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27.06.2023 | von DI Thomas Wallner

Güllefachtag St. Martin im Mühlkreis: Plädoyer für die bodennahe Gülleausbringung

Am Freitag, 23. Juni 2023 fand in St. Martin im Mühlkreis am Betrieb von Stallbau Palaczek ein Güllefachtag statt. Organisiert wurde diese Veranstaltung vom Maschinenring in Kooperation mit der BBK Rohrbach und der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ. Rund 200 Bäuerinnen und Bauern nahmen an dieser perfekt organisierten Fachtagung teil.

Nach kurzen Begrüßungsworten von BBK Obmann Martin Mairhofer und MR Geschäftsführer Johannes Enzenhofer übernahm Sebastian Grims, BBK Rohrbach, und führte gekonnt durchs Programm. Erste Station war der Gülleseparator, an dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer großes Interesse zeigten. Im neuen ÖPUL besteht im Rahmen der Maßnahme "Bodennahe Gülleausbringung und Separierung" eine Förderung für die Gülleseparierung von 1,40 Euro/m³. Die Prämie wird für maximal 20 m³ je Rinder-GVE und Jahr gewährt. Die GVE werden aus der Rinderdatenbank ermittelt und unabhängig vom Aufstallungssystem berechnet.
Güllefachtag in St. Martin im Mühlkreis.jpg
Großes Interesse beim Güllefachtag in St. Martin im Mühlkreis. © BWSB/Wallner
Anschließend ging es zurück in die Halle, wo DI Thomas Wallner (Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ)  im Besonderen auf die Möglichkeiten zur Minimierung von Nährstoffverlusten bei der Gülleausbringung und auf die Ammoniakreduktions-Verordnung einging. Diese Verordnung regelt unter anderem die Einarbeitung von Düngern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung müssen Gülle, Jauche, Gärrest und nicht entwässerter Klärschlamm sowie Geflügelmist einschließlich Hühnertrockenkot unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Zeitpunkt der Ausbringung eingearbeitet werden. Für Harnstoff gilt, dass auch dieser als Düngemittel für Böden nur noch aufgebracht werden darf, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben ist oder er unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Zeitpunkt der Ausbringung eingearbeitet wird. Eine entsprechende Dokumentation ist notwendig. Ebenso wurden die Regelungen zur verpflichtenden Abdeckung offener Güllegruben ab 2028 intensiv diskutiert.
Gülleseparierung - Güllefachtag in St. Martin im Mühlkreis.jpg
Gülleseparierung – großes Interesse und viele Diskussionen. © BWSB/Wallner

Bodennahe Ausbringung ist die zentrale Ammoniak-Reduktionsmaßnahme

Im Vortrag kam klar zum Ausdruck, dass die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern die zentrale Maßnahme darstellt, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Systemkette "Stall-Lager-Ausbringung" geschlossen werden kann.

In Österreich fallen ca. 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Biogasgülle) an. Aktuell werden ca. 7 Mio. m3 bodennah ausgebracht. Bis zum gemäß dieser Verordnung festgelegten Überprüfungszeitpunkt Ende 2025 sollte diese Menge auf mindestens 10 Mio. m3, besser noch auf 12 Mio. m3 gesteigert werden, um das erforderliche Ziel von 15 Mio. m3 bis 2030 erreichen zu können. Die Investitionsförderung und die ÖPUL-Maßnahme "bodennahe Ausbringung und Gülleseparierung" unterstützen bei der Anwendung der kostenintensiven Technik. Oberösterreich ist in Sachen bodennahe Gülleausbringung klar führend.

Werden jedoch diese Mengen klar verfehlt, droht die Gefahr, dass die bodennahe Ausbringung ebenfalls gesetzlich verpflichtend wird, so wie dies in anderen Ländern bereits umgesetzt wird. Tritt dies ein, ist aus aktueller Sicht eine Unterstützung durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich. Daher ist es besonders wichtig, dass von diesen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch gemacht wird.

Ebenso wurden die Auflagen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, wie z.B. die notwendigen Abstände zu Oberflächengewässern bei der Düngung sowie die Ausbringverbote - Sperrfristen im Herbst behandelt. Im Besonderen wurde auf die Einhaltung der geltenden Abstandsauflagen der Düngung zu Oberflächengewässern und dass eine Düngung mit schnellwirksamen Düngemitteln im Herbst - neben Ackerfutterflächen und Grünland - nur mehr zu Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchte möglich ist, hingewiesen. So wird z.B. eine Düngung mit Gülle oder Jauche im Herbst nach Mais, vor Triticale oder Winterweizen seit heuer nicht mehr möglich sein. Ein entsprechend großer Lagerraum für Wirtschaftsdünger ist Grundvoraussetzung.

Nach der Mittagspause ging‘s hinaus in die Praxis. Sebastian Grims und die jeweiligen Besitzer stellten kompakt die Geräte zur Gülleausbringung vor. Schleppschlauch, Schleppschuh (Duplo und Twin Düse), Gülleverschlauchung bis hin zur herkömmlichen Möschaverteiltechnik wurden im Praxiseinsatz vorgestellt. Auf besonderes Interesse stieß dabei auch das Schweizer System "Schleppfix", das seitens ÖPUL als Schleppschuhsystem anerkannt wird. Ausgebracht wurde verdünnte sowie separierte Rindergülle. Alle bodennahen Gülleausbringsysteme, insbesondere die Schleppschuhtechniken, zeigten ein optimales Arbeitsbild. Bei der großtropfigen Gülleausbringung mittels Möschaverteiler war von allen Anwesenden, im Vergleich zu den bodennahen Ausbringtechniken, eine wesentlich höhere Emissionsbelastung feststellbar.
System "Schleppfix" - Güllefachtag St. Martin.jpg
Vorstellung System "Schleppfix" © BWSB/Wallner
Nach der Vorführung war allen Anwesenden klar: Nur die bodennahe Gülleausbringung hat das Potenzial, Emissionen bei der Gülleausbringung deutlich zu reduzieren. Wichtig dabei ist aber auch, die äußeren Bedingungen wie z.B. kühle Witterung, Ausbringung vor Niederschlägen, Trockensubstanzgehalt, Verdünnung etc. zu beachten.
Herzlichen Dank dem Maschinenring und der BBK Rohrbach für die perfekte Organisation der Veranstaltung!

Links zum Thema

  • Fotoservice | BWSB
  • Vortragsunterlage: DI Thomas Wallner, BWSB
  • Ammoniakreduktionsverordnung – Dokumentationsverpflichtung einhalten!
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Vorstellung System "Schleppfix" © BWSB/Wallner