Die neuen elektronischen Rinderohrmarken – Was ist zu beachten?
Um aber Restbestände von noch am Betrieb befindlichen „alten Ohrmarkenpaaren“ abzubauen, können diese voraussichtlich noch bis 30. April 2020 verwendet werden. Eine Retournierung von nicht benötigten Ohrmarken an die AMA ist nicht möglich.
Etwaige Ohrmarkenverluste bei Rindern und die damit notwendige Nachbestellung einer Verlustohrmarke sind so durchzuführen, dass jedes betroffene Rind (damit auch ältere Rinder) mit einer „Ersatzohrmarke“ und einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet ist.
Zangen beachten
Wie im Juni 2019 (BauernJournal 6a) bereits berichtet, wird es wie auch bisher zwei Ohrmarkensets geben. Jenes von Allflex, welches zum Einziehen der elektronischen Ohrmarke die rote Allflex-Ohrmarkenzange (der schwarze Kunststoffeinsatz muss zuvor aus der Zangenbacke entfernt werden) benötigt, und jenes von Caisley, welches zum Einziehen die bekannte und auf den Gewebe-Ohrmarkenbetrieben vorhandene Caisley-Ohrmarkenzange benötigt.