Aktuelle Meldungen zum Holunder
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Auszug aus den Themen der aktuellen Ausgabe 5/2016:
Kirschessigfliege:
In diesem Jahr wurden wir mit der Kirschessigfliege (KEF) bzw. mit Essigfliegen auf die Probe gestellt. Die Witterung (feucht und nicht zu warm) hat für die KEF gute Vermehrungsbedingungen und eine frühzeitige Massenvermehrung gebracht. Durch das Monitoring war es uns möglich, eine Einschätzung der Sachlage vorzunehmen und über eine Pflanzenschutzempfehlung zielgerichtet zu empfehlen. Ebenso konnte durch das Einweichen der Dolden ein guter Überblick über die Anzahl der Maden geschaffen werden. Bewährt hat sich auch der wöchentliche SMS Versand an alle Holunderbetriebe, damit konnten wir schnell Informationen weitergeben. Auch der rege Informationsaustauch mit den Übernehmern in der Erntezeit war sehr gut. Übereinstimmend mit der AG Produktion der STBOG war die Pflanzenschutzstrategie mit dem Mittel Spintor ausreichend und hat funktioniert. Eine ausführlichere Diskussion der Ergebnisse ist bei den Winterfachtagungen geplant. Bitte beachten Sie das Lagerungsverbot für Spintor ab 1.10.2016! Ich möchte mich auf diesem Wege auch bei allen Betrieben bedanken, die beim Monitoring mitgemacht haben und auch bei den Übernehmern für die sehr nützlichen Informationen zum qualitativen Zustand des Erntegutes.
Winterschnitt:
Im Herbst wenn der Laubfall beginnt kann jederzeit mit dem Baumschnitt begonnen werden. Da die Reservestoffe eingelagert sind geht der Baum in Winterruhe und es ist auch eine ausreichende Frosthärte gegeben. Da der Holunderbaum kein Wundgewebe über die Schnittstelle bildet, achten Sie beim Baumschnitt auf einen schönen Stummel oder verstreichen Sie die Wunden. Nutzen Sie auch den Herbst für die Anlagenerneuerung. Nur vitale Anlagen bringen gute Qualitäten. Für eine ausgewachsene Holunderanlage sollten bei der Sorte "Haschberg", "Tatin", "Klon B" und "Klon 17" rund 12 – 15 Triebe belassen werden. Für "Rubin" sollten 10 mittelstarke Triebe angestrebt werden.
Düngung:
Der zeitige Herbst ist auch die Zeit für die Kalkung Ihrer Holunderanlagen. Nur ein pH-Wert im optimalen Bereich (6 - 6,5 ph-Wert) ist die Basis für eine gute Nährstoffaufnahme. Sollten Sie laut Bodenuntersuchungsergebnis einen Bedarf an P + K haben, ist der Herbst ein guter Zeitpunkt. Die N-Düngung sollte im Herbst aufgrund der Auswaschung im Winter unterlassen werden.
Fremdarbeitskräfte Lohnkonto und Lohnzettel:
Um die Richtigkeit des durchgeführten Lohnsteuerabzugs nachweisen zu können, ist ein Lohnkonto zu führen. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Behörde zur Schätzung berechtigt, wobei diese dann wohl kaum zum Vorteil des Arbeitgebers ausfällt. Weiters ist für jeden Dienstnehmer ein Lohnzettel zu erstellen und elektronisch an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln. Ist eine elektronische Übermittlung nicht zumutbar (z. B. kein Internetzugang vorhanden), dann ist ein Papierlohnzettel bis spätestens Ende Jänner des folgenden Kalenderjahres abzugeben. Tipp: Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, über die geleisteten Arbeitsstunden (Überstunden, Mehrarbeitsstunden) Aufzeichnungen zu führen. Ferner hat der Dienstgeber eine Urlaubs- und Krankenstandskartei für den ausländischen Arbeiter zu führen.
Alle weiteren Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Rundschreibens steirischer Holunder. Sollten sie Interesse am Bezug des Rundschreibens haben hilft ihnen das Sekretariat der Obstbauberatung (obst@lk-stmk.at, Tel.: +43 316 8050 1208) gerne weiter. Das jährliche Abo kostet 30€ für Mitglieder der steirischen Beerenobstgenossenschaft (STBOG) und 80€ für Nichtmitglieder.