Infoveranstaltung für Biotopkartierung nutzen
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2015.02.19%2F1424340728500546.png]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2015.02.19/1424340728500546.png?m=MzYzLDI3MQ%3D%3D&_=1424341175)
In den Jahren 1992 bis 2008 wurde in Salzburg landesweit die Biotopkartierung erstmals durchgeführt. Basis für die Biotopkartierung ist das Salzburger Naturschutzgesetz, welches eine Durchführung gesetzlich vorschreibt. Die bisherigen Flächen der Biotopkartierung (und die nun laufend neu hinzukommenden Erhebungen) sind im SAGIS-online über die Homepage des Landes Salzburg (www.
salzburg.gv.at/landkarten: Thema Umwelt/Natur, Biotope) abrufbar.
Drei Arten von Biotopen
Bei der Biotopkartierung wird, vereinfacht gesagt, ein Inventar über die Lebensraumflächen im Bundesland Salzburg erstellt. Unter Biotop versteht man grundsätzlich einen zusammenhängenden Lebensraum mit einer charakteristischen Lebensgemeinschaft von Tier- und Pflanzenarten. Je nach Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten werden Biotope aufgrund des gesetzlichen Schutzes nach drei Biotoptypen unterschieden, die auch farblich im SAGIS-online gekennzeichnet sind:
- Grün: Biotope, die keinem rechtlichen Schutz unterliegen
- Orange: Biotope (Busch-und Gehölzgruppen in der freien Landschaft), bei denen beabsichtigte Rodungen anzeigepflichtig sind (nach § 26 Salzburger Naturschutzgesetz)
- Rot: geschützte Biotope (nach § 24 Salzburger Naturschutzgesetz)
Da die ältesten Daten nunmehr bereits bis zu 20 Jahre alt sind, wird jetzt eine Revisionskartierung durchgeführt, um die Daten zu aktualisieren. Auftraggeber für die Biotopkartierung ist die Naturschutzabteilung des Landes Salzburg, welche externe Umweltbüros beauftragte, diese Erhebungen durchzuführen. Gestartet wurde diese Revisionserhebung im Flachgau, da hier die ältesten Daten vorhanden sind. Die ers ten Präsentationen erfolgten Ende 2014 in den vier Flachgauer Gemeinden Göming, Schleedorf, Dorfbeuern und Seekirchen. Nach dem Flachgau werden die anderen Bezirke in den kommenden Jahren folgen. Vollständigkeitshalber muss erwähnt werden, dass die Biotopkartierung des Landes Salzburg nicht im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Erhebung und Digitalisierung der Landschaftselemente im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) der AMA steht!
Information der Grundstückseigentümer
Nachdem die ersten Flachgauer Gemeinden im letzten Jahr informiert wurden, finden nun für die Gemeinden Köstendorf und Oberndorf die nächsten Informationsveranstaltungen statt. Dabei werden die Ergebnisse zur Biotopkartierung vorgestellt. Hierzu erhält in den kommenden Tagen jeder Grundstückseigentümer eine Einladung vom Land Salzburg zur Präsentationsveranstaltung. Weiters wird in diesem Schreiben auch ein Kartenausschnitt mit Informationen über die Biotope, die sich auf seinen Grundstücken befinden, übermittelt. Bei den Präsentationsveranstaltungen werden Vertreter der Naturschutzabteilung des Landes Salzburg bzw. die für die Gemeinde zuständigen Kartierer über die Abwicklung und Systematik der Biotopkartierung, wann ein Biotop gesetzlich geschützt ist, die wichtigsten Biotoptypen in der Gemeinde und über mögliche Auswirkungen für die Grundstückseigentümer informieren.
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2015.02.19%2F1424341031893779.png]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2015.02.19/1424341031893779.png?m=MzYzLDE0Ng%3D%3D&_=1424341474)
In einem eigenen Sprechtag in jeder Gemeinde besteht zudem für die Grundeigentümer die Möglichkeit, offene Fragen bezüglich der Biotopkartierung mit den Kartierern zu erörtern und gegebenenfalls Einwendungen zur Biotopkartierung vorzubringen. Am Sprechtag wird auch ein Mitarbeiter des Naturschutz-Förderungsdienstes für Auskünfte zu Vertragsnaturschutzangeboten zur Verfügung stehen.
Diese Vorgehensweise – Information der Grundstückseigentümer, Infoveranstaltung und Sprechtag – wurde zwischen der Naturschutzabteilung des Landes Salzburg und der Landwirtschaftskammer Salzburg abgesprochen und vereinbart. Es wird betroffenen Grundstückseigentümern jedenfalls empfohlen, sich bei den Präsentationsveranstaltungen zu informieren und die Sprechtage in der jeweiligen Gemeinde in Anspruch zu nehmen.