Kollektivvertrag für Gärtner neu abgeschlossen

Bei der Vollversammlung des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands Mitte Dezember übergab der bisherige Verbandsobmann Ök.-Rat Franz Santner sein Amt nach Ablauf der vollen Funktionsperiode an Gärtnermeister Ök.-Rat Josef Lindner. Franz Santner blickte auf seine Funktionsperiode und die dabei erzielten Kollektivvertragsabschlüsse auf Landes- und Bundesebene zurück und bedankte sich bei den Funktionären für die sehr gute Zusammenarbeit.
Santner, ehemaliger Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Salzburg, Landwirt, Viehhändler und Betreiber einer Gästepension in Wals-Siezenheim, stand dem Verband in Salzburg, der als freiwillige Interessenvertretung der Arbeitgeber Kollektivvertragsfähigkeit besitzt, in der Zeit von 2015 bis 2019 vor. Zum Verbandsobmann-Stellvertreter wurde Abtpräses Mag. Johannes Perkmann, O.S.B. gewählt. Der Abt der Benediktinerabtei Michaelbeuern folgt Michael Graf von Medem nach. Der neue Obmann Josef Lindner bedankte sich bei Santner und bei Graf von Medem für den Einsatz zum Wohl der Bäuerinnen und Bauern und im Besonderen der Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft.
Santner, ehemaliger Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Salzburg, Landwirt, Viehhändler und Betreiber einer Gästepension in Wals-Siezenheim, stand dem Verband in Salzburg, der als freiwillige Interessenvertretung der Arbeitgeber Kollektivvertragsfähigkeit besitzt, in der Zeit von 2015 bis 2019 vor. Zum Verbandsobmann-Stellvertreter wurde Abtpräses Mag. Johannes Perkmann, O.S.B. gewählt. Der Abt der Benediktinerabtei Michaelbeuern folgt Michael Graf von Medem nach. Der neue Obmann Josef Lindner bedankte sich bei Santner und bei Graf von Medem für den Einsatz zum Wohl der Bäuerinnen und Bauern und im Besonderen der Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft.
Verhandlungen zum Kollektivvertrag
Im Anschluss an die Vollversammlung fanden unter dem Vorsitz des neu gewählten Verbandsobmannes die Verhandlungen zum Kollektivvertrag 2020 für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Bundesland Salzburg statt.
Dabei konnte in den Lohnkategorien 1 (Obergärtner, Meister) und 2 (Facharbeiter) ein Abschluss mit 2 % erzielt werden. In der Lohnkategorie 3 (Gartenarbeiter, ungelernte Blumenverkäufer und -binder) gibt es eine stufenweise Anhebung auf 8,44 € Stundenlohn brutto (entspricht 1.460,12 € Monatsbruttolohn) ab 1. Dezember und 8,68 € Stundenlohn brutto (entspricht 1.501,64 € Monatsbruttolohn). Dieser Stundenlohn von 8,68 € gilt ab 1. Dezember für 13 Monate.
Die bereits befristet bestehende Arbeitszeitflexibilisierungsmöglichkeit der Durchrechnung der Normalarbeitszeit wurde nunmehr unbefristet in den Kollektivvertrag übernommen. Vereinbart wurde, dass bei einer Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne (Lehrlingsentschädigungen) bestehende Überzahlungen in ihrer euro-/centmäßigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Löhnen aufrecht bleiben. Die Lehrlingsentschädigungen wurden um jeweils 20 € auf 570 €, 620 € und 780 € angehoben. Für Geburten ab 19. Dezember 2019 werden die Karenzzeiten nach der gesetzlichen Regelung in vollem in Anspruch genommenem Ausmaß für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet. Schlussendlich wurde unter den Vertragspartnern die Absicht erklärt, bei der nächsten KV-Verhandlung über die Einführung einer Anerkennung für lange Betriebszugehörigkeit zu verhandeln.
Die bereits befristet bestehende Arbeitszeitflexibilisierungsmöglichkeit der Durchrechnung der Normalarbeitszeit wurde nunmehr unbefristet in den Kollektivvertrag übernommen. Vereinbart wurde, dass bei einer Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne (Lehrlingsentschädigungen) bestehende Überzahlungen in ihrer euro-/centmäßigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Löhnen aufrecht bleiben. Die Lehrlingsentschädigungen wurden um jeweils 20 € auf 570 €, 620 € und 780 € angehoben. Für Geburten ab 19. Dezember 2019 werden die Karenzzeiten nach der gesetzlichen Regelung in vollem in Anspruch genommenem Ausmaß für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet. Schlussendlich wurde unter den Vertragspartnern die Absicht erklärt, bei der nächsten KV-Verhandlung über die Einführung einer Anerkennung für lange Betriebszugehörigkeit zu verhandeln.