Kollektivvertragsabschlüsse Salzburg 2016
Der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Salzburg mit Sitz bei der Landwirtschaftskammer Salzburg konnte unter dem Vorsitz des neuen Verbandsobmannes Franz Santner am 17. Dezember 2015 die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Bundesland Salzburg (Gärtner-KV) sowie zum Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Käsereien und sonstigen milchbe- und verarbeitenden Betrieben des Landes Salzburg (Käser-KV) abschließen.
Die Löhne und Lehrlingsentschädigungen werden mit Wirksamkeit 1.1.2016 um 1,45 % angehoben.
Beim Gärtner-KV wird künftig die
erste Elternkarenz im Dienstverhältnis im Ausmaß von höchstens 18 Monaten für
die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung bei
Krankheit (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß angerechnet. Vereinbart wurde,
in weiteren Gesprächen die bestehenden Bestimmungen zur Durchrechnung der
Arbeitszeit einer
Änderung zuzuführen.
Am 18. Jänner 2016 konnte derArbeitgeberverband unter dem Vorsitz des neuen Verbandsobmann-Stellvertreters Michael Graf von Medem die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Gutsbetriebe, sonstige nicht bäuerliche und bäuerliche Betriebe) im Bundesland Salzburg (Landarbeiter-KV) sowie zum KV für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Maschinenring Salzburg reg. Gen. mbH zum Abschluss bringen.
Die Löhne und Lehrlingsentschädigungen sowie die Schmutzzulage (nur Landarbeiter-KV) werden um 1,35 % angehoben.
Folgende Löhne (Bruttomonatslöhne) sind für 2016 ArbeiterInnen in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Gutsbetriebe, sonstige nicht bäuerliche und bäuerliche Betriebe) im Bundesland Salzburg maßgeblich (Lohntafel Landarbeiter-KV):
alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, sofern sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden € 1.965,00
2.Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer € 1.858,00
3.Land- und forstwirtschaftliche Facharbeiter, Köchin € 1.674,00
4.Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführerin Verwendungstehen oder auch Stallarbeiten verrichten € 1.553,00
5.Alle sonstigen Landarbeiter € 1.465,00
6.Lehrlingsentschädigung – Bäuerliche Betriebe
1. Lehrjahr € 445,00
2. Lehrjahr € 525,00
3. Lehrjahr € 693,00
7.Lehrlingsentschädigung – Gutsbetriebe
1. Lehrjahr € 589,00
2. Lehrjahr € 788,00
3. Lehrjahr € 965,00
Zuden vorstehenden Bruttolöhnen der Lohngruppen 1 bis 7 erhalten die Dienstnehmer (Lehrlinge) eine Schmutzzulage von € 27,50 monatlich.
8.Praktikanten und Anlernlinge erhalten eine monatliche Entschädigung von € 410,00 monatlich.