02.10.2017 |
von DI Romana Berger BEd.
Drei gesetzliche Neuerungen im Milchbereich
Eine der Neuerungen betrifft Richtlinien für den Behälter- und den Durchflusspasteur.
Richtlinien zur Ausstattung und Prüfung von Pasteuren
Es handelt sich im Detail um
Die Richtlinien finden Sie unter www.verbrauchergesundheit.gv.at.
Schulprogramm landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Am 17. August 2017 wurde die nationale Verordnung „Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ verlautbart. Das zusammengefasste Schulprogramm folgt dem EU-Schulmilch- und dem EU-Schulobst und -gemüseprogramm.
Das Programm soll einen Beitrag zu gesunder Ernährung von Kindern und Jugendlichen leisten, indem Milch und Milchprodukte sowie Obst und Gemüse bereit gestellt werden.
Der Konsum dieser Lebensmittel soll steigen und zugleich die Zuckerzufuhr sinken. Außerdem soll der Geschmack für diese Lebensmittel geprägt und in den Ernährungsgewohnheiten verankert werden.
Die Vorteile
EUGH-Urteil bestätigt Milchbezeichnungsschutz
Die Bezeichnung Milch gilt ausschließlich für ein durch Melken gewonnenes Erzeugnis der normalen Eutersekretion. Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil bestätigt, dass rein pflanzliche Produkte nicht als Milch bezeichnet werden dürfen. Gleiches gilt für Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Käse und Joghurt.
Das Urteil ist auf der Homepage des Europäischen Gerichtshofes unter www.curia.europa.eu zu finden.
Richtlinien zur Ausstattung und Prüfung von Pasteuren
Es handelt sich im Detail um
- die Richtlinie über Ausstattung und Prüfung von Erhitzereinrichtungen zur Pasteurisierung von Rohmilch am Hof – Behälterpasteur und
- die Richtlinie über Ausstattung und Prüfung von Erhitzereinrichtungen zur Pasteurisierung von Rohmilch am Hof – Durchflusspasteur.
Die Richtlinien finden Sie unter www.verbrauchergesundheit.gv.at.
Schulprogramm landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Am 17. August 2017 wurde die nationale Verordnung „Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ verlautbart. Das zusammengefasste Schulprogramm folgt dem EU-Schulmilch- und dem EU-Schulobst und -gemüseprogramm.
Das Programm soll einen Beitrag zu gesunder Ernährung von Kindern und Jugendlichen leisten, indem Milch und Milchprodukte sowie Obst und Gemüse bereit gestellt werden.
Der Konsum dieser Lebensmittel soll steigen und zugleich die Zuckerzufuhr sinken. Außerdem soll der Geschmack für diese Lebensmittel geprägt und in den Ernährungsgewohnheiten verankert werden.
Die Vorteile
- Das EU-Schulmilchprogramm wird weitergeführt.
- Milch wird mit 29,6 Cent je Kilogramm unterstützt.
- Regionale Schulmilchbauern können weiterhin eine breite Produktpalette anbieten.
- In Kindergärten und Schulen mit Schulmilchbezug können Schulmilchlieferanten geförderte Verkostungen durchführen.
- Kinder können als begleitende Maßnahme auf Schulmilchbauernhöfen die Herkunft der Schulmilchprodukte kennenlernen.
- Das Budget für den Bereich Schulmilch wurde aufgestockt.
EUGH-Urteil bestätigt Milchbezeichnungsschutz
Die Bezeichnung Milch gilt ausschließlich für ein durch Melken gewonnenes Erzeugnis der normalen Eutersekretion. Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil bestätigt, dass rein pflanzliche Produkte nicht als Milch bezeichnet werden dürfen. Gleiches gilt für Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Käse und Joghurt.
Das Urteil ist auf der Homepage des Europäischen Gerichtshofes unter www.curia.europa.eu zu finden.