17.02.2021 |
von Wolfgang Dürnberger
Geflügelpest: Stallpflicht auch in Teilen Salzburgs
Nach dem ersten bestätigten Fall von Geflügelpest bei einem am 4. Februar aufgefundenen Schwan in Niederösterreich gibt es jetzt weitere Fälle in Wien und in der Südsteiermark. Die derzeit in Österreich festgestellten Virusstämme H5N8 und H5N5 sind für den Menschen nicht gefährlich, für das Hausgeflügel allerdings hoch ansteckend. Daher erlässt das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium eine Stallpflicht für Betriebe in den Risikogebieten. Eine entsprechende Verordnung soll noch diese Woche veröffentlicht werden.
16 Gemeinden und Stadt Salzburg betroffen
Wie die Landesveterinärdirektion bestätigt, sind davon auch 17 Gemeinden in Salzburg betroffen. Bereits Anfang Dezember wurden diese Gebiete entlang von Salzach und Saalach, rund um die Trumerseen und andere Bereiche mit Gefährdungspotenzial vom Gesundheitsministerium zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. „Das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel ist als sehr hoch einzuschätzen. Daher erlässt das Gesundheitsministerium innerhalb der Risikozone eine absolute Stallpflicht für jene Betriebe, die der Geflügelhygieneverordnung unterliegen und mehr als 350 Stück Geflügel halten“, erklärt Landesveterinärdirektor Hofrat Josef Schöchl. In gemischten Betrieben sind Enten und Gänse von übrigem Geflügel getrennt zu halten, Beförderungsmittel sowie Ladeplätze und Gerätschaften zu desinfizieren.
Ausnahmen für Kleinhaltungen
Für Klein- und Hobbyhaltungen unter 350 Stück Geflügel gelten laut Schöchl weiterhin Ausnahmen von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder wenn die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert. Einen Bescheid der Behörde braucht es für die Nutzung dieser Ausnahmen nicht.
Ziel ist es, dass Wildvögel nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Verendete Vögel melden
Allen Geflügelhaltern wird dringend die Einhaltung der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel – egal ob im oder außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes im Bundesland Salzburgs sollen liegen gelassen werden. Der Fundort ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Amtstierarzt zu melden.