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09.11.2018 | von DI Joachim Mandl
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Bio-Weiterbildungsverpflichtung für Bio-Betriebe

Jeder teilnehmende Betrieb an der ÖPUL-Bio-Maßnahme ist verpflichtet, Bio-spezifische Kurse im Mindestausmaß von 5 Stunden zu absolvieren. Unabhängig von der Vorqualifikation müssen diese Weiterbildungsstunden zwischen 01. Jänner 2015 bis spätestens 31.Dezember 2018 erbracht werden. Entsprechende Kursbestätigungen sind am Betrieb aufzubewahren. Die Überprüfung der vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden erfolgt bei Vor-Ort-Kontrollen durch die AMA bzw. sind Kursbestätigungen nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln.

Nach dem 31.12.2018 absolvierte Kurse  werden von der AMA nicht mehr anerkannt. © LK OÖ/Rudlstorfer StefanNach dem 31.12.2018 absolvierte Kurse  werden von der AMA nicht mehr anerkannt. © LK OÖ/Rudlstorfer StefanNach dem 31.12.2018 absolvierte Kurse  werden von der AMA nicht mehr anerkannt. © LK OÖ/Rudlstorfer Stefan[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.11.09%2F1541746585741268.jpg]
Nach dem 31.12.2018 absolvierte Kurse, werden von der AMA nicht mehr anerkannt. © LK OÖ/Rudlstorfer Stefan
Unsere Empfehlung ist es, dass die Betriebsführerin bzw. der Betriebsführer einen entsprechenden Kurs absolviert. Grundsätzlich wäre es aber auch möglich, dass andere, maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Personen Weiterbildungsstunden erwerben. Möglich wäre es auch, dass Weiterbildungsstunden mehrerer Personen des Betriebs zusammengezählt werden und so die Weiterbildungsverpflichtung erfüllt wird. Dabei kann jedoch je Bio-Weiterbildungsveranstaltung immer nur eine Person des Betriebs Weiterbildungsstunden sammeln.
Der Grundsatz, dass bei zwei Betrieben zwei Kurse von zwei verschiedenen Personen erforderlich sind, ist zu beachten. Es ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, dass besuchte Kurse einer Person auf mehrere Betriebe angerechnet werden können (z.B. wenn der Geschäftsführer einer GmbH auch als natürliche Person einen Betrieb führt).
Entscheidend dafür, welche Weiterbildungsstunden erforderlich sind, ist die Maßnahmenteilnahme mit 31. Dezember 2018. D.h. ein Betrieb, der erst mit Herbstantrag 2018 von der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“(UBB) in die Bio-Maßnahme umsteigt, braucht noch die UBB-Weiterbildung. Ein Betrieb der schon mit Herbstantrag 2017 oder früher in die Bio-Maßnahme gewechselt oder eingestiegen ist, braucht die Bio-Weiterbildungsstunden.
Unabhängig von der Bio-Weiterbildungsverpflichtung im ÖPUL, die wie oben beschrieben erfüllt werden muss, empfehlen wir generell allem Bio-Neueinsteigern, Bio-Kurse (z.B. den Bio-Einführungskurs) zu besuchen.

Welche Kurse werden anerkannt?

Bio-Kurse von anerkannten Bildungsträgern (z.B. LFI, Bio Austria) können als Weiterbildung angerechnet werden. Üblicherweise wird im Bewerbungstext von Bildungsveranstaltungen auf die Kursanerkennung bzw. die Anzahl der anerkannten Stunden hingewiesen. Vom LFI Oberösterreich wird in diesem Herbst noch eine Vielzahl an "Bio Kompakt“-Kursen in den Bezirken angeboten. In "Bio Kompakt“ stehen die wichtigsten Richtlinien des biobäuerlichen Alltags, aktuelle Entwicklungen am Bio-Markt sowie der Boden als unser aller Grundlage im Vordergrund. Mit Teilnahme an diesem Kurs ist die ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung für die Bio-Maßnahme erfüllt. Termine der "Bio Kompakt“-Kurse finden Sie unter www.ooe.lfi.at
Weiters findet heuer am 27. November 2018 in Adlwang die Humusfachtagung statt, für dessen Besuch ebenfalls 5 Bio-Weiterbildungsstunden vergeben werden. Näheres dazu unter www.ooe.lfi.at.

Bio-Weiterbildung per Mausklick

Neu im Online-Bildungsprogramm des LFI ist seit diesem Herbst ein Bio-Kurs zum Thema "Betriebsmittelbeschaffung“ (siehe auch https://ooe.lko.at/lfi-bietet-neuen-onlinekurs-zur-betriebsmittelbeschaffung-im-biolandbau). Bei Absolvierung dieses Kurses bekommt man 2 Weiterbildungsstunden für die ÖPUL-Bio-Maßnahme angerechnet. Grundsätzlich könnte das Mindestausmaß von 5 Bio-Weiterbildungsstunden auch ausschließlich mit entsprechenden Online-Kursen erbracht werden. Eine Gesamtübersicht der Online-Kurse des LFI mit Hinweis, für welche Maßnahmen ein Kurs angerechnet werden kann, finden Sie unter https://oe.lfi.at/e-learning.
Neben den LFI-Kursen werden auch Veranstaltungen von Bio Austria für die Bio-Weiterbildungsverpflichtung anerkannt. Unter anderem finden heuer in St. Pölten noch die Bio Austria Gemüsetage (www.bio-austria.at) statt, die für die Bio-Weiterbildung angerechnet werden können. Eine weitere Veranstaltung im Bio-Gemüsebereich wäre das Seminar "Effiziente Bewässerung“ am 13. November. im Bildungshaus Schloss Puchberg (https://www.bio-austria.at/event/bewaesserung/).

Weitere Fachinformation

  • Bericht von Humusfachtagung in Waizenkirchen
  • Weidehaltung ab 2020 für jeden Biobetrieb Pflicht
  • Nährstoffe für die Folgekultur, Begrünungen gezielt nutzen
  • Anbau von Getreide und Leguminosen im Gemenge
  • EIP-AGRI: Nützlingsblühstreifen und Untersaaten zur Blattlausregulierung bei Ackerbohnen
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Weide_Roßleithen_LK OÖ_Mandl © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Mandl Weide_Roßleithen_LK OÖ_Mandl © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Mandl Weide_Roßleithen_LK OÖ_Mandl © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Mandl
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