Erosionsschutz Acker: Möglichkeit zum Neueinstieg nutzen

Faktencheck "Erosionsschutz Acker" - kompakt
- Heuer vorletzte Einstiegsmöglichkeit bei Beantragung im MFA bis 31. Dezember
- Teilnahme an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" oder "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün"
- Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen mittels Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Anschluss an Begrünungskulturen gemäß Varianten 2, 4, 5 und 6 der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau", oder bei über den Winter bestehenbleibenden Zwischenfrüchten gemäß Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün"
- Anhäufungen ("Querdämme") bei Kartoffeln:
- Anbau von Kartoffeln mit in wiederkehrenden Abständen (maximal 2 m) durchgeführten Anhäufungen in den Rinnen der Anpflanzdämme (ausgenommen in den Fahrgassen) zur Verhinderung von Wassererosion
- Diese Anhäufungen sind bis zur Krautminderung beizubehalten
- Ausnahme bei Saatkartoffeln - Begrünte Abflusswege auf Ackerflächen, die zumindest teilweise auf einem ausgewiesenen Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F liegen (siehe INSPIRE Agraratlas)
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50% bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes, Umbruch frühestens am 15. Sepember des zweiten Jahres - Untersaaten bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume
- Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume, spätestens jedoch bis 30. Juni
Prämien ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“
Förderfähige Flächen | Details | Euro/ha |
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker | Mulchsaat | 50 |
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker | Direktsaat bzw. Strip-Till | 80 |
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker | Anhäufungen bei Kartoffeln | 150 |
Begrünte Abflusswege auf Acker | Bis max. der vierfachen auf einem Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F liegenden Fläche | 550 |
Untersaaten bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume | 75 (+15 Euro Zuschlag bei Teilnahme an „Biologische Wirtschaftsweise |
Gründe zum Einstieg - kompakt
- Unsichere Märkte: ÖPUL-Maßnahmen sind bis Ende 2028 klar definiert und kalkulierbar
- Gesetzliche Auflagen, zum Beispiel Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, GLÖZ-Standards - Erfüllung der Auflagen durch freiwillige ÖPUL-Teilnahme mit Abgeltung
- Aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz setzen! Humusaufbau!
- Vermeiden von Bodenverlusten und somit von Konflikten mit geschädigten Anrainern
- Positives Image für die außerlandwirtschaftliche Bevölkerung - zum Beispiel "Blühende Zwischenfrüchte im Herbst!"
Fazit
Mit dem ÖPUL 2023 haben wir in Österreich ein Programm mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse entsprechend abgegolten werden. Ein Neueinstieg in die Maßnahme "Erosionsschutz Acker" und/oder in andere ÖPUL-Maßnahmen, wie zum Beispiel "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker", "Bodennahe Gülleausbringung und Separierung", sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ziel sind jedenfalls hohe Teilnahmeraten, um boden- und gewässerschonende Landbewirtschaftungsmaßnahmen bestmöglich flächendeckend umsetzen zu können.
Bleiben Sie am Ball und nutzen Sie das vielfältige Beratungs- und Informationsangebot der Abteilung Pflanzenbau, Boden.Wasser.Schutz.Beratung.
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Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at