06.03.2017 |
von DI Peter Frühwirth
Handbuch für ÖAG-Qualitätsmischungen
In Österreich sind die ÖAG-Qualitätsmischungen unter der Marke "Die Saat" in den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich. Sie haben sich in den letzten Jahrzehnten im obersten Qualitätssegment etabliert und in der Praxis vielfach und bestens bewährt.
- Das neue "Handbuch für ÖAG-Qualitätssaatgutmischungen" für Dauergrünland und Feldfutterbau können Sie sich im beigefügten Link herunterladen.
Qualitätskriterien
Zusammensetzung der Mischungen
Die Zusammensetzung der Arten und Sorten ist entscheidend für den Gebrauchswert einer Saatgutmischung für einen bestimmten Nutzungszweck. Der "ÖAG-Mischungsrahmen" nimmt besonders auf die regionalen und nutzungsrelevanten Bedürfnisse der Grünlandwirtschaft und des Feldfutterbaus Rücksicht. Der Mischungsrahmen wird laufend, spätestens alle 3 Jahre, auf Basis der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis angepasst.
Zum Beispiel wurde aktuell das Bastardraygras aus der Feldfutter-Intensivmischung für raue Lagen (IR) herausgenommen, um die Tendenz der weiteren Ausbreitung dieser Art einzubremsen!
Sortenwahl
In den ÖAG-Qualitätsmischungen sollen zur Sicherung von Ertrag und Qualität nur die unter österreichischen Verhältnissen bestgeeigneten Sorten mit besonderem landeskulturellem Wert verwendet werden. In der ÖAG-Sortenliste sind diese Sorten definiert.
Saatgutqualität
Die staatlichen österreichischen Saatgutnormen entsprechen den Mindestanforderungen gemäß EU-Recht. In den ÖAG-Mischungen gilt ein höheres Qualitätsniveau bei:
Sowohl die Einzelkomponenten als auch die fertig gemischten Partien werden auf Zusammensetzung und Ampferfreiheit untersucht. Es wird eine Probe von 100 Gramm untersucht.
Qualitätssicherung
Die fertig plombierten und in Verkehr gebrachten ÖAG-Mischungen werden stichprobenartig nachkontrolliert. Die Nachkontrolle ist sehr umfangreich:
Die Förderung der inländischen Futterpflanzenzüchtung sowie der der inländischen Sämereienvermehrung ist ein erklärtes Ziel der ÖAG. Die Einmischung eines bestimmten Prozentsatzes an inländischen Sorten/Vermehrungen ist daher verpflichtend.
Die Zusammensetzung der Arten und Sorten ist entscheidend für den Gebrauchswert einer Saatgutmischung für einen bestimmten Nutzungszweck. Der "ÖAG-Mischungsrahmen" nimmt besonders auf die regionalen und nutzungsrelevanten Bedürfnisse der Grünlandwirtschaft und des Feldfutterbaus Rücksicht. Der Mischungsrahmen wird laufend, spätestens alle 3 Jahre, auf Basis der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis angepasst.
Zum Beispiel wurde aktuell das Bastardraygras aus der Feldfutter-Intensivmischung für raue Lagen (IR) herausgenommen, um die Tendenz der weiteren Ausbreitung dieser Art einzubremsen!
Sortenwahl
In den ÖAG-Qualitätsmischungen sollen zur Sicherung von Ertrag und Qualität nur die unter österreichischen Verhältnissen bestgeeigneten Sorten mit besonderem landeskulturellem Wert verwendet werden. In der ÖAG-Sortenliste sind diese Sorten definiert.
Saatgutqualität
Die staatlichen österreichischen Saatgutnormen entsprechen den Mindestanforderungen gemäß EU-Recht. In den ÖAG-Mischungen gilt ein höheres Qualitätsniveau bei:
- Technische Mindestreinheit
- Besatz mit großblättrigen Ampferarten und Probengewicht für die Prüfung dieses Besatzes
- Mindestkeimfähigkeit
Sowohl die Einzelkomponenten als auch die fertig gemischten Partien werden auf Zusammensetzung und Ampferfreiheit untersucht. Es wird eine Probe von 100 Gramm untersucht.
Qualitätssicherung
Die fertig plombierten und in Verkehr gebrachten ÖAG-Mischungen werden stichprobenartig nachkontrolliert. Die Nachkontrolle ist sehr umfangreich:
- Überprüfung der Kennzeichnungsvorschriften
- Überprüfung der Zusammensetzung der Arten der Mischung im Labor
- Überprüfung der Keimfähigkeit der Mischungsbestandteile
- Überprüfung der Ampferfreiheit
- Überprüfung der Sortenechtheit mittels Untersuchungsmethoden im Labor und/oder durch Feldanbau.
Die Förderung der inländischen Futterpflanzenzüchtung sowie der der inländischen Sämereienvermehrung ist ein erklärtes Ziel der ÖAG. Die Einmischung eines bestimmten Prozentsatzes an inländischen Sorten/Vermehrungen ist daher verpflichtend.