Die Bescheide und Mitteilungen zu den AMA-Auszahlungen wurden mit 11. Jänner versandt. Es wird dringend empfohlen, diese mit den Auszahlungen der Vorjahre zu vergleichen. Bei Unrichtigkeiten müssen Einsprüche unbedingt innerhalb der Frist eingereicht werden.
Häufig passieren Fehler in der Tierkennzeichnung, Gewässerschutz oder bei Pflanzenschutzmitteln. AMA-Merkblatt und Fachberater der Landwirtschaftskammer helfen weiter.
Maßnahmen müssen Stickstoffauswaschungen über den Winter verhindern.
Frühesten Umbruchtermin der Variante 3 beachten.
Artikel 31 und 32 der EU VO Ländliche Entwicklung 2014-2020.
Das Land fördert seit einigen Wochen Notstromaggregate auf Bauernhöfen mit einem Direktzuschuss von 700 Euro. Rund 70 Betriebe haben diese Beihilfe bereits genützt.
Mit dieser Beihilfe wird die erstmalige Aufnahme der Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes durch junge Landwirte bzw. Landwirtinnen und die vollwertige Berufsausbildung unterstützt.
Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragt werden. Mit 1. Jänner 2021 wurde der förderbare Personenkreis erweitert. Da nun alle natürlichen Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 Härtefallfondsgesetz erfasst sind, steht die Antragstellung jetzt auch Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe offen, sofern sie eine Förderzusage aus dem Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft von der Agrarmarkt Austria (AMA) haben.