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16.12.2020 | von Redaktion
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Corona: aws Investitionsprämie für Unternehmen

Diese Förderung können auch Land- und Forstwirte beantragen.

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© Ing. Günter Danninger
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der Investitionsprämie für Unternehmen, die über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt wird, ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes leistet.
Förderungsfähig sind Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Die Höhe der Förderung - ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss - beträgt 7% der förderfähigen Investitionen und 14% bei bestimmten Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit mit einer Untergrenze von 5.000 Euro ohne USt. und einer Obergrenze von 50 Mio. Euro ohne USt.

Gefördert werden

Als förderbare Kosten werden anerkannt: materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28. Februar 2022 umgesetzt werden. Es muss mit jeder Investition vor dem 01. März 2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

Keine Förderung gibt es für

  • Klimaschädliche Investitionen
  • Investitionen, bei denen vor dem 01. August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
  • Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
  • Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
  • Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
  • Finanzanlagen
  • Umsatzsteuer.

Antragstellung

  • Antragstellung: ab dem 01. September 2020 bis 28. Februar 2021
  • Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
  • Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar

Aktuelle Hinweise:

Laut Auskunft des Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden im Bedarfsfall die Mittel für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Die Aufstockung der Mittel auf 3 Mrd. Euro wurde bereits im Parlament beschlossen. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

Weitere detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Austria Wirtschaftsservice unter aws Investitionsprämie, bzw. telefonisch unter 01 501 75 – 400.

Mit 24. November 2020 hat die aws umfangreiche und detaillierte Erläuterungen zur Abrechnung von beantragten Investitionen in ihren eigenen Fragenkatalog (FAQ) aufgenommen, welcher ebenfalls unter aws Investitionsprämie zu finden ist.

Fragen und Antworten

Ein FAQ zu land- und forstwirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der COVID19-Investitionsprämie ist unter Downloads zum Thema verfügbar. Die Unterlage wurde sorgfältig erstellt, dennoch kann seitens der Autoren bzw. der Landwirtschaftskammern keine Haftung für den Inhalt bzw. die Vollständigkeit, Aktualität etc. übernommen werden. Die FAQ werden gegebenenfalls ergänzt. Änderungen bestehender Fragen und Antworten sind nicht ausgeschlossen.

Downloads zum Thema

  • FAQs zu land- und forstwirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der COVID-19-InvestitionsprämieStand: 22.12.2020

Links zum Thema

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