommen werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, wenn Sie und Ihr Mann das möchten.
So eine Situation findet sich immer wieder einmal auf einem Betrieb und ich glaube Ihnen, dass das nicht einfach für Sie ist. Rechtlich scheint es klar zu sein – Sie schreiben, dass das Wohnrecht bereits mit dem 30. Lebensjahr erloschen ist. Das ist das eine, das andere ist die menschliche Seite. Ich kenne Ihre Schwägerin nicht, aber vielleicht ist sie eine Person, die sich eher schwer tut, ihre Eigenständigkeit zu leben, oder es ist einfach nur Bequemlichkeit, oder es sind existenzielle Ängste usw., hier gäbe es noch einige Theorien. Vielleicht bräuchte sie einfach nur ein bisschen Verständnis und Unterstützung, um sich von den gewohnten Familienstrukturen leichter zu lösen. Wenn Sie und Ihr Mann dieses Thema nicht ansprechen, wird ihre Schwägerin weiterhin keine Veranlassung sehen, etwas zu verändern. Sie weiß möglicherweise gar nicht, dass Sie das so belastet. Ich kann Sie nur bestärken darüber zu reden, das könnte ein Schritt sein, um die Angelegenheit in Gang zu bringen. Wichtig fände ich, dass in erster Linie Ihr Mann aktiv wird, damit nicht Sie die „böse“ Schwägerin sind. Denn ein Gespräch von Bruder zu Schwester kann vielleicht besser angenommen werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, wenn Sie und Ihr Mann das möchten.
Schreiben Sie uns:
Lebensqualität Bauernhof,
Kennwort ,,Lebensfragen"
BBK Kleßheim
Tel. 0664/4105065
lebensfragen-bauernhof@lk-salzburg.at
Diese Form der Beratung ersetzt in keinster Weise ein persönliches Gespräch mit der Beraterin. Wir bitten um Verständnis, dass Karin Deutschmann-Hietl nicht alle Briefe persönlich beantworten kann.
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