Korrektur bei den Direktzahlungen 2021 im Rahmen der Aprilauszahlung 2022
Am 28. April 2022 kommt es im Rahmen der Restzahlung für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichzulage ebenfalls zu einer Nachberechnung der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2021, welche am 20. Dezember 2021 ausbezahlt wurden. Zur Einhaltung der durch die EU vorgegebenen finanziellen Obergrenze für die Direktzahlungen muss der angewandte Kürzungsfaktor nun nachträglich geringfügig um 0,2%-Punkte und somit auf 0,6% erhöht werden, da mehr Mittel beantragt wurden, als im Rahmen der GAP zur Verfügung stehen. Von der Kürzung sind prinzipiell alle Betriebe mit Direktzahlungen betroffen. Zu einer damit einhergehenden Rückforderung mittels neuem Direktzahlungsbescheid kommt es allerdings nur bei Betrieben, deren Rückforderung über der Bagatellgrenze von 20 Euro liegt wodurch nur Betriebe mit einer Direktzahlung von mehr als 10.000 Euro betroffen sind.
Unabhängig davon wurde der ZA-Wert bereits mit der Hauptauszahlung im Dezember 2021 von 203 EUR/ha auf 199 EUR/ha reduziert, um den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 einzuhalten.
Unabhängig davon wurde der ZA-Wert bereits mit der Hauptauszahlung im Dezember 2021 von 203 EUR/ha auf 199 EUR/ha reduziert, um den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 einzuhalten.