Agrarstrukturerhebung 2023
Die Agrarstrukturerhebung 2023 wird in Österreich als Stichprobe mit 35.000 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Das heißt, dass durch Zufall ausgewählte Betrieb in Österreich per Post ab Ende März von Statistik Austria angeschrieben werden und Zugangsdaten zu einem Onlinefragebogen erhalten. Es gilt laut Verordnung wie immer die Auskunftspflicht.
Obstbauerhebung in AS 2023 integriert
Neu hinzu kommt, dass mit der AS 2023 auch die in Österreich bisher gesondert behandelte Erhebung der Erwerbsobstanlagen als Vollerhebung durchzuführen ist.
Diese wird mit eigenem Fragebogen im Anschluss an die Agrarstrukturerhebung abgewickelt.
Verwendung von Verwaltungsdaten
Ein Teil der Merkmale wird durch vorhandene Verwaltungsdaten im Fragebogen schon vorausgefüllt sein, sodass die Auskunftspflichtigen nur mehr die restlichen Fragen beantworten müssen. Verwendet werden beispielsweise MFA-Daten, Daten aus dem Veterinärinformationssystem, Viehbestandsdaten aus der Rinderdatenbank oder auch Daten der Sozialversicherungsanstalt.
Durchführung mittels elektronischen Fragebogens
Auch die AS 2023 wird, wie schon in den letzten Jahren, mittels elektronischen Fragebogens durchgeführt. Wie schon bei der Erhebung 2020 gibt es für jene Betriebe, die nicht selber melden können, dabei Unterstützung von Statistik Austria und den Landwirtschaftskammern.
Möglichkeiten der Hilfe
Wer mit dem Ausfüllen Probleme hat, kann sich Hilfe holen, je nachdem ob ein Betrieb im Jahr 2023 einen Mehrfachantrag (MFA) stellt oder nicht:
MFA-Betriebe mit Bedarf zur Unterstützung können die Leistungen der Bezirksbauernkammern nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen.
MFA-Betriebe mit Bedarf zur Unterstützung können die Leistungen der Bezirksbauernkammern nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen.
Nicht-MFA-Betriebe können sich direkt an die Statistik Austria wenden und ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung des Fragebogens mit einem Telefoninterview nachkommen.
Abgabefristen
- Selbständiges Ausfüllen:
- Ausfüllhilfe durch Landwirtschaftskammern
- Ausfüllhilfe durch Statistik Austria

Inhalt des Fragebogens
Zu den Kerndaten werden zusätzlich besondere Themen abgefragt:
- Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten
- Biologische Landwirtschaft
- Bewässerung
- Bodenbewirtschaftungspraktiken
- Maschinen und Einrichtungen
- Erhebung der Erwerbsobstanlagen (gesonderter Fragebogen)