Antrag für Milch-Reduktionsbeihilfe
Maßnahme zur Milchmengenreduktion
Wie bereits bekannt, stellt die EU 150 Mio.€ für Maßnahmen zur Milchmengenreduktion bereit. Die Verordnung tritt zwar erst am 11.9. in Kraft, die Antragstellung dazu ist aber bereits ab 8.9. möglich. Grundsätzlich kann jeder Landwirt mit eama-Zugang dies selber bewerkstelligen. Wir werden aber selbstverständlich seitens der BBK eine Unterstützung der Antragstellung als Service anbieten. Dazu ist allerdings eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt notwendig.
EU-Beihilfe
Jeder Betrieb der zumindest bis Juli 2016 Milch produziert hat und in einem
3-Monatszeitraum um mindestens 1500 kg Milch weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres anliefert ist zur Antragstellung berechtigt. Für jedes Kilogramm nicht gelieferter Milch werden 0,14 € ausbezahlt; bei Überschreiten der Höchstmenge wird es jedoch zu aliquoten Kürzungen kommen. Der 3 Monats-Zeitraum ist dabei frei wählbar (Okt. - Dez., Nov. – Jan., Dez. – Feb. oder Jan. – März). Dabei sollte die Anlieferungsmenge möglichst genau eigeschätzt werden, da es bei einer Abweichung von mehr als 20% zwischen beantragter und tatsächlich reduzierter Menge bereits zu Kürzungen kommt. Die Antragsfrist für Okt.-Dez. endet jedoch schon am 21.9. um 12 Uhr Mittag.
Nationale Beihilfe
Über diese von der EU finanzierte Maßnahme hinaus gibt es auch noch eine national finanzierte Maßnahme ebenfalls von 0,14 €/kg, allerdings nur für den Zeitraum Jänner - März. Voraussetzung dafür ist eine regelmäßige Milchanlieferung bis Ende 2016. Da sich die beiden Zeiträume nicht überschneiden dürfen wird es in den allermeisten Fällen zweckmäßig sein für Oktober-Dezember die EU-Maßnahme in Anspruch zu nehmen und falls gewünscht mit dem selben Antrag die nationale Maßnahme von Jän. - März.
Die Antragsfrist nur für die nationale Maßnahme (Jän. - März) ist von 14. Nov. – 7. Dez. 12 Uhr.
Die Auszahlung der Mittel
soll bis Juni 2017 erfolgen.
Mehr dazu unter: https://sbg.lko.at/?+Weitere-Foerderungen+&id=2500,,2253806