Ab Herbst 2018 steht wieder die bekannte Maßnahme "Umstellungsförderung im Weinbau" zur Verfügung. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) hat das Durchführungsprogramm bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Bisherige Vorgangsweise: Für die Berechnung der Zahlungsansprüche ab 2015 wurden zur Betriebsprämie auch die Mutterkuhprämien 2014 in der Höhe von 200 Euro je Mutterkuh einbezogen.
Betrifft die Maßnahmen UBB und Bio.
Artikel 31 und 32 der EU VO Ländliche Entwicklung 2014-2020.
Alle bäuerlichen Betriebsführer sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Rechtsnormen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausübung von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten einzuhalten.
Durch die Änderung des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 kam es neben den Anpassungen bei der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" auch zu Anpassungen bei der Investitionsförderung für Biolandwirte.
Mit dieser Beihilfe wird die erstmalige Aufnahme der Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes durch junge Landwirte bzw. Landwirtinnen und die vollwertige Berufsausbildung unterstützt.
Ab sofort ist die Förderung für die Erstellung von waldbezogenen Plänen für Waldbsitzer möglich. Der Fördersatz beträgt 40%.