Eßl: Wir geben nicht nach
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Die Standards österreichischer Lebensmittel sind hoch, die Produktion ist überwacht, die Kette lückenlos vom Bauernhof bis zum Teller nachvollziehbar. Fleisch mit Wachstumshormonen, von Chlor gereinigt oder durch Klonen entstanden, ist tabu. Ein Freihandelsabkommen mit den USA darf die Grundlagen der europäischen Lebensmittelpolitik nicht aufweichen. Im Außenhandel der EU mit den USA machen agrarische Produkte knapp 13 Prozent aus (umgekehrt gute neun Prozent), doch gerade diese Sparte sorgt für große Diskussionen. „TTIP darf unsere Gesetze nicht verwässern. Bestehende Einfuhrverbote müssen bleiben und zwar ohne Quoten und ohne Fristen. Auch zukünftige Regulierungen zum Wohle unserer Lebensmittelproduktion müssen durchgesetzt werden können“, sagt LK-Präsident Franz Eßl.
Wesentliche Unterschiede im Lebensmittelbereich
„Wir geben nicht nach, wenn es um das Einfuhrverbot von Fleisch von mit Wachstumshormonen behandelten Tieren in die EU geht“, sagt Eßl. Auch Fleisch von geklonten Tieren ist in Europa verboten, in den USA nicht. Das GVO-Verbot darf ebenfalls nicht ausgehebelt oder aufgeweicht (veränderte Schwellenwerte) werden. „Wir haben gerade das Selbstbestimmungsrecht der nationalen Staaten durchgesetzt und wollen auch weiterhin entscheiden, wie Produkte hergestellt werden.“
In den USA ist es üblich, Schlachtkörper mittels Behandlung, zum Beispiel mit Chlor, von Erregern zu befreien. Das erlaubt natürlich auch eine weniger sorgsame Tierhaltung und Schlachtung. Die Standards in der EU sind auch hier weitaus höher.
Die Kontrolle der Produktion ist in der EU deutlich transparenter, nachvollziehbar vom Stall bis zum Teller. In den USA fehlen Beginn und Ende der Versorgungskette.
In der EU gilt das Vorsorgeprinzip, das sich auf Produktionsumfeld und Konsumentenwohl beruft – man könnte dies auch Hausverstand nennen. In den USA zählt hingegen die wissenschaftliche Grundlage. Das bedeutet, bestimmte Produktionsbedingungen werden erst verboten, wenn es Beweise für ihre Schädlichkeit gibt. Die Kennzeichnung auf Etiketten unterscheidet sich in den USA ebenfalls von der in der EU. Auch hier darf es zu keiner Verwässerung kommen.
Auch ein "Nein" muss gut geprüft werden
verhandeln zu können, doch TTIP von vornherein abzulehnen, ist keine Lösung. Diese Partnerschaft zwischen den EU und den USA bringt genau das, was die EU im Moment braucht. Sie wäre die größte Handelszone der Welt, würde 30 % des internationalen Handelsvolumens abdecken. Im Agrarsektor könnte es die Standards der europäischen Produktion stärken und verhindern, dass der Weltmarkt sich an niedrigen Produktionsbedingungen mit wenig Regulierung orientiert.
„Wenn alle Regelungen in unserem Sinne beibehalten blieben, würde TTIP unsere Standards stärken und verbreiten, statt sie aufzuweichen“, sagt LK-Präsident Franz Eßl. „Genau diese hohen Standards sind das, was die amerikanischen Konsumenten an europäischen Produkten schätzen. Gerade für die Salzburger Bauern und ihre Produkte liegen in diesem TTIP viele Chancen. In den USA ist Bio im Trend, nachhaltig hergestellte Lebensmittel werden gekauft, bäuerliche Familienbetriebe werden geschätzt und die Zielgruppe kann sich diese Lebensmittel auch leisten. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse (gesetzliche Regelungen) erschweren den Export hochwertiger österreichischer Waren aber noch. Der Markt für heimische Qualitätsprodukte ist klar da und mit ihm würden sich die österreichischen Standards weltweit als Vorreiter hervorheben. Milchprodukte, Holz und Handwerk sind die großen Sparten, in denen wir punkten können. Hier gibt es viel Potenzial, heimische Qualität ist gefragt und kann auch über dem Atlantik zum Einkommen unserer Bauern beitragen.“ Eßl betont: „Der Konsument spielt eine entscheidende Rolle, denn schließlich bestimmt die Nachfrage das Angebot. Wir Bauern arbeiten tagtäglich daran, ihm den Wert unserer Lebensmittel näherzubringen. Langfristig setzt sich das auch durch. Ein Grund mehr, eine starke Allianz zwischen heimischen Produzenten und Konsumenten zu bilden.“
Abkommen zum Schutz von Investitoren mittels Klagerecht über private Schiedsgerichte wie zur Zeit vorgeschlagen wird, lehnt Eßl klar ab. Unternehmen können vor solchen Schiedsgerichten gegen „unfairen Wettbewerb“ klagen und werden dabei nicht nach dem Recht des Staates, in dem sie investiert haben, beurteilt. Sondern nach den Investitionen und materiellen Nachteilen, Möglichkeit zur Berufung gibt es nicht. „Das hebelt die Regulierungen des jeweiligen Staates aus und auch die Gesetzgebung des Landes, in dem geklagt wird. Vor so einem Schiedsgericht muss das nationale Recht verteidigt werden und das geht zu weit.“