Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft: Aktueller Stand
Der aktuelle Bericht 2023 des Umweltbundesamts (UBA) informiert über die Emissionstrends des Zeitraums 1990 bis 2021 dient als Quelle für diesen Artikel.
Österreich ist in Bezug auf die Luftschadstoffe im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) sowie gemäß der Emissionshöchstmengenrichtlinie (NEC-RL; RL (EU) 2016/2284) zur jährlichen Berichterstattung verpflichtet. Um die hohen Anforderungen erfüllen zu können, wurde das Nationale Inventursystem Austria (NISA) eingerichtet. Es baut auf der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur (OLI) als zentralem Kern auf und gewährleistet Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inventur.
Österreich ist in Bezug auf die Luftschadstoffe im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) sowie gemäß der Emissionshöchstmengenrichtlinie (NEC-RL; RL (EU) 2016/2284) zur jährlichen Berichterstattung verpflichtet. Um die hohen Anforderungen erfüllen zu können, wurde das Nationale Inventursystem Austria (NISA) eingerichtet. Es baut auf der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur (OLI) als zentralem Kern auf und gewährleistet Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inventur.
EU NEC-Richtlinie und Emissionsgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018)
Ende 2016 trat auf europäischer Ebene die neue Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (Emissionshöchstmengenrichtlinie; NEC-RL; 2016/2284/EG) in Kraft.
Zur Umsetzung in nationales Recht wurde in Österreich eine Neufassung des Emissionshöchstmengengesetzes-Luft (EG-L), das Emissionsgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018; BGBl. I Nr. 75/2018), verabschiedet.
Die für 2030 vereinbarten Reduktionsverpflichtungen (siehe Tabelle 1) zielen darauf ab, die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Vergleich zu 2005 um die Hälfte zu reduzieren.
Zur Umsetzung in nationales Recht wurde in Österreich eine Neufassung des Emissionshöchstmengengesetzes-Luft (EG-L), das Emissionsgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018; BGBl. I Nr. 75/2018), verabschiedet.
Die für 2030 vereinbarten Reduktionsverpflichtungen (siehe Tabelle 1) zielen darauf ab, die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Vergleich zu 2005 um die Hälfte zu reduzieren.
Staub hat Auswirkungen auf die Gesundheit
Bei Staub ist aus gesundheitlicher Sicht neben der Zusammensetzung vor allem die Partikelgröße von Bedeutung, denn sie bestimmt die Eindringtiefe in den Atemwegstrakt.
Der Sektor Landwirtschaft hat an den gesamten Feinstaub-Emissionen einen untergeordneten Anteil, wie z.B. bei der PM2,5-Fraktion, der kleinsten Staubfraktion, einen Anteil von 7,6% (siehe Grafik 1)
Der Sektor Landwirtschaft ist der Hauptverursacher bei den Ammoniak-Emissionen
Der Sektor Landwirtschaft ist beim Ammoniak mit über 94% Anteil der Hauptemittent. Die Ammoniak-Emissionen entstehen vorwiegend bei der Tierhaltung und nur untergeordnet bei der Anwendung von N-Mineraldüngern. Die Ammoniak-Verluste aus der Viehhaltung entstehen im Stall, im Auslauf und auf der Weide, bei der Lagerung von Gülle und Mist sowie bei der Ausbringung des Wirtschaftsdüngers. Neben dem Entmistungssystem spielen auch die Haltungsform des Viehs sowie die Ausbringungstechnik des Düngers eine Rolle. Die Anwendung von mineralischen Stickstoffdüngern, insbesondere von Harnstoff, ist ebenfalls mit Ammoniak-Emissionen verbunden.
Ammoniak-Emissionen - noch immer leicht steigende Tendenz
Der Trend der Ammoniak-Emissionen (NH3) Österreichs verläuft von 1990 - 2005 abnehmend. Die Reduktion der NH3-Emissionen seit 1990 lässt sich im Wesentlichen durch den abnehmenden Tierbestand erklären. Ab dem Jahr 2005 ist allerdings eine Trendumkehr und ein Anstieg um 5,0% zu verzeichnen.
Im Jahr 2021 sind sie gegenüber 2020 um ca. 0,5% gestiegen. Hauptgrund für die leichte Zunahme der NH3-Emissionen von 2020 - 2021 ist der höhere Rinderbestand (Milchkühe: +0,3%; andere Rinder: +1,0%; Rinder insgesamt: +0,8%).
Im Jahr 2021 sind sie gegenüber 2020 um ca. 0,5% gestiegen. Hauptgrund für die leichte Zunahme der NH3-Emissionen von 2020 - 2021 ist der höhere Rinderbestand (Milchkühe: +0,3%; andere Rinder: +1,0%; Rinder insgesamt: +0,8%).
Bodennahe streifenförmige Ausbringung – zentrale Maßnahme zur Reduktion der Ammoniakemissionen
Der größte Hebel zur Steigerung der Stickstoffeffizienz in Form der Minimierung der Ammoniakverluste liegt in der optimierten Gülleausbringung. Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der letztendlich die Reduktion der Ammoniakverluste in der Systemkette "Stall-Lager-Ausbringung" geschlossen werden kann.
In Österreich fallen ca. 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Biogasgülle) an. Aktuell werden laut MFA 2022 über 5,5 Mio. m3 (siehe Grafik 3) bodennah ausgebracht. Bis zum gemäß der seit 2023 gültigen Ammoniak-Reduktions-Verordnung festgelegten Überprüfungszeitpunkt Ende 2025 sollte diese Menge auf mindestens 10 Mio. m3, besser noch auf 12 Mio. m3 gesteigert werden, um das festgesetzte erforderliche Ziel von 15 Mio. m3 bis 2030 erreichen zu können. In dieser Vorgabe ist unterstellt, dass etwa 50% der anfallenden Rindergülle bodennah streifenförmig ausgebracht wird. Für die andere Hälfte der Gülle wird angenommen, dass aufgrund der kleinen Betriebsstruktur und der Hangneigung der Flächen die bodennahe Ausbringung nicht geeignet ist.
Weitere gesetzliche Verpflichtungen drohen
Die Investitionsförderung und die ÖPUL 2023-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" unterstützen bei der Anwendung der teuren und kostenintensiven Technik.
Werden diese Mengen bis zum Evaluierungsjahr 2025 klar verfehlt, droht die Gefahr, dass die bodennahe Ausbringung neben anderen Bestimmungen ebenfalls gesetzlich verpflichtend wird. Tritt dies ein, ist aus aktueller Sicht eine Unterstützung für diese Maßnahmen durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich.
Daher wird im Sinne der landwirtschaftlichen Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung an die Bäuerinnen und Bauern der Appell gerichtet, von diesen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch zu machen.
Werden diese Mengen bis zum Evaluierungsjahr 2025 klar verfehlt, droht die Gefahr, dass die bodennahe Ausbringung neben anderen Bestimmungen ebenfalls gesetzlich verpflichtend wird. Tritt dies ein, ist aus aktueller Sicht eine Unterstützung für diese Maßnahmen durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich.
Daher wird im Sinne der landwirtschaftlichen Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung an die Bäuerinnen und Bauern der Appell gerichtet, von diesen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch zu machen.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at.