Kollektivverträge: Löhne für 2019 stehen
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg (Bäuerliche Betriebe, Gutsbetriebe)
Die Löhne, Lehrlingsentschädigungen und Schmutzzulagen werden ab 1. Jänner 2019 um 2,5 % angehoben. Wird dem Lehrberechtigten gem. § 2 Abs. 1 LFBAG eine Förderung für eine ausgezeichnete bzw. gute Lehrabschlussprüfung gewährt (Anm.: derzeit 200 bzw. 250 Euro), so gebührt dem Prüfling eine Lehrabschlussprämie in Höhe der gewährten Förderung. Die erste Elternkarenzzeit während des Dienstverhältnisses, die vor dem 1. Jänner 2019 liegt, wird im Ausmaß von höchstens 18 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß angerechnet. Ab dem 1. Jänner 2019 liegende Elternkarenzzeiten während des Dienstverhältnisses werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß angerechnet. Die Anrechnung nach beiden obigen Modellen ist insgesamt mit höchstens 24 Monaten begrenzt.
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Bundesland Salzburg (Gärtner-KV)
Die Löhne werden ab 1. Jänner 2019 um 3 % angehoben. Die Lohngruppe 2 (Facharbeiter im Gartenbau) wird ergänzt um Floristfacharbeiter. Die bisherige Lohngruppe 3 (Gelernte Blumenverkäufer und -binder) entfällt. Die bisherige Lohngruppe 4 wird auf 8,10 € angehoben. Bestehende Überzahlungen bleiben einmalig aufrecht. Das im letzten Jahr ausgehandelte Arbeitszeit-Durchrechnungsmodell wurde – inhaltlich modifiziert – verlängert. So kann zur Erreichung eines ganztägigen Zeitausgleichs nunmehr die Mindestnormalarbeitszeit von 32 Stunden pro Woche im Einvernehmen unterschritten werden. Krankheit unterbricht in diesem Fall einen vereinbarten Zeitausgleich. Minusstunden, die bei Beendigung des Dienstverhältnisses vorhanden sind, werden damit getilgt. Neu ist auch, dass die Arbeitszeit an Samstagen in den Monaten April und Mai spätestens um 17 Uhr endet.
Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Maschinenring Salzburg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Maschinenring-KV)
Die Löhne werden ab 1. Jänner 2019 um 2,75 % angehoben. Die erste Elternkarenzzeit während des Dienstverhältnisses, die vor dem 1. Jänner 2019 liegt, wird im Ausmaß von höchstens 18 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß angerechnet. Ab dem 1. Jänner 2019 liegende Elternkarenzzeiten während des Dienstverhältnisses werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß angerechnet. Die Anrechnung ist nach beiden obigen Modellen insgesamt mit höchstens 24 Monaten begrenzt.
Weitere Infos für Arbeitgeber
Arbeitgeber können die gesamten Kollektivverträge sowie die Lohntafeln über den Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Salzburg (Tel. 0662/870571-222 bzw. E-Mail: florian.hallinger@lk-salzburg.at) kostenlos anfordern. Auch ist es möglich, einen kostenlosen Mitgliederzugang zur Informationsplattform der Arbeitgeberverbände Österreichs (www.arbeit geberverband.at) über obige Kontaktadresse zu bekommen. Auf dieser Homepage können die aktuellen Kollektivverträge aufgerufen werden.